Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1876)
- Date
- 1876-05-03
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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406 storbenen verrichtet werden. Auch können vorgedachte oder andere religiöse Liebespflichten gegen Personen, die durch Geschenke, Legate, oder auf andere Weise die Zwecke der Gesellschaft haben, durch Beschluß des Vorstandes übernommen werden. Am 7. Adar, dem Todestage Moses (ntvn n"y um) findet auch fernerhin eine auf die Bedeutung des Tages bezügliche religiöse Feier in der Synagoge statt. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch Beschluß des Vorstandes. Personen weiblichen Geschlechts, Minorenne, so wie die besoldeten Beamten der Gesellschaft können als Mitglieder aufgenommen werden, haben aber weder Stimmrecht, noch actives oder passives Wahlrecht. Auswärtige Mitglieder erhalten Stimm- und actives Wahlrecht, wenn sie in der General- Versammlung anwesend sind. Diejenigen Mitglieder, welche zum Verlust der bürgerliche» Ehrenrechte verurtheilt, oder aus dem Judenthume ausgeschieden sind, oder durch Nichteinführung ihrer Kinder in den Bund des Judenthums ihre Mißachtung gegen dasselbe kund gegeben haben, hören dadurch ans, Mitglieder der Gesellschaft zu sein. Die Wahl sämmtlicher Beamten erfolgt durch den Vorstand und bie Eommis wn. Niemand darf zum Lehrer für talmudische Fächer berufen werden, der nicht'im Besitze zweier rabbinischer Diplome (riN-rn rmnn) von gesetzestreu lebenden Rabdinern ist, (von denen mindestens einer anerkannte Autorität sein soll.) Der Vorbeter muß sich vor der Aufnahme einer Prüfung bei den Lehrern des Beth-Hamidrasch über sein Verständniß der Pflichtgebete unterziehen. Das uns vorliegende Statut enthält auch die Geschichte des Beth-Hamidrasch. Die Bemühungen, heißt es in derselben, in der durch den Großen Kurfürsten im 1671 wiederhergestellten jüdischen Gemeinde Berlins, ein Beth-Hamidrasch, wie es fast alle größeren Gemeinden besitzen, herzustellen, waren lange ohne Erfolg geblieben. Das durch Jost Liebmann und seine Frau Ester unterhaltene Vrivat - Beth - Hamidrasch , an welchem Michel Chasid und Aron b. Benjamin Wolfs, gen. Arndt wirkten, war nach dem Tode Jost Lrebwann und dem Sturze der Ester, der mit dem Regierungsantritt Friedrich Wilselm I. (1713) zysammenfiel wieder eingegangen. Im Verlaufe der nächsten Jahrzehnte wurde durch Vermächtnisse, und durch Privatsammlungen die Herstellung eines eigenen Baues für das Beth-Hamidrasch angebahnt. Bald nach dem Amtsantritt des Rabbiners David Fränkel (1743). zu dessen zahlreichen Schülern auch der junge Moses Mendelssohn gehörte, bildete sich, mit Genehmigung des Aeltesten-Collegiums ein Comite zur Errichtung und Erhaltung eines Beth-Hamidrasch. Die Aeltesten selbst kamen dem Unternehmen dadurch zu Hilfe, daß sie den projectirten Bau auf einem der Gemeinde gehörigen Grundstücke auszuführeu erlaubten. Die Gemeinde befaß nämlich in der Heidercuterqafie ein für Gemeindezwecke bestimmtes Haus, das mit einer in gleicher Fluchtlinie stehenden und mit zwei Thorwegen versehene Mauer in Verbindung stand, lieber diesem einstöckigen Hause und dieser Mauer, dessen Thorwege, wie noch heute, auf, den Vorplatz der Synagoge führten, wurde ein neues Stockwerk für die Zwecke des Beth-Hamidrasch errichtet; das Aeltesten-Collegium kam den Wünschen des Bancomites entgegen, indem es ihm 1000 Thlr. zur Verfügung stellte. Die gedachten aus den Mitteln des Beth-Hamidrasch-Fonds hergestellten Bauten, sollten nach dem llebereinkommen mit dem Aeltesten - Collegium den Zwecken des Beth-Hamidrasch dienen und unwiderruflich für ewige Zeiten im alleinigen Besitz dieses Instituts verbleiben. Dagegen wahrte das Aeltesten-Collegium das bisherige ausschließliche Besitzrecht der Gemeinde an dem Parterre jenes Hauses und an der Mauer mit ihren beiden Thorwegen. Der Bau begann im I hre 1744 und wurde Anfang 1746 vom Baueommite, dem Aeltesten-Collegium und dem Beth-Hamidrasch-Vorstande abgenommen und seiner Bestimmung übergeben. Im Interesse einer geordneten Verwaltung und Beaufsichtigung des Instituts, das nun eine feste Stätte gewonnen, im Uebrigen aus regelmäßigen Beiträgen seiner Mitglieder, aus Geschenken, gelegentlichen Spenden und letztwilligen Zuwendungen seine Einkünfte bezog, wurde 1746 ein Statut entworfen, das aber — nachdem das einzige, nur handschriftlich vorhandene Exemplar bei einer Feuersbrunst vernichtet worden — im Jahre 1768 durch ein neues Statut ersetzt wurde. Dieses Statut, dasselbe, welches 1868 noch einmal znm Abdruck gekommen, enthielt neben älteren aus dem Gedächtnisse bewahrten, auch neue, zeitgemäße Bestimmungen. Im genannten Jahre 1768 hatte das Institut 109 Mitglieder, unter diesen befanden sich: Moses Mendelssohn, dessen Brodherr der Seidenzüchter Bernhardt, der Hof-Bankier Jtzig Jaffe, Schwiegervater David Friedländers, Juda Witzenhausen. Ahn der Familie Beit, Samuel Aron (Bleichröder), Lipmann Meyer Wulf, (Großvater von Meyerbeer, Michel Beer und Wilhelm Beer) u. s. w.