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Jüdische Wochenschau · 1961-12-15 · 1932 (15.12.1961) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
22 (1961)
Issue
1932 (15.12.1961)
Date
1961-12-15
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German, Spanish
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2« o 5 *» 3 T FRANQUEO PAGADO Concesión 968 a 8 £ 5 s g TARIFA REDUCIDA < u Concesión 162# SEMANA ISRAELITA AB« XXII. BUENOS AIRES, VIERNES 1S DE DICIEMBRE DE 1961 No. 1932 EL EJEMPLAR 1 - en t*á» I« República **• PITE VEREDON 219# lf T. E. 83 2613 Buenos Airea Die letzten Verhandlungen im Eichmann-Prozess (Fortsetzung von Seite 3) Erlaubnis zu ihrer Auswanderung durchzusetzen, „erreichte Eichmanns Fanatismus seinen Höhepunkt.” Hitler hatte sich mit der Auswanderung einer gewissen Zahl von Juden — es waren einige Tausende — unter der Bedingung einverstanden erklärt, dass ihn der Regent Horthy von den übrigen Juden befreien sollte. Eichmann sorgte dafür, dass die Deportationen durchgeführt wurden, bevor es zur Unterzeichnung eines offiziellen Abkommens kam. Auf diese Weise erhöhte er absichtlich die ohnehin schon ungeheure Zahl von Menschen, die zur Vernichtung bestimmt waren. HAUSNER FORDERT TODESSTRAFE Jerusalem. — Generalstaatsanwalt Gideon Hausner forderte die Todesstrafe ixkt" w, „ ^_ P"' I Urteilsverkündung heute - Servatius wird appellieren - Eichmann beschuldigt frühere Vorgesetzte und bittet um Milde für den einstigen Obersturmbannführer Adolf Eich mann. Er führte aus. keine andere Strafe sei angemessen für den Mörder, der „im Mittelpunkt der blutigen Verfolgung gegen das jüdische Volk und die Menschheit” stand. Das Urteil über Eichmann wird am heutigen Freitag verkündet werden. Hausner forderte auch, dass Eichmann aufgehängt werden solle, um als abschreckendes Beispiel für alle Neonazis zu dienen, deren Kraft „im Aufstieg” begriffen ist, „damit diejenigen, die sich vorbereiten, den Spuren Eichmanns zu folgen, wissen sollen, dass sie der Strafe nicht entgehen werden.” Dr. Hausner beschränkte sich in seinem Plädoyer auf die legalen und materiellen Aspekte des langen Prozesses, ohne die Art der ausserordentlich umfangreichen Anklageschrift zu analysieren. Es sei schon genug von den Ueberiebenden und den Zeugen der Anklage berichtet worden, sagte Hausner, und an dieser Stelle wünsche er den Strömen Von Blut und Tränen keine weiteren Beschreibungen hinzufügen. „Dem Gericht bleibt nichts anderes übrig, als die Todesstrafe zu for dein, denn das Gesetz, aufgrund dessen der Angeklagte prozessiert wurde, lässt keine andere Alternative zu. Der Angeklagte wurde als Mensch geboren, aber er ist aus der menschlichen Gesellschaft ausgebrochen wie ein wilder Tiger im Dschun mm m Blick in den Verhandhtngssaal während der Urteils Verkündung Ein Appell zur Versiaendigung Vereinte Nationen. — Eine gemeinsame Resolution von 15 Ländern wurde der Politischen Sonderkommission der UN vorgelegt, in der die arabischen Staaten und Israel aufgefordert werden, „über alle Streitfragen, einschliesslich das Problem der Flüchtlinge, direkte Verhandlungen zu führen.” Dieses Ersuchen stellt den ersten Versuch in vielen Jahren dar, um Israel und den arabischen Ländern die Aufnahme direkter Verhandlungen nahezulegen. Die Resolution wurde von folgenden Ländern angeregt: Zentralafrikanische Republik, Chile, Kongo (Brazzaville), Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Haiti, Elfenbeinküste, Liberia, Madagaskar, Holland, Sierra Leone, Togo, Volta und Uruguay. Andere Länder erklärten sich zur Unterstützung der Resolution bereit. Ein Sprecher der USA erklärte, seiner Ansicht nach würde weder diese Resolution noch der von den Arabern gemachte Vorschlag mit einer Mehrheit rechnen können. Wie er ausführte, „glauben die USA nicht, dass dies eia praktischer Weg zur Lösung des Problems sei”, sondern sein Land ersuche „um Verstärkung der Bemühungen der Schlichtungskommission für Palästina”, wobei er im besonderen „die Rehabilitierung der Flüchtlinge entweder durch Repa- . -1*- wiederansriedltuig” erwähnte, (ITA) Revision im Tilsit-Prozesse Dortmund. —■ Die Dortmunder Staatsanwaltschaft hat gegen das Schwurgerichtsurteil im Tilsit-Prozess vorsorglich Revision eingelegt. Die früheren Angehörigen der Gestapoleitstelle Tilsit, Dr. Jahr, Kr um bach und Gerke waren Anfang Oktober wegen Beihilfe zum Morde an Juden zu Zuchthausstrafen verurteilt worden. (AWZ) Erster Preis für Israel Tel Aviv. — Auf einer internationalen Messe in Mobile (Alabama) erhielt Israel den ersten Preis für die hervorragende Ausstellung seiner Verbrauchsgüter und Industrieerzeugnisse zu gesprochen. Unter den teil, nehmenden Ländern befanden sich auch die deutsche Bundesrepublik, Belgien und Italien (ITA* gel. Er hat die Grenze überschritten, die die Menschen von den Raubtieren trennt.” Eichmanns Gesicht war bleich, und es schien, als strenge er sich an, um seine unbewegte Miene zu bewahren. DIE EINZIG MOEGLICHE STRAFE „Für den Angeklagten gibt es nur eine einzige Strafe“, erklärte Staatsanwalt Hausner. „Er verdient keine Gnade, denn in seinem Herzen wohnte niemals Gnade, und er sann nur darauf, alle Juden auszurotten. Die Schrecken jener Tage leben noch heute in unserer Erinnerung, und sie sind so furchtbar wie in den Tagen, in denen sie verübt wurden. Die menschliche Gesellschaft wird niemals wieder so sein wie früher,- bevor diese Unmenschen zur Macht gelangten und Millionen Op fer hinschlachteten. Andere Völker zählten nach dem Kriege ihre Toten. Wir konnten nur unsere Ueberiebenden zählen". Als Milderungsgrund führte Eichmann an, alle Beamten im deutschen Innenministerium hätten gewusst, dass es Todeslager gab, aber niemand hätte seine Stimme erhoben, um gegen die Greuel zu protestieren. „Niemand hat mir jemals einen Vorwurf daraus gemacht, dass ich meine Pflicht erfüllte”, fuhr Eiehrnann fort. „Ich bin empört darüber, dass alle meine Vorgesetzten jetzt versuchen, mir die Verantwortung zuzuschieben. Ich hatte den Wunsch, mein Amt aufzugeben und an der Front zu kämpfen, aber mein Pflichtbewusstsein und meine Ach. tung vor der Disziplin waren stärker. Der Gehorsam fiel mir nicht leicht. Die Machthaber Deutschlands bedienten sich meiner. Ich bitte, dass die Tatsache, dass ich mich auf Gehorsam beschränkte, in Betracht gezogen wird. Aus eigenem Antrieb bitte ich heute das jüdische Volk, mir zu verzeihen, aber nach allem, was in diesem Prozess gesagt wurde, wird man meine Bitte als Heuchelei betrachten.” Abschliessend beklagte sich Eichmann über seine Entführung aus Argentinien und behauptete, seine Festnahme sei auf Lügen hin erfolgt, die über ihn in Umlauf gesetzt waren. Er dankte seinem Verteidiger und nahm wieder auf seinem Stuhl Platz. EICHMANN: „ICH BIN NICHT SCHULDIG” „Ich erkenne meine Schuld nicht an“, sagte Eichmann, nachdem ihm das Schlusswort erteilt war. „Ich bin das Opfer eines Irrtums und muss für die Taten anderer büssen. Ich muss die Strafe des Schicksals fragten.” Eichmann kann an die fünf Richter des Obersten Gerichtshofes appellieren. Sein Verteidiger sagte vorauf, dass er dies tun werde. Die Beobachter schätzen, dass das Appellationsverfahren zwei Monate dauern dürfte. Sollte die Berufung abgewiesen werden, so wird die Hinrichtung des Verbrechers wahrscheinlich ohne Verzug vorgenommen werden. Eiehmann ersuchte um Milde und blieb dabei, dass er nur Befehle ausgeführt habe. „Die Strafe verdienen diejenigen”, so behauptete er. „die die Befehle erteilt haben. Mein Vertrauen in die Gerechtigkeit ist enttäuscht worden.” „Die Massenmorde waren einzig und allein das Werk der politischen Führer, Die dem Gericht vorgelegten Beweise haben mich sehr beeindruckt, aber diese Untaten wurden, gegen meinen Willen begangen.” Der Verteidiger. Dr. Serv atius, unterstützte diese Aussage, und erklärte: „Der Angeklagte empfand Abscheu vor den Verbrechen. Als er aber feststellte, dass es die Regierenden waren, die sie befahlen, konnte er sich nicht hiergegen wehren.” SERVATIUS WIRD BERUFUNG EINLEGEN Wie aus glaubwürdigen Quellen verlautet, wird der Verteidiger Eichmanns, Dr. Servatius, nach Verkündung des Urteils, gleich ob die Todesstrafe oder Gefängnis verhängt wird, vor dem Obersten Gericht Berufung einlegen. Wenn das Urteil auf Tod lautet und der Appellationshof es bestätigt, wird Eichmann nur noch die Möglichkeit bleiben, ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten Jizchak Ben Zwi zu riehten. Dr. Servatius hat geäussert, dass er in diesem Fall für seinen Mandanten um Gnade bitten wird. Zur Wiedergutmachung , ®*> — Man ist schon gewöhnt, dass zur Frage der Wiedergutmachung Alarm- und Sensationsmeldungen publiziert werden, die meistens gleichzeitig Propagandazwecken dienen. Derartige Veröffentlichungen sind in letzter Zeit wiederholt in einer in Buenos Aires erscheinenden deutschgeschriebenen Zeitung erschienen. Zahlreiche Rückfragen liefen bei allen möglichen Stellen, vor allem bei der Jüdischen Wochenschau ein, die mich um eine Stellungnahme zu diesem Problemkreis ersucht hat Der Sachverhalt ist der folgende: Seit langem war es beabsichtigt, eine Reihe von offenen Fragen, die sich aus der Praxis der Entschädigungsämter und der Rechtsprechung ergeben hatten,' durch ein „Bundesentschädigungsschlussgesetz” zu re-; geln. Den zuständigen deutschen Stellen, die hier nicht im einzelnen aufgezählt zu werden brauchen, gingen Gutachten, Vorschläge und Memoranden zu, die bei der Beratung des Schlussgesetzes eine Rolle spielen werden. Wie der Berliner Rechtsanwalt Chodziesner im Rahmen einer Ansprache mitgeteilt hat, die er während seines kürzlichen Aufenthaltes in Argentinien gehalten hat, wurde das von Dr. Hardi Swarsensky überreichte Memorandum von zahlreichen Behörden und zuständigen Ausschüssen besonders lebhaft begrüsst. Aber all das ändert nichts daran, das» alle gemachten Vorschläge über Ergänzung, Erweiterung oder Abänderung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften oder der heutigen Spruchpraxis der Gerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofes, noch ZUKUNFTSMUSIK sind und sich nach wie vor im Stadium der Beratungen befinden. Ob und welche, wie und wann die Bestimmungen zugunsten der Verfolgten erlassen werden, ist noch unbekannt. Die künftigen Ansprüche zu registrieren, ist kein Problem. Die Registrierung bei einer Sammelstelle, — ob Einzelanwalt, Agent, Korrespondent oder Vereinigung ist dabei gleichgültig, — hat noch keine rechtswirksame Bedeutung. Selbst wenn ein solcher, nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen nicht Vorhandener Anspruca dem Entschädigungsamt unterbreitet und dort registriert werden würde, Ist damit noch kein rechtswirksamer Akt vollzogen worden. Auch bisher haben Agenten alle möglichen, nach dem Gesetz nicht gegebene oder konstruierte Ansprüche angemeldet. Es ist also insofern keine Aenderung eingetreten. Der Klarheit halber sei noch einmal unterstrichen, dass bisher keine neuen gesetzlichen Bestimmungen erlassen wurden, und dass deswegen die sogenannte „Registrierung” keine reehtswirksamen Folgen auslöst. Wer dennoch Ansprüche „registrieren" will, mag das tun; ar muss aber wissen, dass er damit nichts getan hat. Denn die Reklamation nicht zustehender Berechtigungen löst noch keinen Rechtsanspruch aus. Die „Jüdische Wochenschau” wird die Oeffentlichkeit über die Bemühungen zur Erweiterung der Entschädigungsberechtigten, zur Neueröffnung der abgelaufenen Fristen, zur Abänderung gewisser Bestimmungen und Interpretationen rechtzeitig informieren. Wann das Schlussgesetz in Kraft treten wird, kann man heut« noch nicht sagen. —• Registro do fat Propiedad Intelectual No. 65U.6K Impreso m fat Imprente POLIGLOTA — W»adavia Mt

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