1916-06-09 · Heft 23 (9.6.1916) · p. Seite 2
…Durch folgende Verfügung der mecklenburgischen Landesbehörde für Volksernährung an die Magistrate zu Schwerin, Rostock, Güstrow und Parchim werden letztere aus Antrag des hiesigen Landesrabbiners ermächtigt, den in ihren Städten ansässigen, streng…