Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 38 (19.9.1862)
- Date
- 1862-09-19
- Page
- Seite 319 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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310 st. 1724), ein Mann, der nicht bloö wegen seiner anSge-!)retteten Gelehrsamkeit und seiner tkefinneren Frömmigkeit, sondern noch mehr wegen seiner musterhaften Freigebigkeit und der Kraft des fürsprecherischen Wortes, daS er seinen bedrängten Glaubensbrüdcrn bei den Großen deS Reiches verlieh, allgemein gepriesen nnd gefeiert wurde, die Restanration d. Synagoge auS eigenen Mitteln versprochen n. später erfüllt hat. Die OrtSobrigkeit dagegen, welche die ״Indenschul" lieber in einem schmutzigen Schlupfwinkel sehen wollte, erhob vor Beginn deö Baues Einstreuungen dagegen nnd Hintertrieb gewaltsam die Aufführung deö Gebäudes auf seinem ehemaligen freien Standraume, wozu wol auch Denunzianten das Ihrige beigetragen haben mögen. Eö wurde daher an die fürsterzbischöfliche Hofkanzlei zu Prag die Bitte eingereicht, man möge die Herstellung der Synagoge auf ihrem bisherigen Platze erlauben, zugleich wurde die Wahl eines Rabbiners und eines Vorbeters für das neue Gotteshaus,, und außerdem noch mehrere andere Vorschlage zum Wohle der Gemeinde der hochortigen Bestätigung unterbreitet. Am 6. März 1718 gelangte die sehnliebst erwartete Resolution deS prager Fürst-ErzbischofeS, Ferdinand Grafen von Khuenburg herab, worin er ״auf die Kojeteiner Judengemeinde allerunterthänigst eingereichten puncta'‘ ״gnädigst plazidirte." Ad 1. daß die Jndenschul' frei verbleiben solle" ״wenn sie keine Häuser mehr vertangen werden." Ad. 2. ״Daß die Judenbegräbniß befreiet sein" ״solange sie die 250 Rthlr. richtig zahlen." Ad 3. ״Daß sie den Koscherwein" ״in der Jndengasse ablegen dürfen." Ad 4. ״Daß eö wegen der jüdischen Verneuernng sein Verbleiben haben möge" ״außer daß der Hauptmann pfug und macht habe, wenn er immer wolle, das Jnrement von ihnen abzunehmen," ״doch daß die anderen Bürgermeister (!) auch mit Vorwissen des Hanptmannes erwählet werden." Ad 5. ״Daß wenn ein Christ einem Juden eine Klage vvrznbringen hätte, er zum ersten beim Judenrichter" ״anbringen solle" ״wird limitirt und befohlen, daß alle Zeit so gestaltige StrittShändel auf der Kanzelei erörtert werden." Ad 6. ״Daß die Judengemeinde von der Jagd (?) befreit" sei, wird solches abgeschlagen, weil eS ein uralter Brauch ist." Ad 7. ״Daß die statt unserer ausgezahlten Häuser gehörende Wiesen uns verbleiben?" wird interim dieses in Suspenso gelassen und die Juden in ihrer Posseffion." Ad 8. ״Daß die 30 kr. von jedem Stück Vieh" ״niemals etwas geben dürfen (?)״ ״solches nicht plazidirt werden kann, weilen es die Christen auch zahlen und dieses ein alter Brauch und Schuldigkeit ist." Ad 9. ״Betreffend die Judenschneider." ״Solle eö zur guten Verständniß bei dem uralten Gebrauch verbleiben." Ad 10. ״Solle eö bei dem Schluß der Juden verbleiben, und ein Rabbiner Namens Moyseö Bernard von Kremfier für diese Würde, wie auch der Jakob Kantor zu Schulsinger-Dienft aufgenommeu werden. 5)״ Die seit dem erwähnten Brande wieder verminderte und verarmte Gemeinde war nun völlig reorganisirt und obwol klein, war sie doch der Sitz sehr bedeutender Rabbineu. Wie lange der erste namentlich bekannte Seelsorger der kojeteiner Judengemeinde, MoyseS Bernard, gewirkt habe und wer seine unmittelbaren Nachfolger gewesen seien, läßt sich durchaus nicht ermitteln. . Nach einer Angabe des R. Eleasar Flekeles °) waren dieselben große׳ Talmudiften, gewißermassen Autoritäten in diesem Fache (גדולי ישראל). Erst im Jahre 1765 wird ein Rabbiner von Kojetein, Mosche Plumenau genannt, der jedoch schon nach 2 Iahreu in Nachod aufgenommen wurde. Im Jahre 1768 wurde Jissachar Ber Bloch, gcb. zu Hamburg, Rabbiner zu Kojetein. Cr erwarb sich durch seine nach damaligem Geschmacke beliebten, unter dem Titel בינת יששכר vcröffentlichten Kanzelvorträge einen Ruf als Darschan, so daß er 17 78 nach Boökowitz und von dort nach Szeuitz in Ungarn berufen wurde, wo sich seine Grabesstätte befinden soll. Eleasar Flekeles, geb. zu Prag 1755, erhielt seine höhere Ausbildung in der damals stark besuchten Jeschiba des N. Ezechiel Landau, mit welchem er, so lange der große Meister der Halacha lebte, eine wissenschaftliche Correspondenz unterhielt. Als er noch kaum das 25-te Jahr erreicht hatte, trat er 1779 das Rabbinat zu Kojetein an, bekleidete eS jedoch nur 4 Jahre, da er 1783 einem Rufe als erster Oberjurist nach Prag folgte, begleitet von der Liebe nnd Verehrung der an ihn ganz gefesselten Gemeinde. Sein Nachfolger, ein der chassidäischen Richtung ganz zugewandter Pole, dessen Name bald in Vergessenheit geriet, war ungesetzmäßig ausgenommen worden und suchte schon nach einigen Monaten, da er von Denunziationen verfolgt wurde, Zuflucht in seiner Heimat, die er endlich in Lissa fand. 1785 wurde Gabriel Böhm aus Nikolsburg berufen. Damals war Verdächtigung und Verketzerung wegen Sabbathäiömus an der Tagesordnung. Auch die Gemeinde, deren Geschichte wir erzählen, blieb von diesen Wirren nicht unberührt. Man wollte bemerkt haben, daß ein Ahronide, Namens Last Kohen, beim Duchan die beiden Daumen in Form eines Kreuzes übereinander gelegt habe und dieß reichte hin, den frommen, bescheidenen, gesetzestreuen, dem Talmudstudium ganz hingegebenen Mann wol nicht ohne neidische Hintergedanken öffentlich als Ketzer auszuschreien, ihn von Duchan u. d. Aufrufung zur Thora auszuschließen und ihn, obwohl ein großer Theil der Gem. auf seiner Seite stand, mit Schmähungen aller Art zu überhäufen. R. Ezechiel Landau nnd N. Eleasar Fle-