1899-09-29 · Heft 39 (29.9.1899) · p. Seite 458
…s ist klar, daß es bei dem Urtheilsspruch und dem „Geständniß" sein Bewenden nicht haben wird, nicht haben kann. Die in Kuttenberg und Polna ausgegebene Losung, der Jude muß verbrannt werden, kann unmöglich auch für die höheren Richter Geltung haben.…