1840-02-08 · Heft 6 (8.2.1840) · p. 46 · München: Regierungsbeschluß der Rabbinen
…d, Präs." Dieses ist die Verordnung, welche , zunächst an die fürstliche Löwensteinische Regierung und Justizkanzlei in Kreuzwertheim erging, dann aber an alle Distrikts-Polizeibehörden und Magistrate der betreffenden Provinz. Diese Verordnung ist hier,…