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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1930-08-01 · 8 (8.1930) · p. Seite 13

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
5 (1930)
Issue
8 (8.1930)
Date
1930-08-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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Xitel »Ein wissenschaftlicher Kurs für Rabbiner der süddeutschen Landesverbände" zu dem genannten Vortrag Stellung genommen Öerni Dr. Bialoblocki Gelegenheit gegeben, an der ^Eelle die Breuer'schen Angriffe zurückzuweisen. Die Bialoblocki'schen Diskussionsaussührungen unterscheiden sich nicht mir von den Breuer'schen Darlegungen angenehm nach Form und Inhalt, sie bilden auch eine begrüßenswerte Ergänzung zu seinen nn Rahmen des Vortrages kurz gehaltenen Erstdarstellungen. Die Beziehungen des Judentums zu Proselyten. Eine Replik von Dr. S. Bialoblocki. Uni den Besitzern des Bialoblocki'schen Vortrages ,,Die Beziehungen des Judentums zu Proselyten und Proselytentum" (siehe Seite 1l) Einsichtnahme in die wertvollen Ergänzungen desselben zu verschaffen, die eine Erwiderung auf eine im ..Israelit" gebrachte Besprechung des Herrn Rabbiner Dr. Raphael Breuer, Aschaffenburg, darstellen, bringen wir nachfolgende Ausführungen, die uns im Manuskript zur Verfügung gestellt wurden. Die Schriftleitang. Herr Rabbiner Dr. R. Breuer hat sich die Mühe gegeben, meinen Vortrag über „Die Beziehungen des Judentums zu Proselyten und Proselytentum" einer „eingehenden Prüfung" zu unterziehen. Das „geradezu niederschmetternde" Ergebnis, nach dem Herr Breuer eine „Fülle voll Jrrtümern und Oberflächlichkeiten" sowie eine „Fülle empörende Ileberheblichkeit in der Behandlung des heiligerl Schrifttums" bei mir zli entdecken glaubte, hielt er es für notwendig, sie in Form einer „wissenschaftlichen" Kritik im „Israelit" Nr. 22, 24, 25 der weiteren jüdischen Oesfentlichkeit zu unterbreiten. Im Gegensatz zu Breuer möchte ich kurz ulld sachlich auf diejenigen Stellen eingehen, die er beanstanden zu müssen glaubte, ulld die durch ihren „niederschmetternden Eindruck" ihn aus seiner Gelllütsruhe gebracht hatten. Ich will, soweit möglich, gedrängt aber verständlich, die Gedankengänge des Herrn Dr. Breuer verfolgen. 1. Jil der Geschichte von Sch'chem sah ich einen Anhaltspulikt dafür, daß die Beschnittenen sich weigerteli, m Gemeinschaft mit Unbeschnittenen zu leben (von einem Beweis „für das politischsoziale Verhältnis zwischen Juden und Proselyten" war gar nicht die Rede). Breuer meint, es sei ein „verkehrtes Unternehmen", da die Sühne Jakobs es llur Pvnaa sagten und taten. Vielleicht denkr Dr. Breuer aber darüber nach, wie es eigentlich komuit, daß Sch'chem samt seinem Volke auf diese List ohne auch nur Schlimules zu argwöhilen, hereiilgesallell sind. Auch mußte doch das Volk, wenn es sich llur um die „eheliche Verbilldullg" gehandelt hätte, den Einwaild wagen, daß zu diesem Zwecke llur diejenigen, die eheliche Verbindungen eiilgehen wollten, sich beschneiden lasseil müßten, nicht aber das gesamte Volk. Das P^naa bezieht sich doch nur daraus, daß der Antrag der Söhlle Jakobs liicht ehrlich gemeint, sondern nur eine Falle zur Ausführung ihres Racheplanes war. 2. Als Beweis für die Popularität der Pflichten der Bürger deri Gerim gegenüber im jüdischen Volke habe ich nicht die Thora, sondern die Septuaginta zu Leviticus 25, 35 angeführt. Nicht au der Wiedergabe des Bibeltextes war mir gelegeri, vielinehr habe ich die charakteristische Auffassung der Septuaginta, die die Unterstützung der Geriln als höchste jüdische Pflicht anerkeilllt, in meiner Beweisführung hervorgehoben, was ich deutlich geling mit den Worten „n a ch der Septuaginta" zum Ausdruck gebracht habe. Der Vorivlirf Breuers, daß ich mich liach der Septuaginta und nicht nach den jüdischen Exegeten richte, fällt mithin in sich zusammen. 3. Zu der Meinungsverschiedenheit der Weisen in Ab. Sara 041) habe ich bemerkt, daß R. Meir und die Chachaviiin einerseits den Ger-Toschaw als Fremden betrachten, während auf der anderen Seite die Acherim ihn als einen Juden, der die Heiligkeit eines Juden entbehrt, anseheu, also kein Fremder, sondern ein nicht vollständiger Jude. Die Heiligkeit eines Juden, mit der Breuer nichts allzllfailgen weiß, folgt eindelltig aus Dir. t4, 21, wo das Newela-Verbot für Juden mit den Worten PPK ‘PHD ES? )a begründet wird. Ich habe der Allsicht der Acherim, daß lllir der ein Ger-Toschaw ist, der sich mit Ausnahme des Newe.a-Verbotes zur Erfüllung aller Thora-Gebote verpflichtet hat, wle sie eindeutig aus dem Talmudtext folgt, wiedergegeben. Darallf erklärt Breuer, „den jüdischen Gesetze,l in ihrer Gesamtheit ist er auch nach der Ansicht der Acheriin keineswegs unterworfen, er ist nur den jüdischen Gesetzen lmterworfen, zu denen er sich verpflichtet hat." Was soll denn das heiße»?Kann sich denn nach dem Acherim der Ger- Toschaw nach freier Wahl Gesetze aussuchen, denen er sich unterwerfen will? Heißt es doch ausdrücklich: Pa'K t »Tr atTP Ti 1PTK piPtj tidkö pn pmpa irmaKp mxa Pa a^pp tPp Paptr r.iPra: Versteht vielleicht Dr. Breuer unter PT‘a Pa etwas anderes? Bisher jedenfalls waren diese Worte eindeutig. Zur Unterstützung seiner Ansicht, daß der Ger-Toschaw auch nach Allsicht der Acherirn kein Jude ist, führt er den T ns'i •’Ta'K aaan (es muß t sein) ail, wo Maimonides ausdrücklich betont, daß er zu den TTP mal# zählt. Ein Meisterstück an Beweisführung, Maimoilides, der sich ai, derselben Stelle für die Auffassung der Chachainim entscheidet, als Beweis für die Ansicht der Acherirn anzuführen. 4. Im Anschluß an die Entscheidung der Halacha, wonach der Ger-Toschaw, entsprechend der Ansicht der Chachainim, ein Fremder ist, habe ich die Bestimmung des Sifri, daß der Ger-Toschaw weder an der Grenze noch in einer Stadt wohnen darf, sondern am Stadttor, angeführt und habe sie mit der Angft vor Verrat zu erkläreil versucht, in Arralogie an Jebarnoth 48b. Daraufhin erklärt Breuer (sogar im Sperrdruck!) „Bialoblocki hat den Sifri total mißverstanden". Begründung: Die Lesart des Malbim TT Tpa der Ger-Toschaw soll „in derselben Stadt, in der du selber wohnst, doch niemals in einer besonderen Ger-Toschaw- Kolonie" wohnen, denn „Hier hat der Sifri ganz deutlich TT' mit TP übersetzt", also heißt au dieser Stelle TT— Stadt. Und Breuer fragt mit Entrüstung, wie ich zu meiner „absurden Auffassung" komme. Nun, sehen wir eilunal zu, wer alles diese „absurde Auffassung" vertritt. In seinem PITT PT wiedergibt [ix: Tpa an der, TT eben dieses Satzes mit Pas PPaaT" "HPa Ta'IPP Glaubt Breuer auch PPL mit Stadt übersetzeil zu können? Auch der naxn hat unter TT im Zusammenhang mit dieseiii Sifri nicht Stadt, sondern Tor verstanden. In einer Glosse zu P T P>oa ’TDK aaan die Breuer später selbst zitiert, sagt der naxn ausdrücklich: “jas? Tsaa (rmnn vp.p -pr.amK paTia psr P'-T Tpa KT am „ in a n soll ihn n t cf) t i n der Stadt an sie de ln, wie es in Sifri heißt: bei dir soll er wohnen und nicht in der Stadt selb st". Dieser PaKn wird auch in asp KP Kamp mm angeführt. Vielleicht wagt Breuer auch dem P-Kn gegenüber zu erklären, daß er den Sifri „total Mißverstanden" hat und daß seine Auffassung, der Ger-Toschaw dürfe nur am Stadttore wohnen, „absurd" sei. Ebenso sagt der T'Ka zu inaaa pmnpa kp paxp vpa PaK tpp annra Kp',n t pns piaa* »PaapTPa KPl am pap Aber auch für das von mir aligesührte Motiv, nämlich, Angst vor Verrat, habe ich eine Stütze in keinem geringerem als dem apnaK pa der in feinem Komiiientar ppn P'T l siehe TPaa* aippi Ausgabe Chorew zu Ttr. 23, die Worte »na^'P n'pa KPl erläutert: K 1P T'a TPP inaa' Kaa' P'PP piP pn „sülideru außerhalb der Stadt, damit sie die Stadt nicht deil Heiden ausliefern." Auch der apnaK pa hat also TT mit Tor und ilicht mit Stadt gedeutet. Man sieht, was für Breuer „absurde Auffassung" ist, wird voll deil großen jüdischen Autoritätell als richtige Ansicht vertreten. 5. Durfte der Ger-Toschaw liach dem Sifri ilicht in einer jüdischen Stadt wohnen, sonderli llur am Stadttore, so kanii die ausdrückliche Erwähnung Jerusalems im Sifri mir dahin verstanden werden, daß er dort ilicht einmal am Stadttore wohnen >: WÄ.KI D-rund BQD E NB ELAQE Adam Kadel, Darmstadt Pallaswiesenstrasse 45/47 Fernruf 3063 Baumaterialien Wand-u. Bodenplattenbeläge 13

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