Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 11 (15.3.1895)
- Date
- 1895-03-15
- Page
- Seite 174 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 174. JefcHururr. Nr. 11. falls er eine sogenannte Misch-Ehe einginge; ferner falls er gestattet, daß einer feiner Söhne vom väterlichen Glauben abfalle oder eine Mifch-Ehc einginge, gehalten fein solle, nach Eintritt einer solchen Eventualität eine Million Gulden an nachstehende Wohlthätigkeits-Anstalten zur Verteilung zu bringen.^ Baron Hermann Königswarter erklärte nach seiner und feines Sohnes Taufe diese Million für liguid; allein nunlher wird überhaupt sein Universal-Erbrecht in Frage gestellt tind behauptet, daß er durch den Religionswechsel fein Universal-Erbrecht verwirkt habe. — Das Landesverteidigungs-Ministerium macht bekannt daß die ordentlichen Hörer der israelitischen theologischen Lehranstalt in Wien als Rabbinatskandidaten betrachtet werden und vom Militairdienst befreit sind. Die außerordentlichen Hörer und jene ordentlichen Hörer der genannten Lehranstalt, welche sich zu Religionslehrern an 'Mittelschulen heranbilden wollen, haben ans die Begünstigung des § 31 des Wehrgesetzes, keinen Anspruch. — Der Vorstand der Oesterreichisch-Jsraelitischen Union in Wien versendet soeben an seine Mitglieder das nachfolgende Zirkular: „Die in stets wachsender Zahl und Dringlichkeit an uns herantretenden Klagen und unsere aus denselben abgeleiteten Erfahrungen machen es uns zur Pflicht, uuserc erhöhte Aufmerksamkeit jener unserer statutarischen Ausgaben zuzuwenden, welche darin besteht: „die auf Verschärfung der konfessionellen und Raeengegenfätze gerichteten Bestrebungen zu bekämpfen." Zu diesem Behufe hat sich in unseren: Vereine ein RechtSschutz-Komite gebildet, welchem die Aufgabe zufällt, nach sorgfältigster Prüfung jeder Beschwerde legale Abwehr herbeizuführen, wenn seitens der Glaubensgenossen unsere Hilfe gegen eine dem Juden als solchen in Wort, Schrift und Thal zugefügte oder drohende Unbill angerusen wird. Auf diesen: Wege hoffen wir dem einzelnen in jenen Fällen, in denen feine Kraft nicht hinreicht, zu feinem Rechte zu verhelfen und indem wir ihn schützen, unsere Pflicht gegen die Gesamtheit unserer österreichischen Glaubensgenossen zu erfüllen. Ter selbstlosen und opferfreudigen Mitwirkung einer größeren Anzahl unserer Rechtsanwälte versichert, welche dein Schutze ihrer Mitbürger jüdischen Glaubens ihre bewährten Kräfte zu widmen bereit find, treten wir vertrauensvoll in diesen pflichtmäßigen „Kampf nms Recht" und bitten, alle diesbezüglichen Anfragen rnrd Zuschriften direkt an unseren Verein richten zu wollen." Eine ganz sonderbare Sache wurde am Freitag vor dem Strafrichter des Bezirksgerichts Leopoldsladt in W i e n abgeurteilt. Es handelte sich um eine von der Polizeibehörde erstattete Anzeige wegen Verbreitung beunruhigender Gerüchte gegen drei Frauenspersonen, gegen die Köchin Katharina Schwab, die Müllersgattin Magdalena Popp und eine unter sittenpolizeilicher Kontrole stehende Person, namens Katharina Thum. Zu den: im zweiten Bezirke, in der Denisgasse wohnenden Gemischtwaren - Verschleißer Nathan lienmann kan: am 13. Januar d. I. die ihm bis dahin gänzlich unbekannte Katharina Schwab, verlangte ihn unter vier Augen zu sprechen und trug ihm dann für einen Preis von 300 Gulden ihr Kind zum Kaufe an. Auf die Frage, was sie denn^dazu veranlasse, erwiderte die Person, ne wisse, daß die Juden Christenblut benötigen, sie überlasse ihm das Kind für 300 Gulden zu einem Ritualmord, zum Abschächten. Reumann schickte sofort zu einen Wachmann. Ehe dieser erschien, erklärte die Schwab, sie habe gar kein Kind, sie habe Reumann blos auf die Probe stellen wollen — wenn er sie nicht hätte arretieren lassen und auf ihren Antrag eingegangen wäre, würde sie ihn sofort bei der Polizei angezeigt haben. — Bei dieser Angabe verblieb Katharina Schwab auch au) der Polizei. Sie habe sich, so sagte sie, endlich einmal die volle Ueberzengung verschaffen wollen, ob die Juden kleine Ehristenkinder schlachten. Eine Frau Magdalena Popp in Währing habe ihr mitgeteilt, Greißler Reumann in der Denisgasse wolle ein Kind für 300 Gulden kaufen, und da habe ne selbst mit ihm sprechen wollen, mit ihn auf die Probe zu stellen. Die Popp habe die Geschichte von einer Prostituierten, namens Katharina Thuma, erfahren, von welcher sie ein Kind in Pflege genoinmen. — Vor Gericht schilderte die Schwab die Sachlage wie oben angegeben. — Richter: Glaubten sie wirklich, daß Reumann das Kind abfchlachten würdet — Angekl.: Ich selbst habe es nicht geglaubt, aber ich habe von so vielen Seiten gehört, daß Juden Ehristenblut brauchen; meine Herrschaft hat es gesagt, und auch in einem Dienstboten-Bureau hat man mir geraten, nicht bei Israeliten in Dienst einzutreten, weil jetzt die Ostern heranrücken und die Juden Blut brauchen. — Richter: Und glaubten Sie das? — Angeklagte: Ich nicht, im Gegenteile, ich diene lieber bei Israeliten und bin auch jetzt Köchin in einem israelitischen Hause. — Die Zeugin Anna Machula teilte mit, die Frau 'Reumann habe ihr, einmal „scherzweise" vier Kreuzer für ihr Kind geboten. Hiervon habe die Zeugin der Thuma Mitteilung gentacht, die hiervon die- Ouartiergeberin der Schwab in Kenntnis setzte, worauf diese, um Klarheit über die Ziele des jüdischen Ehepaares zu erhalten, die bereits erwähnte Komödie inszenierte. — Der Richter sprach die Angeklagten frei mit der Begründung, daß es sich hier nicht um ein beunruhigendes Gerücht, das in einer besonderen Absicht bekannt gemacht worden wäre, sondern um einen albernen Weiberklatfch handle. — Run weiß in Wien kein 'Mensch mehr, ob der Papst gesprochen oder geschwiegen hat. Anfangs hieß es, besonders in der gegnerischen Presse, die Mission des Kardinals Schönborn sei gescheitert, da Jxt Kardinalstaatssekretär Rampolla die antisemitische Frage als eine rein politische aniähe. Nach der „R. fr. Pr." aber hat der Papst einen anderen Standpunkt eingenommen und unter dem Hinweis auf die von den Bischöfen und auch vom Staate erhobenen , Beschwerden über' die von den Ehristlichsozialen ausgestreule Saat des Klaffen- und Fliaffenhaffes ausgesprochen, die Autorität des Heiligen Stuhles könne ein derartiges, den göttlichen und menschlichen (Geboten widerstreitendes Gebot unmöglich decken oder schützen, ohne eine schwere Gewissenslast auf sich zu nehmen. Es sei dem Führer der österreichischen Ehristlichsozialen, dein Prinzen Liechtenstein, zu bedeuten, daß derHeilige Stuhl ein aus Besserung der Lage der Arbeiter und Bauern, des kleinen Mannes überhaupt gerichtetes Bestreben an und für sich billige, daß hingegen eine Partei oder ein Verein, der nicht die christliche Liebe, sondern die Schürung des Rassenhasses zum^vornehmlichsten Zwecke hätte, vom Heiligen Stuhl als die Satzungen der ihrer Obhut anvertrauten Lehre schwer verletzend betrachtet und verurteilt werden inüßte. Ter Papst erwarte Liechtensteins Antwort, um danach seine Entscheidung zu treffen. Ein Brief dieses Inhalts ist am Donnerstag an den Prinzen Liechtenstein abgegaugen. Das Wiener „Fremdenblatt" tei.lt dagegen init, daß die Entscheidung des Papstes erst aus