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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-11-15 · 46 (15.11.1901) · p. Seite 724

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
46 (15.11.1901)
Date
1901-11-15
Page
Seite 724 (sequence 4)
Language
German
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Seite 724. Israelitische Wochenschrift. Nr. 46. (Auch eine „Geschichte".) In der „Kreuzzeitung" finden wir folgenden Erguß, der ohne jeden aktuellen Anlaß und darum so ungemein charakteristisch für Gesinnung und Wesen der Urheber ist: „Auch das Mittelalter hatte seine Judennot! In welcher Weise aber jüdische Frechheit und Intoleranz das christliche Volk herausforderten, davon erzählt ein englischer Geschichtsschreiber, Green (f 1883), in seiner „bkistory of the English people“ (4 Vde.) — einem in England sehr geschätzten und vielgelesenen Werke — das Folgende aus der Regierungszeit König Eduards 1. (1272—1307) (Wir übersetzen wörtlich): „In England war das Benehmen des Juden beinahe bis zuguterletzt (d. h. ihrer Vertreibung) ein Benehmen hochmütiger, selbst frecher Herausforderung. Er wußte, daß die königliche Politik ihn befreite von der allgemeinen (common) Besteuerung, der allgemeinen Justiz, von den allgemeinen Verpflichtungen der Engländer. Wucherer, Erpresser, wie das Land ihn ansah, würde die Königliche Justiz ihm die Wiederbezahlung seiner Verschreibungen (repayment of his bonds) sicherstellen. Ein königlicher Befehl (cornrnlssion) suchte mit schweren Geldstrafen heim jeden Ausbruch von Gewaltthätigkeit gegen des „Königs Eigentum" (the King’s chattels). Wilhem II. (1087—1100) verbot tatsächlich die Bekehrung eines Juden. Wir erkennen in solch einem Fall, wie dem in Oxford, die Frechheit, die aus dem Bewußtsein des Königlichen Schutzes herauswuchs. Hier, so wie anderswo, war die Judenschaft eine Stadt in einer Stadt, mit ihrer eigenen Sprache, ihrer eigenen Religion, ihrem eigenen Gesetz, ihrem eigentümlichen Verkehr (peculiar commerce), ihrer eigentümlichen Kleidung. Kein städtischer Beamter (city bailiff) durfte eindringen in das Viertel (square) von kleinen Gäßchen, das hinter dem heutigen Stadthaus (Hall) liegt. Selbst die Kirche war machtlos, zu verhindern, daß eine Synagoge sich in hochmütiger Nebenbuhlerschaft (rivalry) gegenüber dem Kloster der h. Frideswide erhob. Prior Philipp beklagte sich bitter über einen Hebräer, der vor seiner Thür stand, als die Prozession der Heiligen vorbeizog, indem er über die Wunder spottete, welche an ihrem Altar (shrine) geschehen sollten. Lahmend, und dann wieder fest auf seinen Füßen einherschreitend, seine Hände zeigend, wie von Lähmung zusammengeballt, und dann wieder seine Finger offen ausstreckend, verlangte der Jude Gaben und Opfer von dem Volkshaufen, auf den Grund hin, daß solche Wiedergenesung von Leben und Glied ebenso wirklich sei, wie alles, was Fredeswide je bewirkt habe — aber keine irdische Macht, weder geistliche, noch bürgerliche, scheint sich an den Juden herangewagt zu haben.Als die übliche Prozession der Studenten und Bürger am Himmelfahrtstage 1268 zurückkehrte, sprang plötzlich ein Jude aus der Gruppe seiner Genossen vor der Synagoge hervor, und dem Träger das Kruzifix entreißend, trat er es unter die Füße. Aber selbst angesichts solcher Beschimpfung schützte die Furcht vor der Krone die Oxforder Juden vor jedem Ausbruch der Volksrache. Der König verurteilte sie zur Errichtung eines Marmorkreuzes auf dem Platz selber, aber auch dies wurde nachgelassen, und ein weniger mißfälliger (offensive) Platz gefunden.". War es da zu verwundern? 1290 wurde verbannt, was sich nicht taufen ließ; 1654 aber ließ Eromwell die Juden wieder herein. Aus der Mark Brandenburg wurden die Juden 1573 verbannt, 1670 hob der Große Kurfürst dies Dekret durch Zulassung einiger Familien der aus Oesterreich vertriebenen Juden auf. 1682 hatte Berlin wieder einen Judenkrawall; 1893 zählte Berlins Judenschaft (Brockhaus II, 792 b) 79 000 Köpfe, 1881 gab es in ganz Groß-Britannien und Irland (Br. IX, 980b) 60 000 Juden." Das englische Buch, auf das hier Bezug genommen wird, ist uns nicht bekannt. Wir können deshalb auch nicht kontrolieren, ob die Uebersetzung zutreffend oder nach antisemitischem Schema zugestutzt ist. Wir haben nach der Art, wie die angeblichen englischen Ausdrücke neben der Uebertragung eingeschaltet sind, den Eindruck, als hätte Wippchen mit boshaftem Scherz sich der „Kreuzzeitung" zur Verfügung gestellt. Für den englischen Autor ist bezeichnend, daß er die Errichtung einer Synagoge gegenüber dem Kloster der h. Frideswide eine „hochmütige Nebenbuhlerschaft" nennt. Die daran geknüpften Erzählungen sind offenbar erfunden und erlogen. Daher ihre Anziehungskraft für die „Kreuzzeitung", von der es nur gewohnte Ueberhebung und Niedertracht ist, im Zusammenhang mit dem angeblichen englischen Gesudel von „jüdischer Frechheit" zu reden. * * * (Graf Pückler - Kleintschirne.) Der Dreschgraf Pückler- Kleintschirne ist in voriger Woche von der zweiten Strafkammer des Landgerichts I Berlin wegen einer am 14. Dezember v. I. in Berlin gehaltenen Dreschrede zu 300 Mark Geldbuße verurteilt worden. Diesmal hals dem edlen Herrn die Versicherung nichts, daß er nur „blumig" gesprochen habe. Am Dienstag Abend hielt Graf Pückler in einer Berliner Versammlung eine Rede, in der er die Richter behandelte, als ob sie Juden wären. Die Versammlung wurde ausgelöst. Z« den RepkäskutMtkWllhlk«. Von Dr. Martin Schreiner. Die Führer des „Liberalen Vereins für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde zu Berlin" haben in ihr Programm auch einen Punkt von grundsätzlicher Bedeutung ausgenommen, den von der Einführung eines feierlichen Sonntagsgottesdienstes. Als der Verfasser dieses Aufsatzes vor drei Jahren für die liberale Partei eingetreten ist, nahm er Gelegenheit, zu erklären, daß er zu den Mitgliedern dieser Partei gehöre, die weder Aenderungen in der Sprache des Gottesdienstes, noch aber die Einführung eines Sonntagsgottesdienftes für statthaft halten. Er hat auch in Aussicht gestellt, später, wenn es nötig sein sollte, die Gründe, die gegen jene sprechen, darzulegen. Das ist seither geschehen*) ohne daß die liberalen Repräsentanten jenen Gründen irgendwelche Beachtung geschenkt hätten, und obwohl bei den letzten Wahlen für die Kandidatenliste des Herrn G. Levinstein nur etwa ein Fünftel der Wähler gestimmt hatte, haben sämtliche liberale Repräsentanten ihre Absicht kundgegeben, im Fall sie die Mehrheit erlangen, in einer unserer Synagogen einen feierlichen Sonntagsgottesdienst einzusühren. Angesichts dieser Thatsachen und bei der Methode, mit deren Hilfe jene Einrichtung geschaffen werden soll, ist es die unabweisbare Pflicht auch derer, die die Freiheit des religiösen Denkens Hochhalten, aber die Heiligtümer der Synagoge zu wahren suchen, gegenüber dieser Forderung an die Gesamtheit der Wähler sich zu wenden. *) In der Israelitischen Wochenschrift 1900 Nr. 44.

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