1938-10-25 · Heft 85 (25.10.1938) · page 3
…aßt. Das Einreisevertahren geht in der Weise vor sich, daß der in Brasilien ansässige Verwandte dem Außenministerium in Rio de Janeiro seinen legalen Aufenthalt im Lande nachweisen sowie einen Verwandtschaftsbewei* führen muß, was im allgemeinen durch Vo…