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  1. 1886-07-08 · Heft 27 (8.7.1886) · p. 419 · Das Schreiben am Sabbath

    Eh. 306, 11 ausgesprochene Bestimmung stützen zu dürfen, nach der es zur rechtskräftigen Erwerbung eines Hauses in Palästina gestattet ist, die Verkaufsurkunde am Sabbath durch einen Nichtjuden schreiben zu lassen. אומר לנכרי וערמה heißt cs in der angeführten Talmudstelle, was damit begründet wird, daß. obwohl durch dös rabbinische Gesetz untersagt ist, am Sabbath einen Nichtjuden zu einer dem Juden verbotenen Thätigkeit auszufordcrn, dennoch zum Zwecke der HauSerwcrbung in Palästina die Prohibitivbcstimmung, durch einen Nichtjuden am Sabbath eine verbotene Thätigkeit verrichten zu lassen, nicht zu beobachten ist ואע׳ג דאמירה לנכרי שבות משום ישוב א״י לא גזור רבנן. … Obgleich nun dem Verfasser des RcsponsumS, wie aus seiner S. 198 sich befindenden Ucbcrsetzung der angeführten Talinudstelle' hervorgehl, wohl bekannt ist, daß cS zu dem angegebenen Zweck nur gestattet ist, durch einen Nichtjuden die Verkaufsurkunde schreiden zu lassen, hat er dennoch die Stirn, S. 199 zu behaupten: ״Sagt doch die Halacha, daß mau wegen der Erlangung eines HauscS in Palästina einen Vertrag schreiben darf." Wer diesen Satz des NesponsumS liest, muß meinen, daß cs der erwähnten Halacha gemäß einem Inden gestattet sei, am Sabbath zu schreiben.