Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 46 (sequence 81)
- Language
- German
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46 allen nützlichen Unternehmungen einzuleiten sein, wobei immerhin ihre Religion unangefochten bleibt, in welcher sie ihren Kindern den besonderen Unterricht geben können, deswegen sollen auch die jüdischen Kinder zur Zeit, wenn der Catechismus gelehrt wird, abgehen mögen und wenn sie dabei nicht selbst bleiben wollen, dazu nicht im Geringsten angehalten, weder nur angelockt werden. 5. Um die mit Grund und Haus ansäßigen Juden den christlichen Insassen gleich zu halten, und allen Unterschied wie überhaupt, so auch bei den Abgaben zu vermeiden , sollen jene eben so wie diese zur öffentlichen Straßenarbeit die gesetzmäßigen Arbeitstage das Jahr hindurch leisten, dagegen 6. scheint bei heutiger aufgeklärter Bildungszeit es einigermaßen gegen die Hauptabsicht der Verträglichkeit unter allen Gattungen geduldeter Religionen zu laufen, daß die Juden blos wegen ihrer Religion eine besondere Gabe entrichten sollten, in welcher Betrachtung meines unzielsetzlichen Ermessens die so gehässige Toleranzsteuer aufzuheben und die Juden ohne Unterschied, gleich es in Ansehung der herrschaftlichen Abgaben vorgeschrieben ist, auch in Ansehung der landesfürstlichen Steuern mit den Christen gleich zu behandeln, folglich ihnen als Juden keine höhere Gabe aufzulegen wäre. Außer allen vorstehenden Einleitungen kommt jedoch weiters ein Hauptumstand in Betrachtung, daß nämlich die jüdischen Familien gemeiniglich zahlreicher sind, und zum öftern der Hausvater nicht vermögend wäre, solchen durch Feldbau, Handel oder Gewerbe-Verdienst zu ernähren. Für diese Fälle scheint mir nicht minder eine Fürsorge