Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 22 (1961)
- Issue
- 1869 (18.4.1961)
- Date
- 1961-04-18
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
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FRANQJEO P/.v!ADC 0 co 9 5 _ ,** tí Concesión 908 2 c *- ¿Se < V Cotxesión 1629 TARIFA REDUCIDA MANA ISRAELITA Año XXII. BUENOS AIRES, MARTES 18 DE ABRIL DE 1961 No. 1869 EL EJEMPLARl en toda la Repúblicett ■ •i Bueno* Air»« PUEYRREDON 2190 1? iaq. T. E. 83 . 2613 í EDERGUTMACKUNG IN OESTERREICH Das österreichische Par lament hat zwei Gesetze beschlossen. die der Wie-, dergutmach.ing der Schäden!®*0 solches Bewusstsein dier.en sollen, die Opfer des | Menschen, der Faschismus erlitten haben. von GEORG KUEJSSTUSGER, Wien Mit diesen Gesetzeswerk soll endgül'ig ein Schluss, strich unter die materiellen Schädigungen durch das na. zistische Regime gezogen werden Ein Anlass zur Befriedigung — wir zögern, o>' wir hin;er diesen Satz ein Ausrutungs- oder ein Fragezeichen setzen sollen Der Krieg ist seit 16 Janj ren zu Enoe. das nazistische \ Regime wurde vor 16 Jah. 1 rer. zerbroer.en. Seit 16 Jah-j rei. warten die österreichi- ( scnen Opfer ces Faschismus | aut eine wenigstens teilwei-! -e Abge’tung der erlittenen materiellen Schädigungen. Vip.e von hrer, sind in diesen Jahren gestorben, darunter wieder eine lange Reift an den Folgen erlittener körperlicher Unbill in Konzentration i igern. Betrachtet man diese Fragen. dann wid klar, warum wir uns ment entschliessen können, ob wir nach dem Satz. dass Wiedergutmachungsgesetze beschlossen wurden. ».ne Befriedigung mit Fragezeichen oder mit Ausfihrungszeichen fe-ststel. ler sollen. Seit Jahren haben wir Wiedergutnachung auch in digung für Opfer der politischen und rassischen Verfolgung von 430 auf 860 Schilling pro Haftmonat hinaufzuselzen. Die Haftentschädigung für Hinterbliebene mil 430 Schilling für jeden Monat betragen. Wenn aber ein Mensch rund 5.000 Schilling monatlich verdient, dann ist das doch kein Grund, dass man ihm eine doch nur teilweise Abgeltung der materiellen Schädigungen durch die Haft entzieht! für Gerechtigkeit kämpft, mit Freude erfüllen. Dennoch wird unsere Genugtuung überschattet durch das Wissen, dass diese Wiedergutmachung keinesfalls ..alles wieder gut macht Tn den Besitz dieses nunj unter anderem auch Frei— und dajis viele hunderte! mehr ebenfalls verdoppelten! heitsbeschränkungen. die im Menschen in Not starben, Betrages vvrd leider —’Zusammenhang mit einer ohne selbst diese bescheide. eine relativ grössere Anzahl | durch die Verfolgung erge-1 von Menschen kommen da I zwungenen Auswanderung Unter den Begriff der Haftentsehäcigung fallen ne Wiedergutmachung seit 16 Jäh-, Messen zu können. Wenn wir uns nunmehr mit dem sachlichen Inhalt der Wie-dergutmachungsgesetze befassen. muss eindeutig festgestellt w’erden, dass ein Erfolg einwandfrei zu verz?ichnen ist, dass aber Ungerechtigkeiten sti. puliert wurden, die ausgeschaltet werden müssen. Es ist unhaitzar, dass die Gleichheit des Rechtes auf Wiedergutmachung nicht gewahrt wurde: es ist ebeneben in den vergangenen 18 j von den Alliierten verfügt Jahren viele KZ-Häfthnge wurden. Konfinierungen, die gestorben smri. Von der Er-1 von den mit Deutschland im höhung der Haftentschädi- Kriege verbündeten Mächten gung werden Personen aus- ] verhängt wurden. Anhaltungenommen. die 1955 und 1960 in jedem dieser beiden Jahre ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 72.000 Schil'ing hatten. Obwohl wir verstehen dass der Gesetzgeber damit die Absicht verbindet, materiell relativ günstiger gestellte Personen nicht zu bedenken. Oesterreich verlangt. Endj beiteten Bestimmungen eilieh sind nie geforderten j ner 12. Opferfürsorgenovelle Gesetze beschlossen worden, sehen vor, die Haftentschäi so unhaltbar, dass gewisse halten wir noch diese Ein- Bedingungen zu erfüllen j schränkung für ungerecht, sind, von denen die seltsam- | 72.000 Schilling im Jahr ste ist. dass die Gesetze heisst bei den üblichen 14 erst nach erfolgreichem Abj Monatsgehältern ungefähr Schluss der Vermögens-! 5.000 Schil’ing monatlich, rechtlichen Verhandlungen Gewiss ein recht hohes Ein, zwischen Oesterreich und kommen, das weit über dem der Deutschen Bundesrepu- Durchschnitt liegt. blik in Kraft treten. j_ Die bereits im Ausschuss | ~ für soziale Verwaltung erar- Bericht vom Prozess (Schluss von Seite 1; Behauptungen; u. a. erklärte er wieder, dass der von Eichmann Unterzeichnete Brief, in welchem er sein Einverständnis mit dem Prozess ausdrückte, von ihm unter Drohung unterschrieben worden ist. Die diplomatische Regelung des Konfliktes zwischen Argentinien und Israel bedeute, so sagte der Verteidiger, noch nicht, dass damit alle juristischen Einwendungen gegen den Prozess behoben seien. Im übrigen sei Eichmann deutscher und nicht — v'ie manche annehmen — österreichischer Staatsbürger. sodass er die Intervention der deutschen Regierung verlangen könne, was er vielleicht tun werde. EIN SERVATIUS¬ INTERVIEW Eichmann wiederholt immer wieder, dass er auch jetzt noch Möglichkeiten habe, um sich vor einem Todesurteil zu retten, erklärte der Verteidiger Servatius in einem Interview, da* er der ' Abendzeitung ...lediot Hakranot” gewährt Rade. Sein Mandant, so sagte Servatius, habe „gewisse Hoffnungen”. Eich, mann soll erklärt haben, er würde niemals Selbstmord begehen, auch wenn er hierzu eine Möglichkeit gehabt hätte, denn damit würde er seine Schuld bekennen, erzählte Servatius der Zeitun Dibelius zum Eichmann-Prozes* Bischof Ottc Dibelius erklärte in einer Rede im westdeutschen Rundfunk, dass der Eichmann-Prozess von grosser Bedeutung für _ das deutsche Volk wäre. 1 Servatius tötendes hinzu- Der protestan»ische Geistli. : che sagt unter anderem fol- „Ich will bis zum Schluss , gendes: „Die Verantwortlikämpfen. um zu beweisen,! chen für die während des dass ich nur ein Instrument Krieges verübten unmenschgewesen bin Diejenigen, die j liehen Grausamkeite, w'aren mich richten, w'erden die Lebewesen, die man nicht volle Verantwortung dafür ais Menschen bezeichnen Echo des Eichmann-Prozesses gen in einem Ghetto oder in einer haRähnliehen Einrichtung. ferner die Zeiten, welche die Verfolgten als sogenannte U-Boote“ verbringen mussten. Auch die aus Oesterreich ausgesie.delten Slowenen sollen entschädigt werden. In all diesen Fällen wird ein Betrag von 350 Schilling für jeden Monat der erlittenen Freiheitsbeschränkung festgesetzt. Für den Zwang, den Judenstern tngen zu müssen, ist eine ein nalige Entschädigung von 6.000 Schilling gewährt. Die Bezahlung dieser Summe ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Stern mindestens sechs Monate getragen worden ist. Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises. die durch Verfolgungsmassnahmen eine Minderung des Einkommens um mindestens die Hälfte erlitten ha Den. werden, wen» diese Einkommensminderung damals mindestens dreieinhalb Jahre gedauert hat. eine einmalige EntSchä digung von 1C 000 Schilling bekommen. An Personen, die durch gegen sie oder ihre Eltern gerichtete Verfolgungsmassnahmen ihre Berufsausbi.dung abbreehen mussten, wird ebenfalls eine einmalige Entschädigung in der Höhe von 6.000 Schilling bezahlt werden. Schliesslich wird die An. Spruchsberechtigung auf Ausstellung einer Amtsbescheinigung aui jene Verübernehmen müssen, w'enn ’ kann.“ (Ita) sie mich zum Tode durch j den Strang verurteilen. Ich hoffe der Prozess wird Gelegenheit dazu bieten, einige Punkte aufzuklären. Die ganze Welt würd überi Montevideo. — ln einer rascht sein über die Erklä- ' Sendung des hiesigen Fernrungen. die ich machen ' sehens wurde der Botschafkann, z. B. über die F.reigter Israels, Herr Itzjac Arnisse, die der bekannten , kavi. interviewt. Der Bot- Wannsee-Konferenz voraus, j schafter betonte, dass Israel gingen, in welcher die Endkeine Rachegelüste im folgten ausgedehnt, die bei lösung der Judentrage he- | Eichmann-Prozess befriedi. den Verfo gungsmassnahsprochen und beschlossen ' gen w-olle. sonderi allein inr,n-,en einen weder auf Missworden ist.“ : Dienste der Gerechtigkeit hartdlung noch auf Halt zu. Wie Servatius weiterhin zu ' der heutigen Generation, die rückführenden Gesundheitsberiehten wusste. habe von den Nazis vollführten j schaden er!i‘ten haben, der Eichmann ihm mitgeteilt, er i Grausamkeiten vor Augen jedoch eine Minderung der wolle sich weder auf die1 führen und damit eine War- Erwerbsfähigkeit von min. heute führender. Persönlichnung für die Zukunft ge j destens 70 i-rozent nach sich ben W'olle. Er hob hervor, gezogen hat. Dieser Persodass Israel gezeigt hat. dass ’ nenkreis soll nunmehr auch es gewillt ist. gerecht vor- ( Heilfürsorge und Unter, zugehen, was man daraus; haltsrente bekommen.! ersehen könnte, dass es dem Wie man aus Jerusalem An„ek]aaten die Wahl des erfährt, sollen die Richter j ye^fejdigers überlassen ha. im Eichmann Prozess eine! be und sogar dessen Honorare zahle. Ueber die Strafe, die diesem Verbrecher gebührt, zu urteilen stehe ihm nicht zu, so sagte der Botschafter, das ist allein Angelegenheit des Gerichtes. Diese Sendung fand gros Drei Todesurteile im KZ-Prozess Der einwöehige Schauprozess in der estnischen Hauptstadt Tallinn (Reval) gegen die drei früheren KZ-Wächter Meere. Gerets und Wiik ist abgeschlossen worden. Die Strafkammer des Obersten Gerichts der Estnischen Sowjetrepublik verurteilte die Angeklagten zum Tode, was von den rund 1.200 Zuschauern mit Beifall aufgenommen wurde. Das Gerichtsverfahren, zu dem man ausländische Korrespondentert aus Moskau zugelassen hatte, fand im Theatersaal des Hauses der Marineoffiziere statt. Offensichtlich verfolgte man die Absicht, dem Prozess internationale Resonanz zu verschaffen. Durch Simultananlagen konnten die 150 'Journalisten, darunter vierzig Ausländer, die auf est.! nisch geführte Verhandlung verfolgen. I Der Hauptangeklagte. Erwin Mere. wurde in Ab. | Wesenheit verurteilt, da die britische Regierung dem Auslieferungsverlangen der Sovjetregierung nicht J stattgegeben hatte.- Für ihn befand sich jedoch ein i leerer Stuhl auf dem Anklagestand. Der einstige ¡stellvertretende Kommandant des Todeslagers ..Jagal- . la”. Ralf Gerets. trat vor Gericht sehr selbstbewusst i aut und zeigte keine Spur von Reue, i Der zweite Angeklagte. Wiik. wirkte vor Gericht 1 krank und hinfällig. Ein weiterer Hauptschuldiger, der j ehemalige Lagerkommandant Laak, hat sich in Ka-; nada vor Beginn des Prozesses in seiner Autogarage j erhängt. j Als Zeugen traten ausser zahlreichen früheren Opfern und zufälligen Augenzeugen auch verschiedej ne KZ-Wächter auf. die bereits für ihre Untaten die j Strafe abgebiist haben. Die Anklage hob hervor, j dass unter den Opfern nicht wenige englische und französische Staatsangehörige gewesen seien. Vor Beginn des Prozesses W'ar in Reval ein 170 Seiten umfassendes Weissbuch mit Dokumenten über die in Estland w'ährend der-Hitler-Okkupation begangenen KZ-Morde erschienen. zubringen, dessen Aufgabe es ist. Zuwendungen sn physische Personen zu leisten, vergessen werden, dass die Abgeordneten der Freiheitliche* Partei Oesterreichs, die Eigentümer von Verals die Abgeordneten der Re. keiten in Westdeutschland noch in Isivaei beziehen. DROHBRIEFE übergrosse Anzahl von Drohbriefen und Telegrammen erhalten haben, während Eichmann zahlreiche Glückwunsch-Schreiben bekam. Diese „Post-Aktion“ ist offensichtlich von nazistischen Gruppen eingeleitet w-orden. Was damit bezweckt wird, dürfte allerdings nicht klar Das zweite Gesetz betrifft die Gründung eines Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter. Das Finanzministerium wird ermächtigt, einen Betrag im Schillingswert von sechs Millionen Dollar zuzüglich 10 Prozent pauschalierter Veiwvaltungskosten bereitzustellen. Diese Summe ist mögenschaften. ge-setzlichn Rechten oder Interessen in Oesterreich waren, jedoch zwischen dem 13. März 1938 und dem 8. Mai 1945 wegen rassischer Abstammung oder Religion des Eigentümers sowie bei anderen nationalsozialistischen Verfolgungsmassnahmen Gegenstand gewaltsamer Uebertragung oder der Konfiskation gewesen sind. Derartige Zuwendungen sind für folgende Kategorien verlorenen Vermögens vorgesehen: Bankkonten. Wertpapiere. Bargeld. Hypotheken und Einrichtung von diskriminierendes Abgaben. Die dem Fonds gewidmeten Mittel sollen in monatlichen Teilbeträgen flüssig gemacht werden. Zuwendungen aus diesem Fonds bilden bei den Empfängern keine steuerpflichtigen Einnahmen. Sie sind auch eine gemäss dem Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz gebührende Entschädigung nicht anzurechnen. Per Fonds ist von allen bundes. rechtlieh geregelten Abgaben befreit und wird vom Finanzministerium aufgelöst, sobald seine Mittel aufgezehrt sind. Diese beiden Gesetze wurden nach eiver lebhaften Debatte mit den Stimmen der Abgordneten der Sozialistischen Partei Oesterreichs und der Oesterreichischen Volkspartei beschlossen, wobei auf eigenen Antrag dieser Abgeordneten, sie selbst von jeder Zahlung ausgeschlossen sind, auch w'enn sie den Bestimmungen entsprechen. Es soll vermerkt und nicht gierungsparteien einhellig ihre Zustimmung dokumentierten. sich der Stimme enthielten und geschlossen den Sitzungssaal verliessen. SPIONAGE-FALL Jerusalem. — Der Oberst der israelischen Armee Israel Beer w'urde# unter dem Verdacht, Spionage zugunsten der Sowjets betrieben zu haben, überraschend verhaftet. Die Spionagetätigkeit Beers wurde durch den amerikanischen Geheimdienst festgestellt. Bereits vor zwei Jahren wurde der erste Verdacht laut. Beer wurde während einer Europa-Reise vonisraelischen Agenten beobachtet, die dun Verdacht Bestätigten. Die Verhaftung erfolgte daraufhin am 31. März dieses Jahres. Beer ist Absolvent der Wiener Universität, auf der er zum Dr. phil. promovierte. Er kämpfte im spanischen Bürgerkrieg pnd lebt seit 1938 in Israel: wo er sich in der Hagana auszeichnete. Später behauptete er, ein intimer Freund Ben Gurions zu sein, was aber nicht den Tatsachen entspricht. Beer hatte keinen Zugang zu militärischen Geheimnissen, sodass eine unmitj telbare Gefahr aus der vermuteten Spionagetätigkeit Beers nicht erwachst. g. Eichmann habe nach i sein. sen Widerhall in allen Krei- ■ in einem zu diesem Zweck -en Uruguays. (ITA) I zu errichtenden Fonds ein- Registro de la Propiedad Intelectual No. 656.635 Impreso en la Imprenta POLIGLOTA — Rivadavia 831