Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 3 (1928)
- Issue
- 4 (4.1928)
- Date
- 1928-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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April 1928 I A deS i Rabbis'-Süisinato: L 3Jal)r0.,|Hr.4 f MX« des Lsndesverbsndes der israelttischm llieligionsgemeinden Asiens k .—.■■D:::iC .. ■""■* Vieles ßlatt erschemt monatlich und geh» den fllif» III Suschriften: (Dlaini, Hjindenburgstraßr flr. 44 gliedern unentgeltlich M. » krlcheinungsort Vlainr. III Schriftleitung: lllabbiner vr. S. tevi, vlainz t ■ -XX 1 Sitzung des Oberrats am 25. März 1928. Anwesend Kommerzienrat Mayer, Vorsitzender; Kommerzienrat Kronenberger, Stellvertreter; die Oberratsmitglieder und Stellvertreter Herren: Bankdirektor Karl Benjamin-Darmstadt; Iustizrat Dr. Goldschmidt-Offenbach a. M.; Lehrer Kahn-Alsfeld; Lehrer Sulzbacher- Groß-Bieberau; Jakob Küchler-Alzey; Rabbiner Dr. S. Levi-Mainz; Rabbiner Dr. Lewit-Alzey; Dr. Nickelsburg- Worms; Dr. Goldschmidt-Worms; M. Oppenheimer- Fränkisch-Crumbach; S. Rosenthal-Oppenheim; I. Oppenheimer-Gau-Bickelheim; Rechtsanwalt Rothenberger- Gießen; Rabbiner Dr. Sander-Gießen; Diplom-Handelslehrer Simon-Darmstadt; Lehrer Stern-Alzey; Adolf Steinberger-Alsfeld und auf besondere Einladung Herr Lehrer Kahn-Höchst i. O. Rach Begrüßung und einigen kurzen Mitteilungen des Verbandsvorsitzenden wird um 11 Uhr zur Beratung der Verhandlungsgegenstände geschritten. 1. Das Oberratsmitglied Dr. Baum-Alzey hat sein Mandat niedergelegt. 2. Ueber die am 26. Februar 1928 in Stuttgart stattgehabte Tagung der Konserenzgemeinschaft der süddeutschen Landesverbände und über die von Vertretern der jüdischen Landesverbände Deutschlands am 4. März d. I. in Nürnberg stattgehabten Beratungen, bei der die Gründung des Reichsverbandes der deutschen Juden wesentlich gefördert und bis zu seiner voraussichtlich am 1. Januar 1929 stattfindenden Konstituierung eine Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände Deutschlands mit sofortiger Wirkung gebildet worden ist, hat der diesseitige Vorsitzende bereits schriftlich berichtet und im Einverständnis mit dem Oberrat den Anschluß an die Arbeitsgemeinschaft erklärt. 3. Die dem Kollegium bereits zur Kenntnis gebrachte Korrespondenz mit dem hessischen Landesverbände gesetzestreuer Synagogengemeinden in Darmstadt und das Schreiben desselben vom 21. Februar 1928 werden verlesen. Es wird hierauf beschlossen, zu einer Aussprache über eine künftige gemeinsame Arbeit eine Anzahl Mitglieder zu delegieren und als Termin Sonntag, den 45. April d. I. vormittags 10 Uhr in Vorschlag zu bringen. Als Delegierte werden gewählt: HH. Benjamin-Darmstadt, Iustizrat Dr. Goldschmidt-Offenbach, Kommerzienrat Kronenberger- Mainz, Rabbiner Dr. Levi-Mainz, Oppenheimer-Gau- Bickelheim, Rothenberger-Gießen, Lehrer Kahn-Alsfeld, Lehrer Simon-Darmstadt, Dr.Paul Simon-Mainz, Steinberger-Alsfeld. , 4. Es werden Berichte erstattet: über ein an das Ministerium des Innern gerichtetes Gesuch um anderweitige Gestaltung des Gesetzentwurfs das religionsgefellfchaftliche Besteuerungsrecht betreffend, und über die zur Erlangung eines Staatszuschusses für die Bedürfnisse unseres Landesverbands unternommenen Schritte. 5. Im Anschluß an die dem Kollegium durch Rundschreiben übersandten Abschlußzahlen eines vorläufigen Voranschlags für 1928 (Rj.) berichtet der Herr Vorsitzende über die Ausstände des Landesverbandes, wöbe! er darauf hinweist, daß im Rechnungsjahr 1927 die für den Verband aufgebrachten Mittel bis auf einen geringen Prozentsatz für Lehrerhonorare verwandt worden sind. Herr Rabbiner Dr. Sander berichtet über die Tätigkeit des Schulausschusses. Herr Lehrer Kahn-Alsfeld dankt namens des von ihm vertretenen israelitischen Landeslehrervereins dem Oberrat für seine Wirksamkeit, die seinen Berufsgenossen und nicht zuletzt seinen orthodoxen Kollegen zugute komme. 6. Es werden bewilligt: a) zur Auszahlung durch den Schulausschuß vor Pessach ein Betrag, der die vor Rosch haschanah ausgezahlte Summe nicht wesentlich übersteigt; b) an Gemeinden für Unterricht werden neu bewilligt 2400 RM.