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Der Israelit · 1938-09-29 · Heft 39 (29.9.1938) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
79 (1938)
Issue
Heft 39 (29.9.1938)
Date
1938-09-29
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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29.;.Septemberi vl-938> Der Israelit Nr. 39 Seite 5 JW Die Thora uns und d«n kommenden Geschlechtern zu erhalten! ist die unabweisbare Pflicht eines jeden Juden! Kannst Du nicht selbst durch „Lernen und Lehren" diese Pflicht erfüllen, so verhelfe wenigstens anderen dazu. Stütze und fördere den KEREN H ATORAHT . o Keren Ha t o rah, Ha mburg, Hei nr i c h 6 a rth straß e 2 1 ,P os t s c h e c k ko nto: Hamburg 24753 Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland, Berlin, 25. Sept. Die Reichsvertretung versendet an die Landesverbände jüdischer Gemeinden und die .jüdischen Gemeinden und jüdischen Organisationen folgendes Schreiben: In zahllosen jüdischen Veranstaltungen rezitieren die Vortragskünstler aus den veröffentlichten und unveröffentlichten Arbeiten der in Deutschalnd lebenden jüdischen Schriftsteller. Während alle Veranstalter es als eine Selbstverständlichkeit betrachten, daß sie den Vortr&gskünstlern hierfür ein Honorar zu bezahlen haben, sind bis jetzt die Schriftsteller, * die bei diesen Veranstaltungen eine sehr wesentliche und unentbehrliche Rolle spielen, leer ausgegangen. Das moralische Recht auf einen Ertrag ihrer künstlerischen Arbeit, der ihnen heute nur .noch in seltenen Fällen durch eine Drucklegung gegeben wird, wird den jüdischen Schriftstellern . jeder zubilligen,, der Nutznießung von dieser Arbeit hat, in diesem Falle also die Veranstalter neben den Vortragskünstlern und mit ihnen das jüdische Publikum. Alle diese Beteiligten werden darin übereinstimmen, daß dieses moralische Recht der jüdischen Schriftsteller von der jüdischen Gemeinschaft selbst in einen Anspruch auf eine Honorierung auch ihrer Leistungen umgewandelt werden müßte. Die Vortragskünstler selbst mit einer solchen Abgabe zu belasten, ist angesichts der Notlage dieses Teils der jüdischen .Künstlerschaft und der ohnehin knapp bemessenen Honorierung ihrer Arbeit nicht angängig. Wir schlagen daher vor, daß sämtliche Veranstalter, die in ihre Programme Vorlesung und Rezitation, aus Werken in Deutschland lebender jüdischer Schriftsteller einfügen, hierfür an die Jüdische Künstlerhilfe, Hauptstelle Berlin-Charlottenburg, Kantstraße 159, eine A b g a b e entrichten, die sie nach einem festgesetzten Schlüssel an die bei diesem Programm gelesenen Autoren verteilt. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe der Veranstaltung, und zwar wären zu zahlen bei einer Veranstaltung mit bis zu 30 Besuchern RM. 3.—, do. mit 31 bis 100 Besuchern RM. 5.—, do, mit 1Ö1—200 Besuchern RM. 10.—, do. mit 201—400 Besuchern RM. 15.—, do. über 400 Besuchern RM. 30,—, : Wir bitten daher alle- Veranstalter, denen dieser Aufruf von der Reichsvertretung der Juden in Deutschland, dem Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde oder der Jüdischen Künstlerhilfe, zugestellt wird, sich in Anerkennung des Anspruchs der jüdischen Schriftsteller auf einen Ertrag aus ihrer künstlerischen Arbeit bereit zu erklären, daß sie mit Wirkung vom 1. Oktober ab die hier aufgeführte Abgabe jeweils an die Jüdische Künstierhilfe zum Zwecke, der Verteilung entrichten werden, Preisausschreiben für die Jüdische Winterhilfe 1938/39. B e r 1 i n , 25. Sept. Die Jury hat nach Prüfung der eingereichten Entwürfe die vorgesehenen vollen Preis,e nicht verteilen können, weil in keinem Falle eine ganze Serie (6 Blatt) als prämiierungswürdig anerkannt wurde. Sie hat deshalb die Gesamtpreise in solche für einzelne Blätter aufgeteilt, Das Ausscheiden der jüdischen Vertreter. Berlin, 28. Sept. In unserer Notiz über diesen Gegenstand in der jüngsten Nummer des „Israelit" war in der Ueberschrift irrtümlich von „jüdischen Handelsvertretern" die Rede. Wir werden von sachverständiger Seite darauf hingewiesen, daß jene Verordnung mit Handelsvertretern -nichts .zu tun hat.-'fiärijdelsvertreter brauchen keinen Wandergewerbeschein und auch nicht den als Ersatz hierfür eingeführten Stadthausiererscheim Nur für ihre Reisetätigkeit brauchen sie eine Legitimationskarte, die sie bis zum 30. September, soweit sie sie noch im Besitze haben, abliefern müssen. Von der Auswanderungsabteilung der Kultusgemeinde. Wien, 25. Sept. Die Auswanderungsabteilung der Israelitischen Kultusgemeinde teilt mit: In der Zeit vom 11. September bis 16. September wurden von der. Auswandei-ungsabteilung der Kultusgemeinde 499 Personen abgefertigt. 485 von ihnen erhielten sämtliche Reisespesen und 14 die zur Beschaffung von Reisedokumenten notwendige Beiträge. Insgesamt wurde bisher 8502 Personen zur Auswanderung verholfen. In den letzten Wochen gingen durch die Auslandspresse Nachrichten über Auswanderungsmöglichkeiten nach verschiedenen Ländern, Mitteilungen, die von der Auswanderungsabteilung der Kultusgemeinde nicht überprüft werden konnten. Die Referenten sind daher nicht in der Lage, diesbezügliche Fragen zu beantworten. Es wird gebeten, nur jene Nachrichten zum Anlasse einer Vorsprache in der Auswanderungsäbteilung zu nehmen, die als Verlaut" barungen der Auswanderungsabteilung herausgegeben werden. * Die''Auswanderungsabteihing der - Kultusgemeinde teilt ferner mit, daß Ingenieure, Chemiker und Techniker, die ihre Auswanderung vorbereiten, , vom letzten Arbeitgeber eine Bestätigung beizubringen haben, daß geg«ri ihre; Auswanderung keine Bedenken vorliegen. Diese Bestätigung muß vom Lahdesarbeitsamt, Wien I., Seilergasse 8, Tür 7, wo persönlich vorgesprochen werden soll, vidiert werden. Angehörige der genannten Berufe, die bisher selbständig tätig waren, haben 'eine Bestätigung der Handelskammer beizubringen, daß gegen ihre Ausreise keinerlei Bedenken vorhanden sind. * Für alle jene Juden, die sich bereits im Ausland befinden und zum Zwecke ihrer Weiterreise nach Uebersee Führungszeugnisse benötigen, können diese durch ihre in Wien befindlichen Verwandten oder, falls solche nicht vorhanden sind, durch de« von ihnen Beauftragten im Wege der Zentralstelle für jüdische Auswanderung, Wien IV., Prinz Eugenstr. 22, beschafft werden, d. h. es sind die erforderlichen Bogen entsprechend auszufüllen und bei dieser Stelle einzureichen. * ' ,. Für Auswanderer gilt die sogenannte Freigrenze im Reiseverkehr nicht, da Auswanderer im Momente ihrer Auswanderung die Eigenschaft von Devisen-Inländern verlieren, Daher müssen Auswanderer, welche bei ihrer Ausreise die Mitnahme fremder Zahlungsmittel anstreben, darum ansuchen'. Derzeit werden jedem Auswanderer-bis zu RM. 30.— in. fremden Zahlungsmitteln zugeteilt. Juden haben diese Ansuchen ah 28. September ausschließlich im Wege der Israelitischen Kultusgemeinde, Wien, I.-Seitenstettengasse 4, 3. bei der Devisenstelle vorzubringen und zwar nur auf dem hierfür vorgesehenen Gesuchsformular. Holland. Königlicher Besuch im Judenviertel. Amsterdam, 25. Sept. In der Festwoche anläßlich des Regierungsjubiläums der Königin Wilhelmine von Holland besuchte Kronprinzessin Juliana das Amsterdamer jüdische Greisenasyl „De Joodsche Invalid©". Es war nicht der erste Besuch eines Mitgliedes des Königshauses in dieser Anstalt. Die Prinzessin nahm an einem feierlichen G'ttesdienst teil und empfing dann selbstverfertigte Geschenke von Anstaltsinsassen. Am letzten Tag der Festwoche machte K ö n i - ginWilhelmine in Begleitung des Prinzen Bernhard eine Rundfahrt durch das reichgeschmückte Judenviertel Amsterdams. Polen. Der allgemeine Fasttag in Warschau, Warschau, 28. Sept. Der für Sonntag, den ersten Slichothtag, angesetzte allgemeine Fasttag fand in der Bevölkerung der größten jüdischen Gemeinde Europas volle Beachtung und verfehlte seinen Eindruck nicht. Alle Synagogen und Bethäuser waren vollgefüllt mit trommen fastenden Betern. In allen Bothe Midrasch wurden von Rabbinern eindringliche Mussarreden gehalten. Nichtjüdische Gäste in Lublin. L u b 1 i n , 25. Sept. Auf einem von der Stadtverwaltung veranstalteten Studienausflug besuchte eine große Anzahl in immer weltfernere Höhen, sondern der Triumph aller Einzelheiten seines Gesetzes über alle Zeiten und Länder. Am Besten aber stählen wir unsere in solche Gegenden ziehenden Kinder gegen' die Versuchung des Anerkennehs der „Macht der wirtschaftlichen Verhältnisse" dadurch, daß wir ihnen klar machen: Nicht von ihr erhoffen wir unsere Erlösung, sondern vom Vater' des Erbarmens allein. Die Teschutva in unserem Achtzehngebet. Nach der Tefilla von R. Jacob Emden. T/nmi» 13': k w>vn Wenn wir Thora lernen, da fühlen wir uns wie Kinder in der Nähe des Vaters, würdig, in seine Geheimnisse eingeführt zu werden, aber "irvrasV la-Vn iianj>v wenn wir Awoda üben, seinen Dienst erfüllen, so ist Er unser König und wir seine Diener. Somit liegt diesem Gebete das gleiche Motiv zügrunde, wie dem ins epnaa ,t=3K ö'iaya nach dem" Schofarblasen, nämlich: als seine Kinder sagen wir iras iia^n' als seine Diener aber, beten wir . «5^» «a*ipv n&bv naitwia hahmnv . Es gibt zwei Arten von Te-, sehuwa, eine solcher die durch Leiden und Prüfungen, geweckt wird, aus Angst kommt, und eine andere,,; die aus r e i n e r Liebe geboren ist. Im ersteren Falleverwandeln' sich nach talmudischem Ausspruch alle,, Sünden in absichtslose Vergehen nru^ rrnrn, bei der», anderen ühtl höheren Artvon .Te'schuwa werden^ aber 'alle Sünden und Vergehen zü Verdiensten;, um--; gemünzt', rmara manT. Wir beten in diesem Abschnitt um n ii'"?nawn» G'tt möge uns die Kraft geben, in voller, ganzer und Vollendeter Teschuwa zu Ihm zu kommen, damit all unsere Verfehlungen sich in Verdienste verwandeln. "in was vfr nbu Auch hier erst Väter, dann König nach dem Worte onaya dk D'jar nx- Zu bedenken ist, daß N»n nur ein Vergehen aus Versehen bezeichnet, während wir unter " y«?a eine schwere, mit Vorbedacht begangene Sünde verstehen. Außerdem wissen wir aus der Definition des Abraham Ibn Esra (siehe M. IV. zu nbv), daß nwbo kein volles Verzeihen, sondern nur eine Bewährungsfrist bedeutet, während nVnfc ein " restloses Vergeben und Vergessen bedeutet. Nach diesen Vorausschickungen ergibt sich der dynamische Auibau dieses Gebetabschnittes wie folgt: Mb nb*Z' gewähre uns eine Frist zur Besserung, dieweil irss Du unser Vater bist, der gewöhnt ist, auch schwere Vergehen seiner Kinder nur als rsbn zu..werten. Vollen Erlaß der Sünden von unserem Vater zu verlangen, wäre unratsam; es ist nötig, daß der Vater seine erzieherische Waltung das Kind fühlen läßt, Er wird es gewiß mit väterlichem Erbarmen tun. Dagegen iaV ^>n»> verzeihe uns ganz .und volTjua^ö' wenn Du mit uns'Vie der; König mit . seinen ' Dienern verfährst, nyvo *s/rdefnn , der Herr pflegte, Untreue 'und Lässigkeit ': der iDiener immer als s?»s zu 'nehmen und' schwer ,'zu .ahnden. Hier müssen wir scliion um ganzes rest- "■ lo;ses Verzeihen bitten.' Als Vater aber verlängerst Ött.uns. jiomer wieder und wieder die Frist zur Be- ««ir j ' ■■ '. :•■ wanrung : JWpfr na-inn . p:n; ■' Briefkasten. Plauni ben Plauni. Anonyme Zuschriften fliegen /in den Papierkorb, selbstverständlich ungel e s en, nachdem schon der ersfe "Satz äüf d-\* Niveau des Ganzen schließen .läßt"-.:' - ••>t:^(Ulr,!-;'.':,>•••-. ( V Wochenkalender. Vom I. 8. Oktober 1938 Vom 6 13. Tischri 5699 ■>nr> »p «3» Samstag 1 6 r\b navtf '«? ras Sonntag 2 7 <b Montag Okt 3 8 r? Dienstag 4 ■'-.wn 9 n*> ^185 BV 3*\9 Mittwoch 5 10 ■rf? ■v.sa av Donnersta, 6 11 n; Freitag 7 12 8» l. Samstag 8 13 :a ■»nun ras? Diese Nummer erscheint infolge der Feiertage in verkleinertem Umfange. Die nächste Hummer kommt als DOPPELNUMMER ZUM SUKKAÜSFESTE am FREITAG, den 7, Oktober, zur Ausgabe.

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