Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 14 (5.4.1895)
- Date
- 1895-04-05
- Page
- Seite 215 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/4794838-9608360-9608501--0340-9608504- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
9 e r <$ u v u n. Seite 215. W Nr. 14. sticht ganz so milde können mir mit der Allgemeinen Zeitung des Judentums verfahren, die sich ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse nennt. Diese schreibt : „Versmiedene Zeitungen brachten jüngst die Meldung, die königl. Regierung bade an die jüdische Gemeinde eine Anfrage, betr. die (Erteilung des Religionsunterrichts, gerichtet. Diese Nachricht ist leider total unrichtig. Sie kann nur daraus zurückzuführen sein, daß von seiten der städtischen Schuldeputation eine diesbezügliche rein informatorische Anfrage an den Vorstand gelangt ist." War unsere Meldung „total unrichtig", so kanit die nachfolgende Mitteilung nur besagen, daß die „rein informatorische Anfrage" der städtischen Schuldeputation aus einer Art statistischer Neugierde erfolgt sei. An solche Neugierde aber glaubt tveder die Allgemeine Zeitung des Judentums noch der Vorstand, dem sie durch Uebernahme dieser Irreführung und Verschleierung bezweckenden Mitteilung zu Diensten ist. Die Anfrage geht thatsächlich von dem Kultusm i n i st e r i u m aus, das von dem Provinzial-Schulkollegium über den jüdischen Religionsunterricht in Berlin Bericht eingefordert hat. Daß das Kultusministerium nicht direkt mit ihm kommuniziert, sollte der Gemeindevorstand eigentlich wissen, ebenso, daß das Provinzial-Schulkollegium sich der Vermittelung der städtischen Schuldeputation bedient, um über die Lage des Religionsunterrichts innerhalb der jüdischen Gemeinde Berlins näheres zu erfahren. Freilich hätte die Anfrage auch durch das Polizeipräsidiunr kommen können, von dem im übrigen die Verwaltung der jüdischen Gemeinde ressortiert; doch ist man maßgebenden Ortes der Meinung gewesen, daß es angemesseller sei, in einer Unterrichtsfrage das Provinzial- Schulkollegium mit der Einholung des Berichtes zu beauftragen. Wie käme denn die städtische Schuldeputation zu einer „informatorischen Anfrage", und was sollte diese bedeuten? So naiv der Vorstand zuweilen sein kann, so naiv ist er doch nicht. - Bei dieser Gelegenheit sei nebenbei bemerkt, daß unseres Wissens die Repräsentantenversammlung von der „informatorischen Anfrage" bis zur Stunde noch nichts erfahren hat. Um dein kläglichen Versteckenspielen ein Ende zu machen, sei hier in aller Deutlichkeit noch einmal gesagt: Der Herr Kultusminister hat durch das Provinzial-Schulkollegium über die Fürsorge, die die hiesige jüdische Gemeinde dem Religionsunterricht angedeihen läßt, Bericht eingefordert, und aus dem Bericht, dessen genaueste Prüfung zugesagt ist, werden alle durch Gesetzgebung und Verma ltungspraris gebotenen Konsequenzen gezogen werde n. Wir hoffen, man wird nicht den Versuch machen, den Bericht so ähnlich zu gestalten, wie in der Allgemeinen Zeitung des Judentums die angezogene sogenannte Berichtigung, die „total unrichtig" nennt, was genaue. Wahrheit ist. Für alle Fälle aber ist aus den Versuch vorbereitet. Es würde beispielsweise nicht gelingen, an das Bestehen einer.. „Religionsschule" glauben zu machen, die in drei „Klassen" sieben Zöglinge, sechs Knaben und ein Mädchen, zählt. Entgegenkommend wollen wir auch darauf Hinweisen, daß die behördliche Aufmerksamkeit auf die Unterrichtspläne derjenigen Religionsschulen hingelenkt ist, deren Lehrziele aus einer Zeit stammen, in welcher die Verwahrlosung des jüdischen Unterrichts noch nicht System und es demzufolge gestattet war, die Ziele erheblich weiter zu stecken, als gegenwärtig, dank der andauernden Pflichtversäumnis des Gemeindevorstands, möglich ist. Dem Vorstand wird es auch mit Hilfe seines publizistischen Organs nicht gelingen, die Täuschung ausrecht zu erhalten, als hätte er seine Pflichten bisher erfüllt und nicht vielmehr sie in sträflicher Weife vernachlässigt. Nicht ängstliches Ignorieren noch ausweichende, abschweifende Gegenrede sind das zu erweisen imstande. Für den Vorstand giebt es nur ein Mittel, zu vermeiden, daß er fortgeschickt wird, und dieses Mittel ist der freiwillige Rücktritt. Allzulange wird er mit der Anwendung dieses Mittels nicht zögern dürfen. Dürfen die Juden deutsch beten? Von Moritz Scherbel, Prediger, Gumbinnen. Gewiß, sie dürfen es, das ist ihnen, wie bekannt, von unseren Alten gestattet und die einzelnen aramäischen Gebet stücke, die wir in unserem Siddur vorsinden, sprechen von dem Zugeständnis, das man in dieser Beziehung denen gemacht, die des Hebräischen nicht mächtig gewesen. Also dürfen wir in deutscher Sprache unsere Andacht verrichten. Allein die Frage stellt sich so: Ist denn überhaupt ein ehrliches Bedürfnis vorhanden, daß auf diesem Gebiete Wandel geschaffen werden müßte, um die nach der Befriedigung eines innern Dranges dürstende Seele nicht in einem Notstände verharren zu lassen? Wir antworten hieraus mit einem bestimmten Nein, und gerade diejenigen, welche am meisten auf die Einführung von deutschen Gebeten dringen, geben in ihren sonstigen religiösen Anschauungen deutlich genug zu erkennen, wie weit ab ihnen das Bedürfnis liege, eine Annäherung zu Gott und Religion auf dem Wege des Gebetes zu suchen. Wir haben es uns hier nicht zur Aufgabe gemacht die Quellen aufzusuchen, aus welchen die heute so sehr vorhandene Gleichgiltigkeit gegen die erste religiöse Pflicht geflossen, wir möchten nur konstatieren, daß sie sich mehr als uns lieb sein kann, in den leerstehenden Gotteshäusern geltend macht, die nur an den hohen Festtagen in gebührendem Maße benutzt werden. Und gerade diejenigen, die sich in dieser Beziehung am lässigsten zeigen, gerade sie, in welchen das religiös-jüdische Bewußtsein in dem bedenklichen Zustande des Seins oder Nichtseins sich befindet, sie erheben das Geschrei nach einer deutschen Andacht, nach einer Umwandlung der Form in der Liturgie, die dem Herkömmlichen entrückt werden soll. Wir sind nicht so leichtgläubig, uns sagen zu lassen, daß der vernachlässigte Besuch der Synagoge aus den Umstand zurückzuführen sei, daß dort nicht deutsch gebetet wird, wir rechnen mit anderen Ursachen, die dem Besuche der Gotteshäuser seine Zugkraft genommen, wir sagen: es ist die überwältigende Macht der materiellen Interessen und eine weit über das erlaubte Maß hinausgehende Verehrung der weltlichen Liebhabereien, die uns leerstehende Synagogen geschaffen hat. Sie würden eben so leer stehen, wenn der Gottesdienst nur in deutscher Sprache abgehalten worden wäre. Darum ist es eitel Selbsttäuschung, wenn man wähnt durch solche Konzessionen den nun einmal geschwundenen Drang zur Andachtsübung wieder zu rehabilitieren. Man bedenke, in welcher Achtung früher das Beten bei den Juden gestanden; es war ihnen dabei nicht blos um Ausübung einer religiösen Pflicht zu thun, sondern sie gaben dabei auch einem Bedürfnisse ihres Herzens nach, und wenn auch mancher den Inhalt dessen, was er betete, nicht verstand, so war er 11