Blätter
- Journal
- Blätter
- Volume
- 7 (1920-1921)
- Issue
- 32 (22.12.1921)
- Date
- 1921-12-22
- Page
- [Seite 2] (sequence 2)
- Language
- German
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(rsette 2. SLr. 32 «lütter. 22 Dezember 1^21 von dem Vertrauen der gesamten rabbinischen, thorakundigen und gesetzestreuen jüdischen Welt getragenen obersten Areopags von Thoraweisen zu gestalten, der zugleich die oberste Spitze der Agudas Jisroel-Orgauisation bildet. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn vor allem in Erez Jisroel selbst die .Herrschaft des Gottesgesetzes über Geist, Gemüt und Willen durch alle verfügbaren Mittel der K i n d e r e r z i e h u n g , der Volkserziehung, der technisch e n Organisation gesichert wird. Hieraus ergeben sich die Grundsätze der Schuld und E r z i e hu n g s P o li t i k, der Ge m e i n d e P o l i t i k und der Organis a t i o n s a r b e i t im weitesten Sinne. III. I. Die überlieferte jüdische Weltanschauung lehnt es, ganz so, wie sie die Subsumierung dech jüdischen Volkes unter den allgemeinen Begriff der Nation perhorresziert, auch ab, Palästina lediglich als politische Heimat und als poutischen Besitz des Judenvolkes begreifen zu lassen. So wie das jüdische Volk nichts weiter ist, als ein Werkzeug in Gottes Hand zur Durchführung der sittlichen Zwecke des Geschichtsprozesses, so ist Erez Jisroel das territoriale Werkzeug zur Erreichung dieser Ziele. 2. a) Auf dem Boden Erez Jisroels hat sich die Gottheit den M e n s ch e n offenbart. b) Der Boden Erez Jisroel hat zur Geburt der beispiellosen Tatsache der Prüfet i e zeugend beigetragen. ei Auf dem Boden Erez Jisroels hat endlich drittens die Schechina (Gottesherrlichkeit) ihre Stätte gefunden und wird sie wieder finden. 3. Aus 1 und 2 folgt, daß dem Boden Erez Jisroels eine ganz besondere, keineswegs als poetijche Floskel zu betrachtende Heiligkeit innewohnt (aus 1 als MlL?2 w'3wn,aus 2 u u m i tt e l b a r) uitb daß daher jede A b w e i ch u it g von der sittlichen No rm des Gottes ges e tz e s auf d e m Boden Erez Jisroels zu einem Verbrechen von doppelter Schwere erwächst. 4 Hiernach _ hat die Erez Jisroel-Politik die^ besondere Aufgabe mit ängstlicher Sorgfalt auf die Schaffung der Vorbereitungen bedacht zu sein, die ein heiliges Leben der Individuen und die ethisch-religiöse Reinheit der jüdischen Gemeinschaften auf dem Boden Palästinas erleichtern und gewährleisten. Sie muß ferner zu verhindern suchen, daß der Boden Erez Jisroels durch unheilige, d. h. gesetzeswidrige Lebensführung entweiht und dadurch Die Erlösung des jüdischen Volkes aus dem Golus i''n auf unabsehbare Zeit hiuausgeschoben wird. 5. Aus Ziffer 4 folgt uicht, daß die Erez Jisroel-Politik die Einwanderung aller nicht gesetzestreuen Elemente durch äußere Mittel zu verhindern suchen soll, weil dem der Grundsatz inn "Win und die jederzeit osten zu lassende Möglichkeit der miwn auch für den Entfremdeten entgegensteht. Wohl aber ergibt sich aus den entwickelten Grundsätzen die Pflicht einer mit .Hochdruck arbeitenden Propag a n d a s ü r die E i n w a n d e r u n g u it b A ttsiedlung religiös hochstehender Elemente, für ihre wirtschaftliche Sicherung im Lande und für ihre schlagfertige, jederzeit zur i n lt e r p o l i t i sch e n B e r t r e t u n g gerüstete, t e ch n i s ch vollendete Organisation. IV. 1. Den besten und unzweideutigsten Wegweiser für die Erez Jisroel-Politik 'bildet die unter I 2. Absatz erwähnte Mizwas- Jischuw - E r e z I i s r o e l. Sie verleiht der Erez Jisroel-Politik der Agudas Jisroel den stetigen, von den wechselnden politischen Konstellationen verhältnismäßig unabhängigen Charakter und gibt ihr die Sicherheit, unbeschadet " der verschiedenen erkenntnismäßigen Erwägungen, mit ihrer Siedlungspolitik den Willen Gottes zu erfüllen. 2. Das Gesetz unterscheidet Mizwas Jischiwas Erez Jisroel, d. h. die jedem Juden und jeder Jüdin unter gewissen Bedingungen obliegende Pflicht, in Erez Jisroel zu wohncit, und Mizwas Jischuw Erez Jisroel in engerem Sinne, d. h. die Pflicht, den Boden Erez Jisroels derart zu p ro d u k t i v i e r e n , daß er die Mög ichkeit zur Ansiedlung einer denkbar großen Zahl jüdischer Invaliden bietet, lieber das Nähere belehren die Quellenschriften. 3. 'Die Grenzen der Mizwas Jischuw, d. h. die Fälle, in denen der gesetzestrene Jure von ihrer Erfüllung dispensiert ist, sind im Gesetze festgelegt. Es sind a) Lebensgefahr, b) Mangel an selbständiger Ernährungsch Möglichkeit, c) Unmöglichkeit einer thoragemäßen Kindererziehung in Erez Jisroel, ä) Unmöglichkeit eigenen Thorastudiums in Erez Jisroel, 6) Unmöglichkeit thoragemäßer Verehelichung, I) Hungersnot. Trifft keiner dieser Fälle zu - und es muß dabei natürlich die Auslegung der Begriffe in einem vernünftigen, dem normalen Durchschnitt Rechnung tragenden Sinne erfolgen — so besteht die Pflicht für jeden e i n z e l n e u g e s e tz e s t r e u e n Juden i n voll e r S ch ln e r c' wie jede andere religiöse Pflicht sinaitischen oder rabbinischen Charakters. . 4. In allen Fällen, in denen dem jüdischen Individuum religiöse Pflichten obliegen, deren Erfüllung von gewissen, nur durch die Gesamtheit zu schaffenden Vorbedingungert abhängt, hat die Gesamtheit ihrerseits die verantwortungsschwere Aufgabe, diese Vorbedingungen zu s ch affe it. Jede jüdische Gemeinde betrachtet es als selbstverständlich, daß sie für Schechita, Mikwah, Jugendunterricht etc. Institutionen zu schaffen hat, die dent Einzelnen seine Pflichterfüllung ermöglichen. Die Vorbedingungen für die thoragemäße Erfüllung der Mizwas Jischuw Erez Jisroel zu schaffen, kann aber nicht Aufgabe der organisierten Einzelgemeinde, sondern nur der organisierten j üdi sche n G e s aan th e i t, de r Agn d as Jisroel, sein. Sie allein hat die Möglichkeit und d a h e r d i e P f l i ch t, a) mit den für die Verwaltung des heiligen Landes maßgebenden politischen Mächten im Namen der historischen Jndenheit zu verhandeln, und daher die Beoingungen zn formulieren, unter denen auf Grundlage des Thoragesetzes sich ein jüdisches Lebett in Palästina entfalten kamt; b) die Möglichkeiten in Wirklichkeiten zu wandeln durch Aufbringung der finanziellen Mittel, Bereitstellung der g e i st i g e n Kräfte und Herstellung und Erhaltung des stetigen Zusammenhanges zwischen der gesamten Diaspora und der jüdischen Siedlung im Lande. Sie hat insbesondere ihre Außen- und Innenpolitik danach ztl orientieren, daß die unter Ziffer IV, 3 a—f aufgeführten, die Mizwäherfüllung gefährdenden Momente ausgeschaltet werden und bleiben. lieber die hiernach sich ergebende tt Einzelheiten des politisch e n , Wirt s ch aftl i ch e n , k u l t n r e l l e n und organis a t o r i sch e n Palästina-Programm es ist im Rähnten dieser „Grundzüge" nicht zu sprechen. 5. Aus den unter 1—4 entwickelten Grundsätzen ergibt sich, daß die Triebkraft des Erez Jisroel-Jnteresses des thoratreuen Judentums in dem sicheren Grunde eines für alle Zeit e tt g ültigen Gesetzes ivurzelt. Agudas Jisroel erwartet die Erlösung des jüdischen Volkes inmitten der Brudermenschheit nicht von diplomatischen Verhandlungen, nicht von den Zufälligkeiten der politischen Mach», konstellation, sondern rein und ledtglich vom sittlichen Aufschwung der Menschheit und vor allem von der unbedingten Unterordnung dch gesamten jüdischen Volkes unter die MajestA des Gotteswillens. Allein Agudas Jisroel hat nichtsdestoweniger weder diplomatische Verhandlungett, noch die — im Sittlichen verharrende - Anpassung an die maßgebettde politische Konstellation zu verwerfen, wenn es gilt, auf diesem Wege die umfassende Erfüllung von Mizwas Jischuw Erez Jisroel ohne jeden Seitenblick aus f e r u e u u d verhüllte weltgeschichtliche Ziele zu sichern. V. 1. Die Erez Jisroel-Politik der Agudas Jisroel hat mit dent Vorhandensein anderer einflußreicher Strömungen int Schoße der zeitgenössischen Judenheit zu rechnen. Als Verkörpsrung des überlieferten jüdischen VolksgedUtkens die Autorität des göttlichen Gesetzeswillens als einzige Autorität über sich anerkennend, kann Agudas Jisroel logischer Weise auf dem Gebiete der Erez Jisroel-Politik weniger als irgendwo sonst, irgendwelche ideelle Anpassung an den Zionismus oder an die Assimilation vollziehen. 2. Die Tatsache schließt die Möglichkeit Praktischer Zusammenarbeit sowohl bei der Vertretung genau präzisierter jüdischer Interessen nach außen, als auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Arbeit nach innen keineswegs aus. 'Bedingung dabei ist, daß weder nach außen, ttoch nach innen die ideelle und organisatorische Selbständigkeit der „Agudas Jisroel" in "Frage gestellt wird. Diese Selbständigkeit ist auch nach außen nicht nur wegen der Rückwirkung auf die religiösen Verhältnisse im Innern notwendig, sondern auch mit Rücksicht auf die unter II, 1 und 2 dargelegten besonderen Gesichtspunkte der Agudas Jisroel-Politik. 3. Gegenüber dem Misrachismus hat die Erez Jisroel-Politik der Agudas Jisroel das Ziel zu verfolgen, unter Würdigung der religiösen Gleichwertigkeit der einzelnen misrachistischen Individuen diese selbst nach Möglichkeit zu den Arbeiten der Agudas Jisroel freundschaftlich heranzuzieheu und ihnen klar zu machen, daß die von ihnen versuchte Durchsetzung des Gotteswillens auf dem Wege der parlamentarischen Majorisierung eilt prinzipiell anfechtbares, faktisch lebensgefährliches Unternehmen ist, und daß dieses Unternehmen zugleich die inttere Einheit und Geschlossenheit des am Gotteswillen orientierten historischest.MaäbJjs.roel gefährdet. Die Aguda in polen. Am 6. und 7. d. Mts. fand in Warschau eine sowohl von Warschauer als auch von auswärtigen Mitgliedern gut besuchte Konferenz deN Aktionskomitees der polnischen Aguda-Landesorgantsation statt. An der Konferenz nahm auch Rabbi Meir Don Plotzki aus Ostrowo teil, der vor kurzem aus Amerika zurückgekehrt ist, Ivo er als Mitglied der Agudadelegation weilte. Rabbi Plotzki hatte sich beinahe ein volles Jahr ausschließlich der Agudaarbeit gewidmet und konnte in seinem Berichte auf recht erfreuliche Erfolge feiner und seiner Kollegen Arbeit Hinweisen. Die Versammlung sprach ihm für seine unermüdliche Arbeit den Dattk der Aguda aus. Wegen Teilnahme der polnischen Organisation an der zweiten amerikanischen Delegation wurde beschlossen, mit der Weltzeutrale in Verbindung zu treten. Es wurde beschlossen, die zweite Tagt! tt g der L a nd e s o rg a n i s a t i o n im Monat Schewath abzuHatten. Eine Kommission wurde gewählt, der es! obliegt, die Tagesordnung festzusetzen und die Vorbereitungen 'für die Tagung zu treffen. Man erwartet von dieser