1867-07-02 · Heft 27 (2.7.1867) · p. Seite 539
…etzt werden. Im eigentlichen Rußland gibt es bekanntlich kein persönliches Eigenthum der Bauern an Grund und Boden; die Dorfmark gehört der gesammten Gemeinde und wird periodisch (gewöhnlich aber neun Jahre) unter sämmtliche verheirathete Gemeindeg…