1934-03-01 · Heft 9 (1.3.1934) · page 2
…lag folgender Tatbestand zugrunde: Frl. Vorwerk hatte im Unterricht einer Schülerin die Deklamation eines Gedichtes von Dietrich Eckart untersagt, weil sie fürchtete, daß dadurch zwei jüdische Schülerinnen der Klasse in ihren Gefühlen verletzt werden könn…