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Jüdische Wochenschau · 1968-07-26 · 2278 (26.7.1968) · p. [Seite 8]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
29 (1968)
Issue
2278 (26.7.1968)
Date
1968-07-26
Page
[Seite 8] (sequence 8)
Language
German, Spanish
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O ÛÛ FRANQUEO PAGADO o c U 4^ — *- c « h Concesión 908 ° i 5 1 <o TARIFA REDUCIDA Concesión 1629 SEMANA ISRAELITA Añ« XXIX BUENOS AIRES, VIERNES 2« DE JULIO DE 196« N* 227$ EL EJEMPLAR en toda la República 30.- PUEYRREDON 2190 1» Uq. Buenos Aires T.E. 03 - 2613 Der unruhige Mittelosten Oie Revolution im Irak aai wieder einmal ein grelles Licht auf die unsichere Lage des Mittleren Ostens geworfen. Der Vizepräsident einer Revolutionsregierung hat den Präsidenten verjagt und sich selbst die unsichtbare Krone des alten babylonischen Imperiums aufgesetzt. Die Politiker in aller Welt mit ihren Mitarbeitern, ständigen Beratern und Beobachtern setzten sich zusammen, um die neue Lage zu analysieren. Die Journalisten und alle anderen, die sich mit Politik beschäftigen. machten ihre Kommentare. stellten Vermutungen an und gaben Prognosen. Alle Deklarationen und von B. B. SAMUEL Betrachtungen dürften wohl kaum etwas daran ändern dass sich nichts Wesentliches geändert hat. Die irakische Revolution, wenn man von einer solchen Bewegung zu sprechen geneigt ist, gehorcht ihren eigenen Gesetzen, die denen derartiger „revolutionärer" Umgestaltungen entsprechen, die nicht nur im Irak zu verfolgen sind. Die Revolution „frisst ihre Kinder“. Ein Statist verschwindet von der Bühne, ein anderer, der sich kaum von seinem Vorgän ger unterscheidet, übernimmt seine Rolle. DEMOKRATIE IM ABWEHRKAMPF von SEM FRANKENSTEIN Dass die Zerstörung einer demokratischen Ordnung mit pseudodemokratischen Mitteln möglich ist, wissen wir aus der Zeit der Weimarer Republik, deren freiheitliche Verfassung ihren Todfeinden einen hemmungslosen Kampf gegen alle demokratischen und freiheitlichen Einrichtungen gestattete. Dass die Demokratie sich durch ihre Verfassung gegen solche Tendenzen wehren kann ist sicher. Ob dieser Abwehrkampf Erfolg hat oder nicht, hängt jedoch nicht allein von den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ab. sich gegen die schändlichen Machenschaften und meist brutalen Methoden der Antidemokraten zu schützen, sondern von den Menschen, die dazu berufen sind, die Verteidigung der Volksrechte gegen die Extremisten von rechts und links zu gewährleisten. Die Weimarer Republik ging unter, weil ihre Verwalter entweder nicht gewillt oder zu schwach waren, sie gegen den Ansturm der Gewalt und der Illegalität zu bewahren, oder weil ihre Richter und Lehrer sie nicht schützen wollten und bewusst untergraben haben. Die Rechtsbeugung, die man später bei der NS-Justiz immer wieder und mit vollem Grund angeprangert hat, begann lange vor dem Zeitpunkt, an dem Hitler mit seinen Gefolgsleuten die Macht übernommen hatte. Wir stehen vor der Frage, ob sich diese Tragödie einer deutschen Demokratie oder einer Demokratie in Deutschland wiederholen wird, nachdem hierfür bereits ernste Anzeichen vorhanden sind. Hierbei dürfte die Stellungnahme zu aktuellen Erscheinungen wie den täglichen Unruhen und Revolten der Jugend, zu einzelnen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens oder einzelnen Regierungsmassnahmen an den prinzipiellen Feststellungen nichts ändern. Man kann ein Gegner der augenblicklichen Koalitionsregierung in Bonn sein oder einige ihrer Mitglieder für ungeeignet halten. Dass aber eine permanente Verunglimpfung durch gewisse Presseerzeugnisse unerträglich ist, wird selbst der Gegner zugeben müssen. Die Möglichkeit, offen Kritik an Erscheinungen des öffentlichen Lebens führen zu können, ist gewiss ein Kennzeichen demokratischer Ordnung. Wo «her diese Möglichkeit zur Kritik ausschliesslich zur Un. terwiihlung der staatlichen Ordnung dient, ist die Grenze demokratischer Freiheit überschritten. An diesem Punkt haben die gerichtlichen oder sonst hierzu berufenen staatlichen Organe einzugreifen. Die Publikationen in der Nationalzeitung und Soldatenzeitung, wie der umständliche Titel dieses Organs heisst, sind bewusst und hemmungslos auf diesen Kampf gegen die Republik abgestellt. Die für solche Blätter typische Mischung von Dichtung und Binsenwahrheiten führt zu grotesken Entstellungen, aber auch zur gewollten Herabsetzung der Ehre und des Auftretens unbequemer politischer Persönlichkeiten, durch die nicht nur der einzelne Mensch in einer unzulässigen Form beschimpft wird, sondern das „System“, die staatliche Ordnung, die Demokratie getroffen werden soll- Es ist erstaunlich, was man sich auf diesem Gebiet des Hasses und der Verleumdung alles ungestraft erlauben kann, weil es schon wieder oder noch immer Richter gibt, die diese Bonner Republik genau so hassen wie sie oder ihre Vorgänger Weimar gehasst haben. Einzelheiten fiir die Richtigkeit dieser Darstellung erübrigen sich, denn nur ein kurzer Blick in die laufenden Nummern der zitierten Zeitung genügen, um den erforderlichen Beweis hierfür zu liefern. Ernsthaft kann niemand annehmen, dass man sich gegen solche Presseprodukte nicht wehren kann. Eine Regierung, die mit einem Federstrich die linksradikale Presse verboten hat — und dieses Verbot durch Jahr aufrechtzuerhalten imstande ist, — dürfte auch über die Mittel und Möglichkeiten verfügen, sich gegen die Exzesse der rechtsextremen Presse zu schützen, Oder ist es zu spät hierfür? Die irakischen Militärs hielten es für angebracht, eine antiwestliche Politik zu betreiben, nachdem sie den König seinerzeit ermordet und sein Regime beseitigt hatten. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Irak eine Säule der westlichen Politik im Mitteiosten. Ob die Annäherung oder Anlehnung an die kommunistische Well unter der Führung des Kreml dem Lande irgendeinen Nutzen gebracht und seine Entwicklung gefördert hat, muss bezweifelt werden, ist aber letziich ein internes irakisches Anliegen. Jedenfalls herrscht noch weiterhin Not, Elend und Unruhe, ob die Regierung nun mit dem Westen oder — wie in den letzten Jahren — mit dem Osten paktiert hat. Bis zum Bruch mit dem Westen, insbesondere mit den Amerikanern, bestand eine sichtbare Rivalität zwischen Irak und Aegypten, die um die Führung in der arabischen Welt mit allen Mitteln rangen, womit sie einem alten Gesetz der mittelöstlichen Geschichte folgten, das sich bis in die Zeiten der Antike feststellen lässt. Man kann es dahingestellt sein lassen, ob dieser Kampf um die Hegemonie aufgehört hat oder nicht, zu-, mal die letzten Regierungen des Irak, die der Baat-Partei angehörten oder nahest anden, auf eine enge Kooperation mit Syrien dräng ten, wo ebenfalls der Baat am Ruder ist. Seit dieser Zusammenarbeit zwischen Bagdad und Damaskus war eine Entfremdung zwischen den Syrern und Aegyptern zu beobachten, die zur Auflösung der VAR, der Verei nigten Arabischen Republik, de facto führte, während Nasser sich noch immer der Firma VAR zu bedienen beliebt. In ihrer Feindseligkeit gegen Israel sind sich alle irakischen Regierungen bisher einig gewesen. Auch die neuen Herren werden auf dieses billige Propaganda- Argument in ihrer politischen Konzeption nicht verzichten, was sich aus ihren Erklärungen deutlich ergibt. Ob sich damit etwas geändert hat, muss bezwei feit werden. Die üblichen Reden gegen den Imperialismus und in dessen Gefolge gegen den Zionismus und den Staat Israel unterscheiden sich von dem bisher Ueblichen und bisher Gehörten kaum. Deswegen ist auch die offizielle israelische Stellungnahme verständlich, diesen Vorgängen keine primäre Bedeutung beizumessen. Ob im Zuge der irakischen Revolution auch Veränderungen in Syrien zu erwarten sind, die sehr wohl grösseren Einfluss auf Israel haben können, muss abgewartet werden. Letzte Meldungen Während Nasser in einer weiteren Rede versprach, Aegypten werde das verlorene Land wiedererobern und sei als ein Satellit der Sowjetunion zu betrachten, forderte er die Araber auf abzuwarten, bis seine Armeen wieder aufgerüstet und kampfbereit seien. Israel warnte Algerien, es könne sich zu Repressalien gegen diejenigen Länder veranlasst sehen, die das Verbrechen gegen das israelische Flugzeug und derartige Piratenstücke verteidigen oder decken. Es wurde die sofortige Herausgabe der zurückgehaltenen Bürger Israels und die Heraus- DRUCK AUF ISRAEL Boston. — „Die baldigen gemeinsamen Massnahmen“, die in dem nach dem kürzlichen Besuch Nassers in Moskau veröffentlichten Communiqué nicht definiert worden sind, „sollen dazu dienen, um auf Israel einen Zwang auszuüben und zu erreichen, dass die Israelis sich aus den arabischen Gebieten zurückziehen, welche sie im Krieg vom Juni 1967 erobert haben“, wie das Blatt „Christian Monitor“ aus Kairo berichtete. (ITA) gäbe des Flugzeuges erneut mit Nachdruck verlangt. Die arabische Terror-Organisation zur „Befreiung Palästina“ erklärte, man werde dem Ansuchen U Thants auf Herausgabe des Flugzeuges nicht nachkommen und die „gefangenen“ Israelis nur gegen gefangene Terroristen austauschen. Die dreiste Behauptung der sogen. Befreiungsfront, bei den gewaltsam entführten Israelis handele es sich um Kriegsgefangene und das gestohlene Flugzeug sei Kriegsbeute, widerspricht den Grundsätzen des internationalen Rechts und soll nur den erpresserischen Versuchen dienen, aufgegriffene Terroristen freizulassen. Bisher haben die UN noch keine abschliessende Stellung zu dieser Frage genommen, so dass zu befürchten steht, dass sich hieraus internationale Komplikationen entwickeln. Die IATA, die internationale Organisation für das Luflwesen, hat inzwischen gegen Luftpiraterie protestiert und verlangt, dass internationale Vorkehrungen getroffen werden, um derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern. (Bei Redaktionsschluss, Donnerstag 15 Uhr, lagen noch keine weiteren Mitteilungen vor.) Impreso en la Imprenta POLIGLOTA — Rivadavia 8-V ¿/1— i— DrAnÍA/la^ Tnlpbrfilfll Um die Wiedergutmachung W.: — In den letzten Wochen ist die öffentliche Debatte über verschiedene Einzelpersonen der Wiedergutmachung wieder einmal lebhafter geworden, wobei die Auseinandersetzungen und Interpretationen des Paragraphen 160 BEG im Mittelpunkt standen, der sich mit den Ansprüchen der Staatenlosen und der politische« Flüchtlinge beschäftigt. Mehr als zehn Jahre hindurch hat dieser Kreis der Verfolgten eine Entschädigung für die erlittenen und nicht bestrittenen Verfolgungen durch die Nazis durch Freiheitsentziehung und deren Folge« erhalten, also für Freiheits- und Gesundheitsschaden. Erst durch eine abweichende Auslegung, die der Bundesgerichtshof für richtig hielt, wurden die Begriffe „staatenlos“ und „Flüchtling“ einer Ueberpriifung und einengenden Auslegung unterzogen, sodass viele, die aa ihre Entschädigung inzwischen schon vergessen hatten, heute keine Entschädigung mehr erhalten würden, wen« ihre Fälle nicht bereits abgeschlossen wären. Diejenige«, die jedoch bisher immer noch auf die Erledigung ihrer Anträge warten müssen, sehen sich plötzlich neue« Schwierigkeiten gegenüber und viele von ihnen sind uater Hinweis der neuen Gerichts- und Verwaltungspraxis auch schon abgelehnt worden. Dass hierdurch zweierlei Recht geschaffen wurde, stört offensichtlich die entscheidenden Organe der Wiedergutmachung nicht. Während der Streit zwischen den Juristen über die [nterpretationsfragen weitergeht, steht der Verfolgte verständnislos einer Entwicklung gegenüber, deren Ergebnis allein ihn interessieren kann: neue Schwierigkeiten oder gar Verweigerung bei der Erfüllung vor viele« Jahren gestellter Anträge, obwohl doch der Verfolgungshergang eindeutig ist. Denn alle diese Leute waren Qpr fer der NS-Verfolgungen, waren in Ghetti, Zwangs-, Konzentrafcions- oder Vernichtungslagern. Auf die besondere Problematik der Argumente und Einwendungen, die von Gerichten erhoben werden, soll hier garnicht eingegangen weiden, denn das ist bereits von berufenen Juristen, auch an dieser Stelle, geschehen. Dass die Gerichte dabei zu absurden Gedankengängen gegriffen habe«, um diese Ansprüche illusorisch zu machen, sei nur nebenbei erwähnt. Wir können auf die Ausführungen von Dr. Kempner verweisen, die jüngst zu diesem Problem hier veröffentlicht worden sind. Jetzt hat Ministerialdirektor Dr. Ernst Fenaux de la Croix in Bonn, ein hervorragender Spezialist auf diesem Gebiet, in der Fachpresse einen Artikel „Zum Begriff der Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Konvention“ publiziert, der gleichfalls zu dem Ergebnis gelangt, dass die einschränkende Auslegung durch die deutschen Gerichte nicht haltbar ist. Nicht nur die Gerichte und die leitenden Verwaltungsbehörden verkennen bei diesen Auseinandersetzungen einen grundsätzlichen Gesichtspunkt, der auch bet der Erörterung und den Stellungnahmen der Fachjuristen nicht genügend zum Ausdruck kommt: dass es sich hier nämlich um WIEDERGUTMACHUNG eines von den Nazis angetanen UNRECHTS handelt. Wenn man plötzlich und nach vielen Jahren zu einer Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen auf dem kalten Wege der Interpretation und der gerichtlichen Praxis gelangt, wird ein neues Unrecht begangen. Dass die sogenannten 160-er zu den schwersten Opfer der NS-Verfolgungen gehören, ist nicht bestritten. Dass sie von keinem anderen Land durch einen Reparationsvertrag oder auf sonstige Weise entschädigt werden können und auch nicht die Aussicht haben, jemals entschädigt zu werden, steht unstrittig fest. Wenn sich die deutschen Behörden ihrer Wiedergutmachungspflicht in solchen Fällen entziehen, nehmen sie bewusst oder unbewusst das Odium auf sich, einen wichtigen Teil des Wiedergutmachungswerkes zu zerstören. Dass sich hieraus politische Konsequenzen ergeben könnten, wird mit in Kauf genommen. Die Justiz kann versagen, indem sie sich hinter^,Argumente“ und Paragraphen verschanzt, die Regierung und das Parlament können jedoch nicht unbeteiligt und gleichgültig diesem Geschehen zusehen. Hier liegt ein eindeutiger Fall vor, dass durch eine ergänzende Rechtsverordnung oder durch ein neues Gesetz unzweideutig Stellung genommen und verhütet werden muss, .dass dem alten Unrecht ein neues hinzugefügt wird. Weniger religioeses Gefühl Washington. — Die sowjetische Agentur Novosti zitiert den moskauer Oberrabbiner Jehuda Leib Lewin, der nach Rückkehr von seinem Besuch bei den Juden in Nordamerika erklärt haben soll, dass es in j Russland einige Mängel in der jüdischen Erziehung * gebe, und gleichzeitig aussagte, dass die jüdischen Führer in den USA über eine Schwächung der Religion in Amerika klagten. Rabbi Lewin gab zu, dass eine Jeschiwa in Moskau „nicht die genügende Anzahl von Schülern bekommen kann“, doch er schob diesen Umstand auf den Atheismus in Sowjetrussland und „eine allgemeine Abnahme des religiösen Gefühls“. Die jungen Juden, so führte er aus, besuchen zwar gern die Synagogen an Simchas Thora, um dieses Fest zu feiern, und auch zu Pessach erscheinen sie, doch sie zögen es vor, an weltlichen Schulen ihre Studien zu absolvieren. (CTA)

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