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… Schlachtthiere bei Strafe verbot. Diese Verordnung, welche von der Großherzoglich Mecklenburgischen Landesregiernng in Neustrelitz bestätigt wurde, enthielt zugleich ein Verbot gegen die jüdisch-rituelle Schlachtweise, das Schächten der Thiere, welch…
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… den Meister zu zeigen, und der struppige Zöllner mußte zugeben, daß der Fremde bestritten habe, ein Jude! zu sein. Mit allerhand Schimpfreden als Wegzehrung wurde er entlassen.! Hebel hatte nach Seegringen einen schönen Durst gebracht; dieser war i…