Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 11 (15.3.1895)
- Date
- 1895-03-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Hto. II. Iiilirgn»,; iv. llgemerne Herausgeber. Jl. Levin, Aerlin. Jerlln, <5. März 1895. ♦ HesHurutt. Bezugspreis: viertekjäyrl. 2 Wti. Erscheint an jedem K, eitag. Bezugspreis für das Ausland.7 WK. 2,50. Zu beziehen durch die Post unsere Expedition oder den Buchhandel. > n b rt 11: Ter jüd. Religionsunterricht in Berlin. Bon M- A. .Klausner- Die Judendebatte im Reichstage. Die Antisemiten und die Statistik. Die Leitsätze des D--J. G.-B. Bon Ad. Peritz. Tie Israel. Volksküche in Berlin. Von Dr. Di. Bauer. Die Renessance in der hebr. Litteratur. Von L. Scheinhaus. Der .stampf unter den Lettern. Wochcn-Chronik. — Briefkasten. - Kalender. — Anzeigen. Drr jüdisch lifügioiteuntrrrirfjt in örrlin. Von M. A. Klausner. Die jüdische Gemeinde Berlin unterhält drei Religionsschulen, in denen zwischen 600 und 700 Kinder ^Religionsunterricht erhalten. Außerdem giebt es in Berlin jüdische Schulen mit etwas über 1000 Zöglingen. Etwa 1000 Kinder, nach reichlicher Schätzung, erhalten Religionsunterricht in Schulen, die von Sondergemeinden eingerichtet sind. Die Gesamtzahl der jüdischen Schuljugend in Berlin beläuft sich auf über 16 000. Der Aufwand der jüdischen Gemeinde für den Religionsunterricht bezifferte sich im vorigen Jahre auf 10 166 Mk. IX ober zehntausend Kinder der jüdischen Gemeinde Berlin bleiben ohne jeden Religionsunterricht, es sind für ihren Religionsunterricht von Gemeindewegen Veranstaltungen überhaupt nicht vorhanden. Man darf ohne Ne Vertreibung behaupten, daß eine ähnliche Erscheinung nie und nirgend zu finden, daß diese Vernachlässigung der vornehmsten Pflicht einer Religionsgemeinschaft ohne Vorgang und ohne Gleichen ist. Hier liegt, wir wiederholen es, ein Frevel vor, der zum Himmel schreit, eine Pflichtverletzung, die eine erdrückende Anklage ist gegen unsere seitherige Gemeindeverwaltung und diejenigen, die sie zu stützen bereit sind. Die jüdische lKemeinde Berlin hat ein stattliches fundiertes Vermögen und erhebt Mitgliederbeiträge in Höhe von etwa zwölsmalhunderttausend Mark, abgesehen von den Einnahmen, die sie aus der Vermietung von Synagogenplätzen zieht. Die Synagogenplavn'iete deckt freilich nicht entfernt die Verzinsung von Grund und Boden und des Baukapitals, nicht einmal die Aufwendungen für den Unterhalt der Synagogen und die unmittelbaren gottesdienstlichen Ausgaben; denn im Durchschnitt kostet ein Gottesdienst in einer der Berliner Prunksynagogen ungefähr so viel wie eine Opernvorstellung. Der Aufwand der jüdischen Gemeinde Berlin aber für den Religionsunterricht hält sich auf der unglaublichen Höhe von 16,166 Mk. Lb die jüdische (Gemeinde Berlin leicht imstande wäre, die zwanzigfache Summe für Zwecke des Religionsunterrichts auszubringen denn eine zwanzigsache Summe uäre nötig, damit nicht neunzehn unter zwanzig Kindern ohne jeden Re- Nedaktion und Vertag: tz»r. Kamburgerstr. 21. Anzeigen, die Zeile 25 H»f., nehmen alle Annoncen-Lxpeditionen sowie unser Bureau entgegen. ligionsunterricht bleiben — sei dahingestellt. Es ist möglich, daß solcher Auswand sich nur bestreiten ließe unter Schmälerung anderer Ausgaben. Rach unserem Dafürhalten ist es Pflicht der Gemeinde, in allererster Reihe die erforderlichen Beträge für den Religionsunterricht aufzubringen. Es würde das Zeichen einen schönes Stolzes fein, wenn die Gemeinde darauf verzichtete, für diese Zwecke irgend welche Mittel von Stadt oder Staat in Anspruch zu nehmen. Wer jedoch sagen wollte, daß es nicht angängig sei, den Gemeindemitgliedern die entsprechenden Lasten aufzuerlegen, dem sei bemerkt, daß der Staat sich der Verpflichtung einer angemessenen Zubuße nicht entziehen würde uud nicht einmal würde entziehen wollen. Die Stadtgemeinde hat ihre Bereitwilligkeit, Aushilfe zu leisten, in manchen Unterrichtsanstalten schon bethätigt, doch von seiten der jüdischen Gemeinde ist nichts geschehen, diese Aushilfe zu organisieren, und die Stadt kann unmöglich von sich aus jüdischen Religionsunterricht erteilen. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, daß man in absehbarer Zeit von Staatswegen sich danach umsehen wird, ob die jüdische Gemeinde Berlin in Bezug auf die Gewährung des Religionsunterrichts für das Heranwachsende Geschlecht ihre Pflicht erfüllt, und daß man von Staatswegen sie zu dieser Pflichterfüllung z w i n g e n m i r d, sobald es si ch zeigt, was allerdings nicht ausbleiben kann, daß eine arge P f li cht v er süu m n is v or l iegt. Der Staat hat sich herkömmlicherweife um die internen Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden, zu denen die Fürsorge für den Religionsunterricht gehört, nicht gekümmert. Mag dies nun aus besonderem Wohlwollen geschehen sein oder aus Gleichgiltigkeit, mag man es sich daraus erklären, daß staatsseitig nach längerer Beobachtung angenommen worden ist, bei den Juden sei das Pflichtgefühl, das zur Erteilung ausreichenden Religionsunterrichts an die Jugend treibt, lebendig genug, um eine Aufsicht überflüssig erscheinen zu lassen — jedenfalls haben sich, wie die oben milgeteilten Ziffern darthun, die Verhältnisse derartig geändert, daß der Staat, sobald er zur Kenntnis dieser Verhältnisse kommt, gar nicht mehr umhin kann, einzuschreiten. Ob er es gern thut oder nicht, kommt nicht in Frage — er muß es thun. . Vor einigen Jahren ist eine ministerielle Verfügung erlassen worden, auf Grund deren die Kinder von Religionslosen gezwuirgen werden, an einem Religionsunterricht in den öffentlichen schulen teilzunehmen. Man kann diesen Erlaß für verfehlt oder gar für unrecht halten — er besteht thatsächlich zu Riecht. Die Kinder dissidentischer Eltern werden amzehalten, an einem Religionsunterricht teilzunehmen, au dem Unterricht in derjenigen Religion, der die Eltern vor