Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 15 (12.4.1895)
- Date
- 1895-04-12
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Do. tr>. Jahrgang iv. llgenrerrre Wertin, 12. Aprit 1895. sraplififrhf Herausgeber. A. Rettin, Aersin. -» 3ol'd)tirun. Bezugspreis: viertetjährk. 2 Mit. Erscheint an jedem Kr eitag. Bezugspreis für das Ausland: Wk. 2,50. Zu beziehen durch die Post unsere Expedition oder den Buchhandel. Aedaktion und Vertag: Hr. Kamöurgerstr. 21. Anzeigen, die Jeile 25 H's., nehmen alle Annoncen-Lrpeditionen sowie unser Bureau entgegen. JnliaU: Sondergeiueiilden in Berlin. Bon M. A. Klausner- Tie Genieinderatswahlen in Wien. Ans Rheinland-Westfalen. Bon I. Mansbacher. Tie zionistische Bewegung. Bon Matthias Äther. Mythologie und Religion. Bon Tr. (^inil Hirsch. Tie Bedentnng des Kaddischgebetes. Bon Tr. T. ^einidörfer. Entgleist. Bon Wilhelni Feldman. Zweierlei Maß. Wochen-Ehronik. — Briefkasten. — Kalender. — Anzeigen. Sir Sioniifrqfiiidiiiirit in öerlin. Bon 9J{. A. K lansne r. Bor wenigen Tagen hat die Reformgemeinde in Berlin ihr fünfzigjähriges Bestehen gefeiert. Die bei dieser Feier zu Worte kamen, waren Beteiligte oder als Lobredner gedungen. Doch weder Parteizugehörigkeit noch Sold waren im Stande, den Festreden und Festschriften das Gepräge zu geben, das sie ihrer Absicht nach tragen sollten. Eine Art Leichenbitterftimmung herrschte vor, und im Grunde war diese auch allein angemessen. Was hatte man eigentlich feiern können? Den fünfzigsten Jahrestag der Spaltung innerhalb der jüdischen Gemeinde Berlins? Die durch ein halbes Jahrhundert dargethane llnfruchtbarkeit des sogenannten Reformgedankens? Den Nachweis, chaß diese Reform nur. zwei Auswege hat: den nach Eanossa und den, der aus dem Judentum hinausführt? Man hat sich gehütet, hiervon zu sprechen, uian hat die Nächstliegenden, die sich förmlich aufzwingenden Betrachtungen unterdrückt und sorglich die hier so leicht zu ermöglichenden statistischen Nachweise vermieden, wie groß der Prozentsatz derer ist, die zu einer erhaltenden Reform zu schreiten wähnten, während sie sich auf die schiefe Ebene begaben, die zur Abtrünnigkeit leitet. Kein Wort^ des Borwurfs soll diejenigen kränken, die entschlopenen Sinnes oder auch unbewußt zum Eanossagange drängen. Wir wollen sie vielmehr herzlich willkommen heißen, die nach langem Irren und vielleicht unter dem Drucke neuerer Erfahrungen zu der Erkenntnis gekommen sind, daß es innerhalb des Judentums auf die Dauer kein Nebeneinander, sondern nur ein Miteinander geben kann, daß die Sonderung, das Nebeneinander notwendig mit Lossagung endet. Wer auf die Gemeinsamkeit verzichtet, der wird bald dahin gelangen, die Brücken der Verständigung abzubrechen, und eine Frage nur kurzer Zeit ist es, wann einer'des anderen Rede nicht mehr verstehen wird. Das gilt von der Sonderung nach rechts genau so, wie von der Sonderung nach links. Wer sich ein Plätzchen abgrenzt, der schmälert den gemeinsamen Boden und bereitet den Bruch vor, er mag sich einbilden, durch formelle Abwendung von der Tradition nur Unkraut ausgerodet zu haben, er.mag in stolzer Selbstgerechtigkeit den Bruder verleugnen, der die Konsequenzen eines abgestreiften Buchstabenglaubens zieht und der Gegenwart das Recht zuspricht, Bauten abzutragen, welche die Vergangenheit zu errichten sich das Recht genommen hat. Es ist erfreulich, denn es spricht für die Einheitlichkeit des Judenrums, daß es den rechtswärts Abgeziveigten ebenso an werbender Kraft gefehlt hat, wie bni linkswärts Abgezweigten, und wir hoffen, daß in nicht zu langer Frist den einen wie den anderen die Sehnsucht nach dem gemeinsamen Vaterhause den Rückweg zeigen und erleichtern wird. Doch von der Gemeinde aus, welche die Gemeinsamkeit darftellt, muß das Erforderliche geschehen, damit dieRückkehr möglich und gedeihlich sei, damit die Heimkehrenden sich heimisch fühlen können. Die Schuld daran, daß es überhaupt zu einer Trennung gekommen, liegt aus beiden Seiten. Tie Trennung hätte nie stattgefunden, wäre die Gemeindeverwaltung jeder Zeit pflichtgemäß darauf bedacht gewesen, Einrichtungen zu schaffen, die den verschiedenartigen Bedürfnissen genügten, wäre der Gemeindevorstand nicht, in dem Wahn der Selbstherrlichkeit befangen, davon ausgegangen, daß es sein Recht sei, ein Parteiregiment zu führen, die zufällige Richtung feiner Mitglieder als vorzugsweise berückstchtigenswert gelten zu lassen, und jede Konzession an eine andere Richtung als eine Art großmütigen Almosens hinzustellen. Wer sein Recht verlangt, lehnt das Almosen ab und fühlt sich durch das Anerbieten beleidigt. Dabei wurden die Almosenspender selbst zuletzt so bettelarm, nicht an Geld, aber an innerem Gehalt und an Ansehen, daß sie schließlich dahin kamen, die Almosen gleichwie Bestechungen — nicht in der Absicht, doch iit der Wirkung — zu verteilen und sich auf Leute zu stützen, von denen sie Unter den Linden nicht hätten gegrüßt werden mögen. Der Gemeindevorstand in Berlin hat den Unfug der Privatgottesdienste in öffentlichen Lokalen an den hohen Feiertagen bis zur Lästerlichkeit ausarten lassen, ehe er sich entschloß, die selbstverständliche und so einfache Abhilfe dadurch zu bringen, daß er - die nötigen Veranstaltungen von Gemeindewegen traf. Erst die allgemeine Entrüstung zwang ihn zu der naheliegenden Auskunft. Der Gemeindevorstand in Berlin hat sich verblendet gegenüber dem Bedürfnis, auch für die Sabbate gottesdienst-