Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Journal
- Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Volume
- VIII (1904)
- Issue
- 1 (Januar-Februar 1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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עריצים Qssia Raceolta di imri ed Ode di parecchy rabbini delT assimblea degli, Ebrei e del Gran Sinedrio. Con la versione Italiana di Samuele Romanelli. Mantua 1807. Presso la Societa Tipografica all’. Apollo“.. Zeitlin giebt also falsch an, dass Napoleons Siege verherrlicht werden. Es ist eine Sammlung von Gebeten, Gedichten etc.. anlässlich der Einberufung des Sanhedrins durch Napoleon, worin allerdings auch der Imperator verherrlicht wird. Die hebrätschen. Originale stammen nicht von Romanelli, sondern von Mitgliedern des Sanhedrins (Abr. Cologna, Rabb. in Mantua, Sinzhejm u. A). Ich berichtige hier Nr. 15. der Uebersicht der gedruckten Werke beiWeikert (XI). ״Preghiero“, an deren Quelle sich Steinschneider nicht zu erinnern vermochte, stammt aus Simrath Arizim, wo p. 0 sich das folgende befindet: ״Preghiera (nicht Preghiere) dei Rabbini del Sinedrio.“ Folgt hebr. Gebet, dann ital. Uebersetzung. Da alle Uebersetzungen von Rom. stammen, ist kein Grund vorhanden, ״Preghiera“ besonders hervorzuheben. Diese Nummer kann also getrost aus der Liste der Werke R.’s getilgt werden... Unsere Bibliothek besitzt aus dem Nachlass des ehemaligen Rabbinatspräses der Pester isr. Religionsgemeinde S. L. Brill in einem Bändchen die folgenden drei Schriften: 1. הקולות ידודלון, 2. רוח נכון .3 /דברי רימת. Auf den ersten Blick gewinnt man den Eindruck, dass alle drei Schriften aus derselben Officin hervorgegangen sind, was tatsächlich der Fall ist. Sicher ist, dass das pseudonyme ״Dibre Riboth“ von Isak Satanow verfasst und in Berlin gedruckt ist; zweifelhaft ist nur das Druckjahr. Zedner (373) vermutet 1800 (auch Roest 478), wogegen Steinschneider (ZGJD V 182) nach weist, dass es Satanow schon 1799 ausgeboten hat. Sowohl aus der äusseren Gestalt als aus der fingierten Approbation vermute ich als Druckjahr 1793. In den Approbationen wird nämlich der Nachdruck in der Regel auf 10 Jahre verboten. Nun heisst es in der Approbation: ״Wir belegen jeden mit dem Bann, der dieses Bächlein bei deinen Lebzeiten ohne deine Erlaubnis verlegt, auf keinen Fall bis 5563“ (ועכ״פ עד ש3ח תקס״ג) d. i. 1803. Wenn man 10 Jahre abzieht, ergibt sich das Druckjahr 1793. Diese Vermutung bestärkt die Tatsache, dass Satanow im Jahre 1791 unter dem Titel דבר מלכות dem Vorsteher Daniel Jafe (Itzig) eine Abhandlung überreicht hat, in welcher er entwickelt, wie die Lage der Juden verbessert werden könnte. ״In Form eines Dialogs zwischen einem Könige und seinen Räten werden die Vorzöge und Fehler der Juden erörtert, wobei ein Geistlicher als Gegner, ein General aber als Verteidiger der Juden auftritt. Der König bekennt sich zu liberalen Grundsätzen der Freiheit und Gleich-