Mannheim
Compact Memory

Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1932-06-01 · 6 (6.1932) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
7 (1932)
Issue
6 (6.1932)
Date
1932-06-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/9582242-9623191-9621060--0893-9621061
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

? Juni J932 i ^25>SS>Jt>I»-t!>S5><^: Rattfier-Somiiiar zu Berlin. L 7. Ishrg.,IÜr.ä des Landesverbandes israelitischer Kleligionsgemeinden Alfens -- > —— -- oiiic ■■■ < Uiefw Vlatt erscheint monatlich und geht den fllit» ||| Luschristen: Daini, Sjindenburgstraht flr. 44 gliedern unentgeltlich in. * krscheinungsort Waini. III Schristleitung: Rabbiner vr. S. kevi, {TUainj t XX -1 Israelitische Religionsgemeinde Worms. Bekanntmachung. Betrifft: Wahl des Vorstandes und der Steuervertretung nach der Gemeindesatzung dom 23. Mai 1932 über den Vorstand und die Steuervertretung der Israelitischen Religionsgemeinde in Worms. Nachdem der Herr Hessische Minister für Kultus und Bildungswesen unter Nr. K. M. V. 35231 die neue Gemeindesatzung am 30. März 1932 genehmigt hat, teilen wir unseren Gemeindemitgliedern über die bevorstehenden Wahlen folgendes mit: 1. Wahl des Vorstandes. Der Vorstand besteht nach wie vor aus neun Mitgliedern. Da die Amtszeit der Herren Adolf Kehr, Isidor Kiefer, Bertold S i n s h e i m e r und Moritz Sobernheim abgelaufen ist, sind 4 Vorstandsmitglieder zu wählen. Die ausscheidenden Herren können wiedergewählt werden. 2. Wahl der Steuervertretung. Dieses durch das Hessische Gesetz über das Besteuerungsrecht der Religionskörperschaften vom 14. Dez. 1928 für die israelitischen Religionsgemeinden in Hessen neu geschaffene Organ wird erstmals bei Beratung des Gemeindevoranschlags für das Rechnungsjahr vom 1. April 1932 bis 31. März 1933 in Wirkung treten. Die Ausgabe der Steuervertretung wurde bisher mit Genehmigung des Herrn Kultusministers durch den Vorstand ausgeübt und soll nach der neuen Gemeindesatzung nunmehr in die Hände einer parlamentarischen Vertretung übergehen, die nach Inhalt der Satzung aus fünf Vorstands- und vier Gemeindeabgeordneten besteht. Während die Vorstandsabgeordneten von dem Vorstand selbst aus seiner Mitte gewählt werden, gehen die Gemeindeabgeordneten ans einer selbständigen Wahl der Gemeindemitglieder hervor.. Die Steuervertretung ist nach Art. 3 des angezogenen Steuergesetzes und seiner Auslegung durch die Hessische Regierung zuständig für 1. die Billigung oder anderweite Festsetzung des in dem Voranschlag vorgesehenen Steuerbedarfs;' 2. die Auswahl der Besteuerungsgrundlagen für die Steuererhebung; 3. die Festsetzung der Steuersätze. Die Entscheidung wegen Nachlaß, Ermäßigung oder Stundung von Steuerschuldigkeiten gebührt nach wie vor dem Vorstand. 3. Allgemeines. Stimmberechtigt bei der Wahl beider Körperschaften sind alle Gemeindeangehörigen männlichen Geschlechts, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und bei der letzten Veranlagung vor der Wahl entweder selbst oder in der Person ihres Ehegatten zur Religionsgemeindesteuer bzw. -Umlage veranlagt und in der festgestellten Wählerliste aufgeführt sind. Ausländer sind nur stimmberechtigt, wenn sie bei Beginn des Rechnungsjahres der Wahl bereits fünf Jahre lang ununterbrochen der Gemeinde angehören. Außerdem sind für die Stimmberechtigung von In- und Ausländern die übrigen in der Gemeindesatzung enthaltenen Voraussetzungen zu erfüllen. Um durch die Versagung des Wahlrechts an nicht veranlagte Personen Härten zu vermeiden, ist in der Satzung vorgesehen, daß denjenigen, die fünf Jahre an die Religionsgemeinde Steuer entrichtet haben, das Stimmrecht verbleibt, auch wenn keine objektive Steucrpflicht mehr besteht. Diejenigen Gemeindemitglieder, die zwar für 1931 nicht veranlagt sind, von denen aber offenkundig ist» daß sie während fünf Jahren an die Religionsgemeinde Steuer entrichtet haben, werden in die Wählerliste ohne weiteres ausgenommen. Wo dies nicht bekannt ist, müssen die Gemeindemitglieder diesen Nachweis entweder durch Vorlage von Steuerzetteln oder auf andere Weise erbringen. Wählbar zu beiden Körperschaften sind alle Stimmberechtigten deutscher Staatsangehörigkeit, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht im Dienst der Gemeinde stehen, wenn sie bei Beginn des Rechnungsjahres der Wahl bereits fünf Jahre ununterbrochen der Gemeinde angehören. Gemäß Beschluß des Wahlausschusses finden beide Wähler: am Sonntag, den 19. Juni 1932, von 9—12 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeinde, Hirrtere Judengasse 2, statt. Die gemeinschaftliche Wählerliste für beide Wahlen liegt am 1., 2. und 3. Juni 1932 im Geschäftszimmer der Gemeinde, Hintere Judengasse 2, zur Einsicht offen. Eirrwendungen gegen den Inhalt der Wählerliste sind innerhalb der Offenlegungsfrist an den stellvertretenden Wahlleiter, Herrn David Goldschmitt, Karmeliterstraße 6, schriftlich einzureichen und zu begründen. Die Abstimmung erfolgt durch Stimmzettel aus weißem undirrchfichtigern Papier, die 9:12 Zentimeter groß sein sollen und kein äußeres Kennzeichen tragen dürfen. Für jede der beiden Abstimmungen wird ein besonderer Stimrnzettel verwendet, so daß der Wähler 2 Stimmzettel in einem amtlich gestempelten Briefumschlag abgibt, der .sthm im Wahlraum ausgehändigt wird. Der Wahlleiter hat die beiden Wahlen in der Wormser Volkszeitung und der Wormser Zeitrrng vom 29. Mai 1932 amtlich ausgeschrieben, die Bekanntmachung enthält gleichzeitig die Offenlegung der Wählerliste. Worms, den 30. Mai 1932. Der Vorstand der Israelitischen Neligionsgemeinde. Die große derzeit herrschende Not und dadurch verstärkt an uns herantretende Anforderungen geben uns Veranlassung, anläßlich der bevorstehenden Feiertage um gütige Zuwendung von Geldspenden ergebenst zu bitten. Zentralwohlfahrtsstelle der israelitischen Religionsgemeinde Mainz Postscheckkonto: Inkafsostelle isr. Vereine Mainz Nr. 67792 Amt Frankfurt a. M.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.