Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 5 (1930)
- Issue
- 8 (8.1930)
- Date
- 1930-08-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
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- Malbim 1× ep/1002711
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barf, was nur damit zu erklären ist, bas; man die Fremden fern von ber Hauptstabt halten wollte, bannt sie nichts von ben politischen Vorgängen dort erfahren. Mit der besonberen Heiligkeit Jerusalems ließe sich bas Verbot bes bauernben Aufenthaltes in ber Stabt selbst erklären, nicht aber auch außerhalb ber Stadtmauer. Soweit nach bem Sifri. Maimonibes führt die Bestimmung, baß ber Ger-Toschaw in keiner Stabt wohnen barf, wie schon ber NM TO2 zu n?> ,?N\2 TO2N 222? bemerkt, überhaupt nicht an. Daraus barf jeboch keinesfalls gefolgert werben, baß Maimonibes den Sifri, wie ber Malbim aufgesaßt hat, ba er ja bann bas Verbot besonberer Ger-Toschaw-Kolonien hätte bringen müssen. Vielmehr hat in diesem Falle Maimonibes gegen ben Sifri entschieben, was ber TO' 'TO)? z. St. ausbrücklich hervorhebt. TO22? ,?TON2 -)2l?2 1TO121 In?1 1??1?2? 2?.? erwähnt Maimonibes nur, baß der Ger-Toschaw nicht in Jerusalem wohnen bars. 22?? TO? 2lp2 TO pjm: pxi Diese Worte sind ber Tosefta Negaim 6, 2 entnommen. Maimonibes hat biese Tosefta als Gegensatz zum Sifri anfgesaßt und gegen ben Sifri im Sinne der Tosefta entschieben, denn aus bem ausschließlichen Verbot für Jerusalem folgt doch die stillschweigende Erlaubnis für die anderen Städte. (Nebenbei bemerkt wirb in Baba Kama 82b unter den zehn Vorzügen Jerusalems bas Verbot der Ansiedlnng eines Ger-Z oschaw nicht erwähnt. Wahrscheinlich entspricht diese Stelle dem Sifri.) Es handelt sich also nicht um eine „Meinungsverschiedenheit zwischen Maimonibes und Bialoblocki", wie es Breuer hinzustellen beliebte, sondern zwischen Sifri und Tosefta. Wenn dann Breuer hinzufügt, daß die Voraussetzung, der Ger-Toschaw ist kein Jude, zwar richtig sei, „aber nicht für Bialoblocki, der eine Seite vorher irrtümlich behauptete, daß der Ger-Toschaw wohl ein Jude sei", so kann es sich angesichts seiner „eingehenden Prüfung" meines Vortrages kaum um ein Versehen handeln. Von einem Ger-Toschaw als Juden war nur bei der Erläuterung der Meinung der Acherim die Rede, während ich ausbrücklich auf Seite 5 meines Vortrages hervorhob, daß die Halacha entsprechend den Chachamim den Ger- Toschaw als Fremden ansieht. Nur von diesem Standpunkte aus ging ich zur Betrachtung des Sifri über. 6. Für den Ausspruch des R. Schimon b. Eliesor in Arachin 29a: „Die Zulassung eines Ger-Toschaw in die Gemeinschaft geschieht nur zu einer Zeit, zu der man das Jobeljahr einhält", habe ich den oben erwähnten politischen Grund als maßgebend erachtet. Herr Rabbiner Dr. Breuer meint aber, es sei ein Versuch, „eine talmudische HTO_ mu mit Hilfe des TON? beiseite zu schieben." Die HTO n?TH die 2? für diese Bestimmung angeführt, hat offenbar bereits der?2N? indem er einen wirtschaftlichen Grund für die Bestimmung suchte, nicht für ausschlaggebeiid gehalten. Hält es Breuer für möglich, daß der TON? , wenn es sich um eine überlieferte TO2< TOTJ die TODS TO'2? nTOp ist. gehandelt, eigene Gründe angeführt hättet Daraus aber, daß der TON? eine andere Erklärung für den Ausspruch des R. Schimon b. Eliesor suchte, geht deutlich hervor, daß es sich nicht um eine überlieferte ND222N handelt, die nur einen Anhaltspunkt in der Bibel bedeutet, nicht aber das wirkliche Motiv der Bestirnmung ist. Die Unterscheidung zwischen überlieferter TO222K und rrro stellt R. Joseph Caro in seinem N?22? 'TO2 im Namen des 2'2J1TO? auf. Bereits und TOTOTO haben vrele TOTO riV?TO als NTOttöN bezeichnet, so z. B. Nascht zu Kethuboth 45b N2TO2 NTO22N TOTO2 NTO1 TOÖ2 TOD?23 ebenso Tosafct zu Kethuboth 46 a >'?? ,??TO >?TO??14 IN???N?^ .TOTO?2^2» N'?N u. a. in. Ist man, wie ausgeführt, berechtigt, für die Bestimmung des R. Schimon b. Eliesor eine Erklärung, unabhängig von der >?TO HTOJ zu suchen, so befriedigt das Motiv des TON? 'nicht ganz, Nach dem TON? konnten die Juden ihrer Pflicht zur Lebei^unterhaltung des Ger-Toschaw zu Zeiten, da der Jobel und die ^chmita in Uebung waren, ohne besondere Schwierigkeiten Nachkommen, sobald sie aber außer Uebung kamen, mußte der Ger-Toschaw der Allgemeinheit zur Last fallen. Das Motiv befriedigt insofern Nicht, als die Schniita, die nur einrnal in sieben Jahren war. nicht ausreichen konnte, den Ger-Toschaw seinen Lebensunterhalt für die ganze Zeitspanne zu sichern. Breuer hielt die Frage für angebracht, „ja, soll denn in jedem Jahre Schmita sein?" Wahrlich, eine Frage, die die Art der Kritik zur Genüge charakterisiert. Breuer spricht demgegenüber von den sozialwirtschaftlichen „Fernwirkungen der Jobel- und Schiiiita-Jnstitutioii". Was soll man darunter verstehen? Weiß er denn nichts voii TO!TOtt> TO?ö TOTO in i t TOTO TOJTO TO?2N?1 222? voii dein Verbot, Geschäfte mit 1TOTO2> m?’ö zu treiben in m?122 3 T rv>2?,’2l2> 2 ja auch nur Schuldeii von dem Erlös derselben zu zahlen P n TOiTOt? 2)? Ich glaiibte deshalb die von R. Schimon b. Eliesor in Jebamoth 48b geäußerte Befürchtung der Spionagetätigkeit der Sklaven auch für diese seine Bestimmung als maßgebend hiiistelleii zu können. Darum die Aufnahme eines Ger-Toschaw nur während der Geltung des Jobeljahres, wenn der politische Bestand des Reiches unversehrt ist. (Schluß folgt.) Personalnotizen. Geboren: Mainz: 5. 7. 30 eine Tochter des Herrn Walter Scheuer. ein Sohn des Herrn Hans Gebhardt. 15. 7. 30 ein Sohn des Herrn Dr. L. Rofenblatt. Ingelheim: 6. 7. 30 ein Sohn des Herrn Pnul Mayer. Ast he im: 17. 7. 30 ein Sohn des Herrn Alfred Nürnberg. Barmizwoth: Mainz: 16. 8. 30 Kurt Mayer, Sohn des Herrir Ernst Mayer. 23. 8. 30 Franz Löwensberg, Sohn des Herrn Heinrich Löwensberg. 80. 8. 30 Ernst Mayer, Sohn desHerrn Heinrich Mayer. Verlobte: N a u h e i m b. Mainz—F ürfeld : Frl. Erria Strauß mit Herrn Albert Bach. Berlin — Mainz: Frl. Fritz Neuiiiairn mit Tr. Norbert Schäfer. Vermählte: Saarbrücken — Oppenheim: Franz Neumann mit Else Neumann, geb. Mayer. Finthen — Groß-Gerau: Hermann Kahn mit Aenne Kahn, geb. Hirsch. Viernheim — Buche n : Julius Oppenheimer und Friedet Oppenheimer geb. Oppenheimer. 70. Geburtstag: Mainz: 9. 7. 30 Frau Lina Schlicher. Gestorbene: Mainz: 19. 7. 30 Dr. med. Oskar Bach, 60 Jahre alt. 23. 7. 30 Max Ruthenburg, 67 Jahre alt. Grebenau: 13. 7. 30 Frl. Rechelschen Jacob, 91 Jahre alt. Storndorf: 14. 7. 30 Frau Zipporah Stein, geb. Roth, 75 I. K e st r i ch : 17. 7. 30 Frau Lina Goldenberg, geb. Baer, 79 I. alt. G i m b s h e i m : 31. 7. 30 Frau Franziska David, geb. Kohlmann. Bretzenheim: 2. 8. 30 Frau Pauline Lorch, geb. Levi, 60 Jahre alt. Austritte aus dem Judentum. M a i n z : 24. 3. 30 Anua Julia, geb. Horch, Ehefrau des Dr. - Ludwig Busch, Betzelsstr. 5. 14. 6. 30 Emil Haas, Leibnizstraße 21. 28. 6. 30 Haus Horch, Rechtsanwalt, Hindenburgstraße 56. Ein Zeichen der Zeit. Wir entnehmen dein Gemcindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde Hamburg Nr. 6, Seite 3 folgende mit obigem Satz Uberschriebene Notiz. Die Schriftleitung. Der Vorstand der Gemeinde erhielt vor kurzem ein Schreiben, das als Zeichen der Zeit verdient, auszugslveise mitgeteilt zu werden. Der Briefschreiber erklärt, er sei vor einigen Jahren aus der Gemeinde ausgetreten, da er sich keinerlei religiösen Bindungen unterwerfen wollte. Angesichts der nationalsozialistischen Welle in Deutschland halte er es aber für die Pflicht eines jeden Juden, sich als solchen auch nach außen hin, und zwar auch dadurch zu bekennen, daß er der Gemeinde angehöre. Er erkläre daher seinen Wiedereintritt in die Gemeinde. 15