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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1930-09-01 · 9 (9.1930) · p. Seite 13

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
5 (1930)
Issue
9 (9.1930)
Date
1930-09-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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Daß wir dereinst uns finden in den Gefühlen ohne Sprung, durch uns, in uns verschwinden und Schwung sind, nichts als Schwung- Diese Barbara-Stimmung ist vorläufiges Ziel; ja, man dürfte vielleicht meinen, sie sei ein Ziel überhaupt. Schwer zu erklimmen. Vor allem, weil der Weg dahin, wie auch Werfel es immer wieder betont, mitten durch harte Wirklichkeit geht. Da warten viele Gefahren. Eine von den Wirklichkeitsgefahren ist die Form, die er oft nicht scharf genug umreißt. Aber diese äußerliche Gefährdung bedeutet nicht allzuviel, weil Werfel schon bewiesen hat, daß er mit ihr fertig werden kann. Wesentlicher, daß er im Hin und Her des Kampfes, wenn es il)u von der schon erreichten Stufe wieder einmal hmunterzerren will — und man muß darauf gefaßt fein: so etwas geschieht immer noch einmal, daß er dann seiner Kraft zum Aufschwung sicher bleibt. Bis schließlich die straffe Linienführung, wie sie der „Tod des Kleinbürgers'' erkennen läßt, auch in der Formung von Fragen und Ideen spürbar wird, die allem Zwang sich zu entziehen streben; Fragen, wie sie in der „Barbara" behandelt werden, und in dexen heute noch hemmungslos gebotener Fülle man über seinen Gestaltungswillen das Herz triumphieren sieht, das Herz, von dem er sagt: „Es läuft und flieht und kann nicht stehen bleiben". Weißmann. Bücherschau. Der „Fall Halsmann", der mit der Verurteilung des Rigaer Studenten Philipp Halsmann zu vier Jahren schweren Kerkers wegen Totschlags vor kurzem seinen vorläufigen Abschluß gefunden hat, wird immer wieder diskutiert. Immer wieder wird das Für und Wider abgewogen, denn ein Schuldbeweis ist ja nicht erbracht worden. Auf welche Weise der Zahnarzt Halsmann rm September 1928 im Zillertal ums Leben gekommen ist, darüber schwebt heute noch das gleiche Geheimnis wie am Tage der Tat. Die, Kette der Indizienbeweise ist ja so lückenhaft, daß ein Schuld- oder Freispruch, wenn überhaupt, dann nur von innen heraus, also durch t\e\\ie§ Einfühlen in die Persönlichkeit des Angeklagten denkbar erscheint. Daher auch das außerordentliche Interesse der Öffentlichkeit für Philipp Halsmann; denn nur der, dem es gelingt, diesen seltsamen Menschen ganz zu erfassen, darf sich ein Urteil erlauben, ob Philipp Halsmann das furchtbare Verbrechen des Vatermordes begangen haben könnte. Diesem Interesse der Oeffentlichkeit will der Verlag Engelhorn mit der Herausgabe der „Briefe aus der Haft an eine Freundin" dienen, die Philipp Halsmann im Untersuchungsgefängnis geschrieben hat. Nachdem die langwierigen Bedenken Halsmanns gegen die Veröffentlichung mit großer Mühe zerstreut worden sind, soll das Buch nun in den nächsten Wochen erscheinen. Es wird ihm sowohl dokumentarische als auch künstlerische und menschliche Bedeutung vorausgesagt. H. Holschbach, Volkskunde des Kreises Altenkirchen, Elberfeld, 1928, Druck Martini u. Grüttefier. Obwohl die hier mit anerkennenswertem Eifer gesammelten volkstümlichen Bausteine rein lokaler Herkunft und Bedeutung sind, haben sie doch manches mit entsprechenden Erscheinungen in anderen deutschen Gegenden gemeinsam. Einiges, wie die Schuhshmbolik der Hochzeit, das Verhalten der Wöchnerin u. a., ist sogar international. Von jüdischem Interesse ist besonders die Rede, die der Zimmermann bei der Einweihung eines neuen Hauses hält. Darin heißt es: (Wer war der erste Zimmermann?) Adam baute sich eine Hütte für Regen und Wind, Auf 4 Ecken tat er Baumstämme geschwind . . . Deswegen wird er Adam genannt. Mit Recht und Fug ein Zimmermann . . . Und weiter im 2. Mose zeigt an, Daß bezahlt der Zimmermann, Dennoch in der Wüste zwar die Lade Gottes und ein Altar Von Fluren, Holz und Brctterstangen, Den Gnadenstuhl auch mit Verlangen, Drauf saß der König Salomon Auf seines Vaters Davids Thron, Und ließ es bauen zu der Zeit, Den Tempel Gottes — weit und breit . . . Und doch ihr habt gehört, Gott hat das Zimmerhandwerk gelehrt." Grunwald. Wohlgemuth, Josef: Das Tier und seine Wertung im Judentum. Verlag I. Kaufmann, Frankfurt a. M, 1930. 147 Seiten. Preis broschiert 4 RM., gebunden 6.60 RM. In diesem Buch hat der gelehrte Verfasser seine in der Monatsschrift „Jeschurun", Jahrgänge 14—16 erschienenen Aufsätze über dieses Forschungsgebiet unter teilweiser Erweiterung zusammengestellt. In den drei Kapiteln: 1. Das Wesen des Tieres und seine Beurteilung durch das alte Judentum, 2. Das Leid der Tiere, 3. Einfühlung in das Empfindungsvermögen der Tiere, trägt er mit gründlicher Kenntnis das einschlägige Material aus dem jüdischen Schrifttum zusammen, wertes es aus und nimmt kritische Stellung zu einschlägigen Veröffentlichungen anderer Autoren. In einer Zeit, wie der unsrigen, in der man dem Judentum so vielfach mangelndes Gefühl für das Tierleben, la Tierquälerei schmähend nachsagen will, ist diese Schrift, aus welcher klar erhellt, „daß die liebevolle Wertung des Tieres uraltes jüdisches Gut ist", dankbar zu begrüßen. Dr. L. Bernfeld, Immanuel: Eid und Gelübde nach Talmud und Schulchan Aruch. Philo-Verlag, Berlin 1930. 24 Seiten. Preis broschiert 0,95 RM. (Das Licht, Heft 9.) Diese früher bereits von uns angezeigte Broschüre ist unter Berücksichtigung des Nürnberger Talmud-Prozesses gegen Holz und Streicher wegen Neligionsbeschimpfung und Gotteslästerung in dritter Auflage erschienen und bietet auch in der neuen Auflage wertvolles Material im Kampfe mit judengegnerischen Angriffen. Dr. L. Cohn, Gustav Tr., Rabbiner: Der jüdische Friedhof. Verlag Franzmathes, Frankfurt a. M>, 1930. 52 Seiten. Der Autor hat die geschichtliche und kulturgeschichtliche Entwicklung des jüdischen Friedhofs mit besonderer Berücksichtigung der ästhetischen Gestaltung dargestellt, hat seinen Ausführungen bezeichnende Illustrationen beigefügt und so weiten Kreisen ein Buch an die Hand gegeben, aus welchem Belehrung und Anregung gewonnen werden kann. Tie wesentlichen Gesichtspunkte für eine derartige kurz gefaßte Darstellung sind klar herausgehoben. Eine eingehende und vertiefte Behandlung des Gebietes wird uns für später versprochen. Dieses kurz gefaßte Handbuch verdient wegen seiner Zweckmäßigkeit weiteste Verbreitung. Dr. L. Die Beziehungen -es Judentums zu Proselyten. Eine Replik von Dr. S. B i a l o b l o ck i. (Schluß) 7. Es erschien mir zweifelhaft, ob die Ansicht des R. Schimon b. Eliesor auch von allen Tanaim geteilt wurde. Dieser Zweifel wax dadurch begründet, daß R. Meir für die Aufnahme eines Ger- Toschaw die Mitwirkung dreier forderte «Ab. Sara 64b.) Der Begriff 12N war in den Tagen des R. Meir noch jung und es ist schwer anzunehmen, daß R. Meir diesen Begriff für erne Institution verwendete, die zu seiner Zeit längst außer Uebung gewesen sein sollte. Dieses Bedenken will Breuer mit der Bemerkung entkräften, R. Meir „spricht eben in der Sprache seiner Tage und versteht unter ein „Kollegium von hierzu (zur Aufnahme von Ger-Toschaw)geeigneten Männern". Dieser Einwand schlägt schon deswegen fehl, weil Maimonides, der nur als terminus technicus gebraucht, das Erfordernis dreier 2'"i2N übernommen hat ( N 2222 ). Aber schon daraus, daß bei der Aufnahme eines Ger-Zedek 2'22h nicht verlangt werden (2222 2 12 71122' IN' ,2>02 '2128) ist der Schluß berechtigt, daß es sich hier um eine den d'N2N besonders eingeräumte Befugnis handelt. Eine Erschwerung, die vielleicht mit der Stellung des Ger-Toschaw als Fremden, bei dessen Aufnahme eine Prüfung seitens zuverlässiger Männer wie der 2'22N erwünscht war, zu erklären ist. Nun gibt auch Breuer zu, daß der Ger-Toschaw auch °?21'>2 (212 8221 Vorkommen konnte, jedoch wurde er dann nicht offiziell ausgenommen, sondern nur stillschweigend geduldet. Die Bedeutung dieser von 2282 vorgenommenen Unterscheidung besteht darin, daß die offizielle Aufnahme den Ger-Toschaw ein Recht auf Unterstützung, die stillschweigende Duldung aber ihm nur ein Wohnrecht im Lande gewährte. Die Boraita, die von der Aufnahme 2'222 3 '722 spricht, soll also nach der Ansicht von Breuer nicht von offizieller Aufnahme mit ihren sozial-wirtschaftlichen Folgen der Unterstützung und Lebensunterhaltung, sondern nur von stillschweigender Duldung, die nur eine „Ansiedlungskonzession"gewährt, handeln. Doch dieselbe Boraita wird nämlich nicht nur Ab. Sara 64d, sondern auch 66a oben angeführt, und zwar mit dem Zusatz 8',2,2 8'7n '2 im'nn‘? „die Aufnahme 2'222 7 '722 ist dazu erforderlich uns die Juden zur Sicherung seinesLebensunterhaltes zu verpflichten". Die Boraita handelt also von einer offiziellen Aufnahme mit ihren sozialwirtschaftlichen Folgen und keinesfalls von einer stillschweigenden Duldung mit „Ansiedlungskonzession" allein, wie sie Breuer deuten zu können glaubte. Central-Drogerie | Caemmerer & Specht Bingen a. Rh., am Markt die moderne. Fach-Drogerie 13

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