Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 52 (25.12.1903)
- Date
- 1903-12-25
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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■»„Tr "*Vr'■ Zkitschrist für die Gesmiinterkffen des Iildentinlis. Webst öern Weiblcrtt: Iüöiscbes Littevclturbtcltt. verantw. Redakt.: M. A. Rlausner, Serlin , Tanknzienstr. 19 a. Telephon: Amt IX, Ar. 5567. Verlag: Arthur Schalem Berlin <1, Roßstraße 3. Telephon: Amt I, Ar. 5729. Post-Zeitungsliste Ar. 393^. Bezugspreis vierteljährlich: Deutschland u. Oesterreich-Ungar,i 3MMK alle anderen Länder 3,50 MK. Nr. Z2. Berlin. 25. Dezember ( 903. ZahrgUNg XII. Erscheint an jedem Freitag, das jüdische Litteraturblatt monatlich zweimal. Zu beziehen durch die Post oder unsere Expedition: Berlin 0.19, Roß-Straße 3. An?eigen für die einspaltige Petitzeile oder deren Raum 30 Pf. Bei Wiederholungen Preisermäßigung. Alle Annoncen-Expeditionen sowie unsere Expedition nehmen Anzeigen entgegen. ir bitten die geehrten Post - Abonnenten, das Abonnement auf das I. Quartal bei ihrem Postamt gefl. sofort zu erneuern. Die Abonnenten, die die Zeitschrift direkt beziehen, erhalten sie fortlaufend zugesandt; Abbestellungen können nur vor Keginn des neuen Quartals berücksichtigt werden. Kerlirr, Ende Dezember l903. Verlag der Israelitischen Wochenschrift. Für"die Redaktion bestimmte Mitteilungen erbitte ich au die Adresse: Berlin V/., Tauenzienstr. 19a. M. A. Klausner. Die heutige Nummer enthält das Jüdische Litteraturblatt Nr. 24. Inhalt. Arttkel: Der deutsch-russische Handelsvertrag. — Die Justizkomödie in Kischinew. — Die jüdisch - sozialen Arbeiten in London. — Der Hilfsverein für die notleidende jüdische Bevölkerung in Galizien. — Literarisches: Jüdische Schriften. Bon M. de Jonge. — Bilder aus ^)er Vergangenheit der jüdischen Gemeinde Mainz. Von . Rabbiner Dr. Siegmund Salfeld. — Gedanken eines deutschen Edelmannes über die Judenfrage. Von •. lexander Freiherr Pawel - Rammingen. — Israel und Welt in Jesaja 40-45. Von Henri Roy. — nnEö " Elavigula Salomonis. Von Hermann Gollancz. ^2^-bare Fesseln. Von Gotthard Deutsch. — Religiöse Ethik des Alten und des Neuen Testaments. Von L. S. — Politik: Die Juden in Sibirien. — Nach Plehwes Herzen. — Russische Feste. — Wochenchronik. Wochenkalender, — Berlin: Repräsentantensitzung. — Die Programm-Treue. — Professor Dr. Maybaum. — Mädchenstift. — Vortrag. — Chanukafeier bei den Taubstummen. — Frankfurt a. M.: Vortrag. — Gemeindewahlen. — Köln: Gemeindewahlen. — Marienbad: Vereinsgründung. — Paris: Baron Arthur de Rothschild. — Pathologischer Zionismus. — London: Militärische Chanuka, ^eier. — Warschau: CH. B. Rabinowitz. — Personalnachichten und kleine Mitteilungen. — Vakanzen. — serate. Der deullch-rufflsche Handelsvertrag. Es ist bekannt, daß bei Abschluß des vorigen deutschrussischen Handelsvertrags die deutschen Unterhändler und nach ihnen die deutschen verbündeten Regierungen den russischen unverschämten Anspruch zugelassen haben, die Angehörigen des Deutschen Reichs differentiell zu behandeln. Man hat wohl s. Zt. in Berlin nicht gewußt, welche'Bedeutung und welchen Umfang solche differentielle Behandlung haben könnte. Jetzt steht die Erneuerung des Vertrages zur Verhandlung. Jetzt wissen die deutschen verbündeten Regierungen, wie Rußland seine Vertragsverpflichtungen auslegt; jetzt können sie um ihrer Ehre willen nicht mehr dulden, daß die russische Regierung nach ihrem Belieben zwischen Deutschen und Deutschen unterscheide; jetzt müssen sie darauf dringen, daß die russische Regierung zu zivilisierter Vertragstreue sich bequeme. Der bestehende Handelsvertrag bestimmt in Artikel 13: „Kaufleute, Fabrikanten und andere Gewerbetreibende, die sich durch den Besitz einer von den Behörden des Heimatlandes ausgefertigten Gewerbelegitimationskarte darüber ausweisen, daß sie in dem Staat, wo sie ihren Wohnsitz haben, zum Gewerbebetrieb berechtigt sind, sollen befugt sein, persönlich oder durch die in ihren Diensten stehenden Reisenden in dem Gebiet des anderen vertragschließenden Teils Wareneinkäufe zu machen oder Bestellungen, auch unter Mitführung von Mustern, zu suchen. Die gedachten Kaufleute, Fabrikanten und anderen Gewerbetreibenden oder Handlungsreisenden sollen wechselseitig in den beiden Ländern hinsichtlich der Pässe und der den Handelsbetrieb treffenden Abgaben wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation behandelt werden." Artikel 12 spricht weiter aus, daß die Angehörigen der vertragschließenden Staaten bei dem Besuch der Messen und Märkte wie Inländer zu behandeln sind. Art. 1 bestimmt ferner die Aufrechterhaltung der inneren Gesetze, die „auf alle Ausländer Anwendung finden". Wohlgemerkt: auf alle Ausländer! Es kann hiernach nicht bestritten werden, daß nach Wortlaut und Geist des Vertrages die deutschen Reichsangehörigen ohne Ausnahme als meistbegünstigt in Rußland zu gelten haben und eine Differenzierung nach der Konfession durch den Vertrag weder konstruiert noch sanktioniert werden sollte. Eine solche Differenzierung ist demnach eine Verletzung %