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…chkeit, zwischeu Zwang von Seiten deS Staates und dem eines Einzelnen sind erst später hinzugekommene Bestimmungen, wie Babli unzweideutig auseinandersetzt." Allein diese Bemerkung enthält ebenso viel Unwahres als sie gedankenlos ist. Nicht als …
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…ni (Midr. rabboth) Wajeze Ende; 22V "n^bidip 22riv« Midr. Esther Pathschegen; P12 Midr. rabb. p. 10. Auch die im Talmud Babli und 3eruschalmi feststehenden Ausdrücke 1^73, i«b, tit2)2, ri'b und 11-12 12, 'Eip 1122, p 12D NStf r,iN haben in diese…