1926-05-06 · Heft 19 (6.5.1926) · page 15
…h weiß, ist unschwer nachzuweisen; doch dafür ist nicht hier der Platz. Die rabbinische Seite versteht die Gemoro nebst Raschi zu Mass. Kesubaus 111a anders als der Naudo Bije- ^ubo^ unb <S. N. ^irflh. Das ist das gute Recht des gelahrt^n d?währs…