Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 432

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 432 (sequence 570)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3476254-3476286--7582-3483730
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

432 17. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Organisations-Kommission 3. Der Kongress soll stets vor der Sitzung des Agency-Councils stattfinden. Im Falle der Einberufung einer ausserordentlichen Tagung des Agency-Councils hat zuvor eine ausserordentliche Tagung des zionistischen Kongresses stattzufinden, wenn 30 Mitglieder des Kongresses es verlangen. Dasselbe gilt für das Aktionskomitee, das stets vor der Tagung des Administrative Committee zusammentreten soll. Diese Resolutionen bilden eine ideelle Einheit. Sie gehen *von dem Grundsatz aus, dass die Organe des Jewish Agency den Organen der Zionistischen Organisation entsprechen, und zwar der Council dem Kongress und das Administrativkomitee dem Aktionskomitee. Infolgedessen soll nach Möglichkeit immer dem Council ein Kongress und der Administrativkomitee-Sitzung eine A. C.-Sitzung vorangehen, damit die zionistischen Mitglieder vorher Stellung nehmen können. Nur beim Kongress wurde insofern eine Ausnahme gemacht, als man sich unter Umständen Fälle vorstellen kann, in welchen eine ausserordentliche Council-Tagung stattfinden muss, ohne dass es notwendig erscheint, eine Kongresstagung vorher einzuberufen. Aber auch hier ist es bereits einer geringen Anzahl von Mitgliedern ermöglicht, eine solche Tagung zu verlangen. Der Permanenzausschuss war in diesen Fragen anderer Ansicht und hielt es für notwendig, dass die Mitglieder des Council identisch sind mit den Mitgliedern des Aktionskomitees und ihren Stellvertretern, so dass den 104 Mitgliedern des Councils 52 A. C.-Mitglieder und 52 Stellvertreter entsprechen. Die Kommission stand auf dem Standpunkt, dass das Aktionskomitee mit dem Council nichts zu tun hat, da es ja dem Administrativkomitee entspricht. Ausserdem schien es uns wesentlich, die Interessen der Zionisten in den kleinen Ländern zu berücksichtigen, weil diese sich beschweren, dass ihre Länder wohl einen nichtzionistischen Vertreter haben, aber keinen zionistischen. Endlich hat die Kommission ausdrücklich festgestellt, dass auch Nichtkongressdelegierte Councilmitglieder werden können. Wir wollten damit der Möglichkeit Rechnung tragen, gewisse besonders wichtige Persönlichkeiten in den Council entsenden zu können, auch wenn sie nicht Kongressdelegierte sind. Dr. B. Mossinson (A. C, Vorsitzender des Permanenzausschusses — spricht hebräisch): Diese Frage hat den Permanenzausschuss zweimal beschäftigt. Die Organisations-Kommission kam mit ihrem Antrag vor den Permanenzausschuss. Dieser beschloss mit dreissig gegen eine Stimme, bei seinem Vorschlag zu verharren. Die Gründe hiefür waren folgende. Es ist schwer, noch eine Organisationsform von 104 Menschen zu schaffen, die in die Jewish Agency delegiert werden. Wir wollen, dass der zionistische Teil des Council als ein einheitlicher und organisierter Körper erscheint. Das Aktionskomitee kann vor der Sitzung des Council zusammentreten und ist an die Beschlüsse, die es fasst, gebunden. Die Verbindung mit dem Kongress ist eine viel engere; wenn 104 Mitglieder und je zwei Ersatzmitglieder

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.