Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1934-09-21 · Heft 38-39 (21.9.1934) · page 27

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
75 (1934)
Issue
Heft 38-39 (21.9.1934)
Date
1934-09-21
Page
– (sequence 27)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2450807-2450844--80742-2538592
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

21. September 1934 _ daß er die Gesetzestreue herabsetzt, ihre Führer verkleinert, ihr Wesen entstellt. Ihnen gegenüber ist uns scharfe und entschiedene Abwehr Pflicht und heiliges Gebot. Da gilt für uns nach wie vor ein Wort Esriel Hildesheimers (Ges. Aufs. S. 2) : „Wenn einmal in unserem Lager das Bewußtsein zum Durchbruche gekommen sein wird, daß die publizistische Tätigkeit, auf dem Gebiete der Religion und in ihrem Interesse Pflicht, heilige, unveräußerliche Pflicht sei, dann wird es besser um unsere Partei stehen. Leider glaubt noch immer der bei weitem größte Teil des lesenden und des nichtlesenden Publikums, daß Korrespondenzen und Leitartikel aus purem Zeitvertreib oder nur aus Selbstgefälligkeit geschrieben werden; es hat selten nur Einer einen schwachen Begriff von dem bitteren Max Wiener, einer der besten Köpfe unter den Rabbinen liberaler Richtung, hat in einem gutgeschriebenen aufschlußreichen Buche „Jüdische Religion im Zeitalter der Emanzipation"*) sich die Aufgabe gestellt, unsere religiöse Bilanz in der hinter uns liegenden Epoche der Freiheit und Gleichberechtigung zu ziehen. Objektivität ist eine schwere Angelegenheit. Niemand kann aus seiner Haut heraus, und gewiß nicht aus seiner liberalen. Es war also von vornherein, zu erwarten, daß dieses Buch dem überlieferten Judentum in Deutschland nicht gerecht werden wird, Voraussetzung dazu wäre es gewesen, daß sein Verfasser aus der Fülle rabbinischenWissens heraus ein Urteil über die einzelnen religiösen „Richtungen" hätte fällen können. Diese tiefgründige rabbinische Kenntnis, diese letzte halachische Urteilsfähigkeit fehlt den Heutigen. Aber auch das bloße historische Material, das Wiener über die Orthodoxie bringt, ist erschrekkend lückenhaft. Nicht einmal Esriel Hildesheimer wird erwähnt, nicht David Hoffman n und die ganze bedeutsame Berliner Schule, wie sie sich im Rabbinerseminar repräsentiert. Die talmudischen Größen, die der traditionelle Rabbinerstand aufzuweisen hatte: Jakob Ettlinger, M. Hirsch-Hamburg, Feilchenfeld, Horowitz- Frankfurt a. M., Breuer, Ehrentreu und Lerner bleiben unerwähnt. Wissenschaftlicher Größen wir Barth, Berliner, Isaak Halewi wird mit keinem Worte gedacht. Die größte Leistung des konservativen Judentums, seinerseits in originaler Weise sich mit allen wissenschaftlichen und philosophischen Strömungen der Zeit siegrecih auseinandergesetzt zu haben, kommt Hadurch gar nicht in Wieners Gesichtskreis. Aber auch die ganze Beurteilung des Lebensstils und der Daseinsform der traditionellen Juden in Deutschland ist Wiener verschlossen. Er hat die Luft eines frommen Hauses nicht eingeatmet und weiß nicht, wie es darin aussieht. Er tut daher das Ganze als quantite negligeable ab, als wäre die Orthodoxie in ihrem Wesen nichts* anderes als wie die Reform auch. Es ist daher interessant, einmal an ganz konkreten Beispielen die Art der Verteilung von Licht und Schatten, wie sie Wiener vornimmt, zu kennzeichnen, Wir knüpfen dazu an Zitate aus seinem Buche an, um sie zu beleuchten und das schiefe Urteil Wieners zu charakterisieren. „Alle jüdische Reform, ob sie auf der extremen Linken die Substanz des jüdischen Stammeslebens zu einer bloßen Konfession verdünnte, ob sie auf der traditionstreuen Seite nur mit äußerstem Widerstreben alte Einrichtungen und. Formen preisgab, ist notwendigerweise inkonsequent. Wenn etwa die Orthodoxie auf das Reservat der Zivilgerichtsbarkeit verzichtete oder die den Juden kennzeichnende besondere Tracht aufgab, so durchbrach das den geschlossenen Ring der überkommenen Lebensordnung nicht weniger, als wenn der Liberalismus dem G'ttesdienst *) Berlin 1933, Philo Verlag Berlin. U e6r 1 s r a e i l t Ernste, der dabei oft die Feder führt, von dem lange. Zeit vorausgegangenen zähen Widerstreben, das die Artikel so gerne ungeschrieben lassen möchte, ja auch noch mitten in der Arbeit oft genug tief bekümmert die Feder aus der Hand legen läßt und nur mit größter Ueberwindung der Pflicht weicht ... In tiefes Schweigen ist die gesetzestreue Partei versunken, man sieht und hört kaum ein Lebenszeichen; nur im jenseitigen Lager und in den Organen der Gegner ist Jubel ob all der Muße, welche man ihnen läßt, zu wühlen, zu untergrab ben, die Pulsadern des Lebens zu unterbinden. Und wenn w i r auch schweigen wollten, geschwiegen würde doch nicht; drüben wird alles in tendenziöser Weise gemodelt, entstellt und verzerrt. Deshalb ist, so gerechtfertigt es vielleicht in früheren Zeiten war, zu schweigen, heute Stillschweigen Vei*rat an der heiligen Sache." ein ästhetisches Gepräge gab, dessen Formen und Maßstäbe er den Idealen der Umwelt entlehnte. Assimilation ist das eine wie das andere, Angleichung, die, in verschiedenem Grade und Tempo erfolgend, auf der einen Seite oft aufrichtig von tiefem Schmerzgefühl über empfundenen Verfall begleitet war, auf der anderen als Fortschritt begrüßt wurde. (S. 5.)" „War Religion bisher in Lebensstil und Daseinsordnung völlig aufgegangen, so sah sich die Judenheit nun vor die große Entscheidung gestellt, hier eine Sonderung vorzunehmen. (S. 8.)" „Da vermochte die Orthodoxie nicht ,zu verhindern, daß ihre Anhänger bei stärkster Beeinträchtigung einer die ganze Seele ausfüllenden jüdischen Gesinnung in die einzelnen europäischen Kulturen eingingen." „Denn dieses ist der eigentliche Boden, in welchem der Konservative bei aller romantischen Vorliebe und seufzerreichen Erinnerung an die Vergangenheit nicht weniger tief eingepflanzt ist als der fortschrittbegeisterte Liberale, der die universalistischen Elemente des Judentums als dessen eigentlichen Sinn und weltgeschichtlichen Beruf pflegen möchte ... (i, c.r Dieses erste. Zitat zeigt schon aufs deutlichste, wie unhaltbar Wieners Argumentation, wie schielend seine Darstellung ist. Er findet zunächst, daß jede jüdische Einstellung auf die Verhältnisse der Neuzeit, ob sie auf der extremen Linken die Substanz des jüdischen Stammeslebens zu einer bloßen Konfession verdünnte, ob sie auf der traditionstreuen Seite nur mit äußerstem Widerstreben alte Einrichtungen und Formen preisgab, notwendigerweise inkonsequent ist. In beiden Fällen ist es jüdische Reform (!), die nicht restlos die jüdische Aufgabe zur Lösung bringen kann. Welches Spiel mit dem Wort Reform! Diese geht doch unbedingt von dem Gedanken aus, daß das Ueberlieferte falsch, fehlerhaft und verbesserungsbedürftig ist* Was hat dieser Gedanke, die Leugnung der G'ttlichkeit und Ewigkeit unserer Thorä, zu tun mit der Lebensnot des Juden, der das Gesetz anerkennt, und dessen Streben es ist, es ganz zu erfüllen, nur nur durch die starken Mächte des unigöttlichen Lebens in Schwierigkeiten gebracht, nun nicht unverkürzt sein Ideal erfüllen kann? Das Eine hat mit dem Anderen schlechterdings nichts gemeinsam. Was hier geflissentlich verheimlicht wird, ist folgende grundlegende Tatsache: das Jüdische Gesetz selbst sieht ja alle solche Konflikte des Lebens voraus und gibt die für die Not geltenden Verhaltungsregeln. Es hat nicht etwa ein Ideal aufgestellt und verschweigt dem Menschen, daß er es im Leben zu verwirklichen oft unübersteigliche Hindernisse haben werde, sondern es begleitet den Menschen in seine Kämpfe und Schwierigkeiten hinein und zeichnet selbst auf das genaueste die Linie, wie weit der Anspruch des Gesetzes absolut gilt, und wo dem Menschen Möglichkeiten dargereicht werden, den Forderungen der Welt bis zu einer gewissen Grenze nachzugeben. _ Nr. 9 Seite 3 Das Beispiel bringt Wiener selbst mit dem Reservat der Zivilgerichtsbarkeit. Erstens ist es unwahr, daß die Orthodoxie je darauf verzichtet habe, vielmehr hat der Staat den Juden einfach seine Gerichtsbarkeit aufgezwungen. Wiener weiß oder sollte doch wissen, daß für alle Eigentum und Geld betreffenden Bestimmungen . der Thora eine absolute Geltung nicht beansprucht wird, sondern kol tenai schebemammon hawi tenai; jede geldliche Sondervereinbarung hat Rechtskraft. Auch ohne staatlichen Zwang könnten zwei Firmen miteinander ausmachen, daß sie alle juridischen Streitfragen nach dem BGB. regeln wollen, ohne dadurch mit dem Religionsgesetz in Konflikt zu kommen. Die Unterordnung unter die zivile Gerichtsbarkeit, die das jüdische Gesetz selbst nicht verbietet, ist also solch eine Möglichkeit, die das Gesetz selbst voraussieht und die z. T, schon in den Zeiten der Tannaim und Amoraim angewendet ward. Ferner ist es falsch, daß in wahrhaft frommen Gemeinden die ihnen durch das Gesetz noch mögliche schiedsgerichtliche Unterordnung unter den Choschen Mischpat und die Regelung ihrer internen Angelegenheiten nach jüdischen Rechtsprinzipien je aufgehört habe.**) Das gerade Gegenteil ist der Fall. Das zweite Beispiel, die Juden hätten die sie kennzeichnende besondere Tracht aufgegeben, ist wiederum ein charakteristisches Zeichen, wie Wieners Blick an der Oberfläche haftet. Zu dem Satz des Rambam, daß man „dem Nichtjuden nicht im Kleide gleichen" solle, bemerkt * der Keßef Mischne: „Damit wollte unser Meister nur ein für Nichtjuden charakteristisches' Kleid verbieten, von dem sich die Juden fernhalten aus Keuschheit oder sonst einem Grunde. Denn da es von jenen aus Prizuth. gewählt ist und sich die Juden davon losgesagt haben ihres Judentums willen, würde, wenn Juden es tragen, der Anschein erweckt, als ob sie ihnen zustimmen und sich ihnen anschließen. Aber wenn es nicht ein für Fremde charakteristisches Gewand ist, da ist der Jude nicht verpflichtet, sich abzuscheiden von den Nichtjuden, in keiner Weise." Es ist also etwas ganz anderes, wenn die Gesetzestreuen europäisches Gewand tragen — übrigens genau so wie die nicht-chassidischen Frommen aller Länder — als wenn der Liberalismus ohne Zwang für seine G'ttesdienste Form und Maßstäbe den Idealen der Umwelt entlehnt hat. Gerade im G'ttesdienst ist diese Wandlung besonders schwerwiegend, denn es geht ja auf das Heiligste, auf jenes Reservatgebiet, wo jede Religion ihr Charakteristisches von keinem angefochten betätigen darf, wo auch kein Konflikt des Lebensdranges den Menschen nötigt. Hier greift die jüdische Reform in einer Weise ins Herz des Judentums, wie es in der Geschichte der Religion wohl einzig dasteht, wie es eben nur bei der Schaffung einer neuen Religion sonst vorgekommen ist. Assimilation im weitesten Sinne genommen, ist eine Lebensnotwendigkeit. Kein Wesen kann anders bestehen als durch eine gewisse Angleichung an die Umwelt, an die Bedingungen, unter denen es leben und wirken soll. Die Frage ist nur: wem man sich assimiliert. Und da 'sagen wir Wiener mit den Worten des Talmud: „den Schlechten (umekalkalim schebakem) unter ihnen habt ihr euch assimiliert, nicht den Guten unter ihnen (welo lemetakanim schebahem). Die Assimilation der Reform blickte auf die uhreligiösen, glaubenslosen Elemente der Umwelt, denen die Karriere, das Praktische des Lebens die Hauptsache war, die das große Opfer der Selbstdisziplin, der Treue scheuten. Von diesen ließ sie sich den Maßstab leihen. Der Phrase des Tages, den oberflächlichen Anschauungen, die heute auf- **) Vergl. hierzu: Israel Hildesheimer. Ges. Äufsätze. S. 27 ff. Das biblisch-talmudisehe Recht. Frankfurt a. M. 1923. Die Bilanz; der Reform.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.