Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 173

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 173 (sequence 311)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3476254-3476286--7323-3483471
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Glücksohn 173 jeder Jude berechtigt sein sollte, von der Landesregierung zu verlangen, dass sie unentgeltliche Erziehung für seine Kinder in einer Volksschule gewähre. Wir wissen, was die Regierung dagegen einwendet. Sie macht budgetäre Rücksichten geltend, sie wartet auf Zahlen über den Prozentsatz der Juden unter der Bevölkerung des Landes. Wir können uns aber nicht mit dieser Stellungnahme einverstanden erklären, die die Angelegenheit des elementaren Rechtes auf Volkserziehung von einer Prozentnormrechnung, von einer Art Numerus clausus abhängig macht. Die Budgetsorgen für den Elementarunterricht sind nicht unsere Sache, sie sind Sache der Regierung. Es ist Pflicht der Regierung, für alle Bürger in dieser Hinsicht zu sorgen. Und es ist nicht unsere Schuld, wenn die arabische Bevölkerung kulturell rückständig ist und für die allgemeine Schulpflicht erst erzogen werden muss. Wir können nur wünschen, dass die Stunde der kulturellen Reife der Araber und des allgemeinen Bedürfnisses nach Schulen so rasch als möglich kommt. Wir gönnen gewiss unseren arabischen Nachbarn die diesbezüglichen Leistungen und Pflichten der Regierung. Die Regierung soll sich darum kümmern, das kulturelle Niveau der Araber zu heben. Sie soll aber nicht das Gegenteil tun: Unser kulturelles Niveau inzwischen künstlich herabdrücken zu wollen. Diese Tendenz ist mit der elementaren Pflicht einer zivilisierten Regierung unvereinbar, geschweige denn mit der Pflicht der Mandatarmacht gegenüber den Trägern des Rechts auf die nationale Heimstätte. Für den jüdischen Einwanderer ist ja die Volksschule erstes Lebensbedürfnis, und diese einfache grundsätzliche Forderung. Bestreitung der Kosten unseres Elementarunterrichtes aus Staatsmitteln, fehlt in den Forderungen der Exekutive. Sie verhandelte nur über die Höhe der Subventionen. Dies ist gewiss auch wichtig. Das ist aber nicht die Hauptsache, so wird die Frage nicht gelöst werden. Und ein zweiter Grundsatz: Wir behaupten, dass es Sache der Regierung ist, die Erziehungsbedürfnisse des jüdischen Jischuw zu befriedigen. Die Sache der Erziehung selbst aber ist eine innere autonome Angelegenheit des Jischuw. Die Regierung kann nur eine oberste Inspektion ausüben in bezug auf die sanitären oder gewisse elementare pädagogische Fragen. Die Erziehung selbst ist aber unsere Sache. Kulturfragen sind ihrem Wesen nach nicht Sache des Staates, sondern Sache der nationalen Gemeinschaft. Auch diesen Grundsatz auf dem Gebiete des Schulwesens vermissen wir in dem Kampf der Zionistischen Organisation. Die Regierung zeigt immer mehr die deutliche Tendenz, sich in unsere internen Erziehungsangelegenheiten einzumischen, und unsere Exekutive verwahrt sich nicht entschieden genug dagegen. Sollte es wahr sein, was wir hier vom Misrachi gehört haben, dass die Exekutive in gewissen Fällen bereit war, sich der Intervention der Regierung zu bedienen, um in ihrem Geiste auf unsere inneren Erziehungsangelegenheiten Einfluss auszuüben, so wäre das ein grosses nationales Vergehen. (Beifall beim Misrachi.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.