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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1868-01-01 · Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868) · p. Seite 205

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
Date
1868-01-01
Page
Seite 205 (sequence 240)
Language
German
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IRI
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205 dursten die Juden Arzneisachen, Baumöl und Safran nicht an Christen verkaufen. Beim Eintritte in die königlichen Städte mußten sie Leibmauth zahlen und zwar in Brünn, Olmütz, Znaim und Jglau 15, in Hradisch, Mährisch- Neustadt und Gaja 7 Kreuzer. Die Juden waren des Druckes aber so gewohnt und von der Erfolglosigkeit ihres Rufes nach Abnahme dieses Joches im Vorhinein so sehr überzeugt, daß sie nur Schlimmerem vorzubeugen strebten. R. Berusch präsidirte schon 2 Jahre nach Antritt seines Amtes der Aeltesten-Versammlung in Kaniz, die manche neue Bestimmung hinsichtlich der Wählbarkeit und der Wahlordnung traf. Er war gleichzeitig Landesrabbiner von Ungarn und versah das Rabbinat von Mainz, doch hatte er stets seinen Sitz in Nikolsburg. Nothwendig wurde sein Einfluß und er war auch ersprießlich, als am 2. Jänner 1745 ein Rescript der Kaiserin Maria Theresia erfloß, demzufolge alle Juden bis Ende Juni Mähren verlassen müßten, widrigenfalls sie mit militärischer Hand abgeschasft würden. Nach vielen Verwendungen, die durch R. Berusch's Verbindungen erzielt wurden, wurde endlich mittelst Rescript vom 15. Mai 1745 die fernere Duldung der Juden km Lande bewilligt. Wie das Segensgebet, das in Folge dessen von dem Tage der Befreiung an allfabbatlich für ihn öffentlich vorgetragen wurde, darlegt, trug R. Berusch auch zur Hintertreibung des am 18. December 1744 erflossenen Ediktes, gemäß welchem die Juden Böhmen verlassen müssen, sehr viel bei. Er verlebte die letz-

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