Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 5 (1930)
- Issue
- 9 (9.1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
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8 Die Handlungsweise der Juden, die nach dem Bericht des ^osephus zwei trachanitische Fürsten, die von den Römern verfolgt, bei den Juden Zuflucht suchten, zur Beschneidung zwingen wollten, versuchte ich halachisch sowie politisch zu motivieren. Auf das Nähere muß ich, um nicht weit auszuholen, auf 8 meines Vortrages verweisen. Breuer meint, es handle sich hier um einen Fall normwidriger gewaltsamer Bekehrung, aus dem kein Schluß, „auf das normale, dem Gesetz entsprechende Verhalten" gezogen werden darf. Diesen Fall als Zwangsproselytentum hinzustellen, wie es Breuer tut, ist einfach unmöglich. Eine gewaltsame Bekehrung der kleineren Nachbarvölker hat zwar, wie ich auf S. 14 meines Vortrages auch ausgeführt habe, in einer bestimmten Epoche aus gewissen politischen Gründen stattgefunden, jedoch ist niemals die Bekehrung einzelner Personen, die Schutz bei den Juden suchten, zwangsweise erfolgt. Als Beweis für die Gesetzwidrigkeit dieser Handlung führt Breuer Josephus an, der die Juden von ihrem Vorhaben zurückhalten wollte. Den vom hellenistischen Geiste beherrschten Josephus zum Verfechter der Halacha zu machen, ist einfach unmöglich. Wer nur Josephus gelesen hat. kennt die unzähligen Widersprüche, die sich in seinen Werken der Halacha gegenüber befinden. 9a. In meinem Vortrag habe ich darzulegen versucht, daß der Ger-Toschaw, nach einer bestimmten talmudischen Auffassung, ein Uebergangsstadium vom fremden zunr wahren Proselyten war. Ich stützte mich hierbei auf den Ausspruch des R. Jochanan, „ein Ger-Toschaw, der sich im Laufe von 12 Monaten nicht beschneiden läßt, ist als ein Ketzer unter den Völkern — nach der Lesart des Maimonides als anzusehen" (Ab. Sara 65a). Den Zusatz Xll 1121 1'lR I2p2> pj2 2331 faßte ich als eine Einschränkung anderer Amoräer auf, die, um formell nicht im offenen Widerspruch zu der Ansicht des R. Jochanan zu stehen, erfolgt ist. Diesen „wissenschaftlichen 11211 “pl, den Breuer nicht gelten lassen will, hat kein Geringerer als der Wilnaer Gaon vertreten. Wo es im Talmud in bezug auf eine Mischna heißt: X211 X121'2 '1121 lehrte, nach der Ueberlieferung seiner der Wilnaer Gaon, bedeutet es keinesfalls, daß die Mischna tatsächlich lückenhaft sei. Vielmehr ist die Mischna vollständig, sie gibt aber die Ansicht eines #133 wieder, die sich in der Halacha nicht durchzusetzen vermochte. Die Aenderung soll die Mischna der geltenden Halacha anpassen. (Ausführliches, Chones 2'p2lL1 33111133 unter xj^lü K*un) Also keine verwerfliche „historisch-kritische Art". 9d Es erschien mir schwierig, daß der Ger-Toschaw durch die Nichterfüllung seiner Selbstverpflichtung zur Beschneidung seine Rechtsstellung einbüßen sollte. Hat die Halacha für den Ger- Toschaw bestimmte Normen aufgestellt, zu denen die Beschneidung nicht gehört, so sollte doch sein diesbezügliches persönliches Versprechen auf seine Rechtsstellung ohne Einfluß sein. Breuer fragt darauf, „ja, ist es denn kein Unterschied, ob jemand eine übernommene Verpflichtung nicht einhält, oder ob er diese Verpflichtung von vornherein nicht übernommen hat?" Aber eben darum bandelt es sich doch, daß es keine besonder übernommenen, sondern halachisch festgelegte Verpflichtungen gibt. Seine Frage trifft also überhaupt nicht den Kern der Sache. 96. Die oben erwähnte Ansicht des N. Jochanan glaubte ich mit der des R. Chanina in Jerusalem identifizieren zu können. Da heißt es: iß' m 12 im 2X nn ipy C'r fi2y pl3l32 221331 in 121 *132 Xll '11 ix1? 2x1 Breuer wirft mir vor, den Jeruschalmi nur oberflächlich gelesen und nicht gelernt zu haben. Er erklärt mit Hilfe des T2T1 (ein Kommentar, verfaßt am Ende des 19. Jahrhunderts und von den IHN '31X3 nicht anerkannt), daß der Jeruschalmi überhaupt nicht von Ger-Toschaw handelt, sondern von einem Sklaven, der sich verpflichtet hat, 13 zu werden, nachträglich aber nur „Toschaw" bleiben will. Aber gerade wenn man den Jeruschalmi aufmerksam lernt, sieht man, wie unhaltbar diese Erklärung ist. Ein ausführliches Eingehen aus den Jeruschalmi kann ich mir hier sparen, da meine „aus dem Aermel geschüttelte Hypothese", die „nur Unkundige verblüffen kann"", ein ausdrücklicher 331211 3311113 ist Dort ( 3311113 331211 ), Hildesheimer'sche Ausgabe S. 107, heißt es: 2' 1p UL j2 pl>22> 1 12X 22133 13 XlpJ 122 1J?1 xii '13 1X1 2X1 2212 T3J33 2X “[1'Xl [X22 2>11 „Wie lange gilt er als Ger-Toschaw? R. Schimon b. Pasi sagt, bis zu 12 Monaten, tritt er sodann zum Judentum über, ist's gut, sonst ist er wie ein Heide zu behandeln". Dieser talmudische Satz, der in unseren Talmudausgaben nicht enthalten ist, läßt keine Deutelei zu. Diesen 3311113 331211 habe ich auf S. 31 meines Vortrages zitiert. Hätte Breuer sich die Mühe gegeben, meinen Vortrag statt bis S. 10, bis zu Ende zu lesen, so wäre ihm dies und ähnliches sicher nicht entgangen. Geschäftliches. Frl. Erna Lorch, Mainz, Große Bleiche 45, richtet einen Spielkreis für Kinder von 3 Jahren ab ein. Näheres siehe Inserat. Personalnotizen. Geboren: Mainz: 5. 7. 30 ein Sohn des Herrn Carl B. Ganz. Barmizwoh: Mainz: 4. 10 30 Ernst Simon, Sohn des Herrn Benno Simon. Verlobte: O d e n h e i m (Baden) — Ober-Ingelheim : Frl. Lina Brandt mit Herrn Ernst Mayer. N i e r st e i n—F rankfurt a. M.: Frl. Gertrud Blum mit Herrn Hugo Friedmann. Kitzingen — Guntersblum: Frl. Bertel Koschland mit Herrn Ludwig Hertz. Mainz — Bad-Kreuznach : Frl. Gretl Deutsch, mit Herrn Fritz Wolfs. Stuttgart — Mainz : Frl. Elsbeth Nhlman mit Herrn Ernst Deutsch. Vermählte: Gau-Bickelheim: Robert Berger mit Irma Berger, geb. Reitmann. F r a n k f u.r t—H e ch t s h e i m : Jonas Joseph mit Elli Joseph, geb. Kapp. Bieblis-Gimbsheim: Salli Fränkel mit Paula Fränkel, geb. Guthmann. Guntersblu m—B ensheim : Dipl.-Jng. Leo Erlanger mit Erna Erlanger, geb. Wartensleben. Gbershei m—B erleburg : Siegfried Mayer mit Käthe Mayer, geb. Gonsenhauser. 70. Geburtstag: Mainz: 30. 8. 30 Hermann Adler. 90. Geburtstag: Hungen: 26. 8. 30 Salomon Kahn. Gestorben: Mainz: 11. 7. 30 Jsaac Simon, 85 Jahre alt. 24. 8. 30 Sally Baer, 58 Jahre alt. 26. 8. 30 August Maas, 86 Jahre alt. Mainz-Bretzenheim: 7. 8. 30 Frau Franziska Koch, geb. Simon, 53 Jahre alt. E s s e n h e i m : 5. 8. 30 Frau Ricke Mayer, geb. Sundheimer, 86 Jahre alt. Ober-Jngelhei m : 7. 8. 30 Frl. Eugenie Baum. Darmstadt: 19. 8. 30 Gerson Mosbacher. MAINZER WERKSTÄTTEN FÜR HANDWERKSKUNST WAV FS SCHN ORR EN BERGER © MÖBELFABRIK ® EMMERICH-JOSEFSTR. 13 MAINZ FERNSPRECHER Nr. 47* Geschäftsprinzip - Lieferung von NUR Qualitätsware zu niederst gestellten Preisen 15