Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 5 (5.1906)
- Date
- 1906-05-01
- Page
- Seite 27 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/9756662-9603423-9603544--1414-9603571- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
27 Entschiedenheit und bezeichneten als den Täter jenen in ihrer Nachbarschaft wohnenden Schweizer Johannes, der sofort die Juden beschuldigt hatte, und einen Schneider Enzelin. Diese beiden hätten das Kind getötet und in das Haus Samuels gebracht. Der Schweizer Johannes und sein Weib Dorothea wurden eingezogen und verhört. Die Protokolle vom 28. und 31. März besagen, dass Johannes sein Alibi am 23. März, also dem Tag, an welchem das Kind Simon v e r m i s s t wurde, nachwies und dass er, dies gab den Ausschlag, auf wunderbare Weise aus dem Kerker befreit wurde. Man wandte nun das beliebte Mittel an, um jüdische Inquisiten geständig zu machen. Sie wurden auf die Folter gespannt, Gerne hätte ich Ihnen die Schilderung der grausigen Details dieser Folterungen erspart. Allein angesichts der Tatsache, dass die späteren auf Grund dieser Folterungen erfolgten Depositionen dieser Unglücklichen, ihre sogenannten Geständnisse, als einzige Unterlage für die Verurteilung gedient haben und heute noch fortwährend gegen die Juden angerufen werden, kann ich Sie leider mit der Schilderung nicht ganz verschonen. Die Armen wurden durch 15 Tage hintereinander mit einer selbst in den blutgetränkten Annalen des mittelalterlichen Kriminalverfahrens unerhörten Grausamkeit gefoltert. Wir berichten nur nach den vom Bischof später zu seiner eigenen Rechtfertigung an den Papst auf dessen Aufforderung gesandten, also dementsprechend präparierten Akten. Am 30. März wurde Samuel zum erstenmal „verhört", er wurde zum Schluss ins Gefängnis zurückgeführt (animum repetendi), „um sich zu erholen", was in der Gerichtssprache jener Zeit bedeutet, dass er vor Schmerzen ohnmächtig geworden. Am folgenden Tage (31. März) wird Samuei entkleidet, an Händen und Füssen gebunden und an einem Seil hochgezogen, nach dem bekannten Verfahren der Strickfolter,. Da er noch immer seine und der anderen Juden Unschuld beteuert, erhält er una cavaleta, einen „Sprung", d. h., man lässt ihn schnell niederfallen, um ihn ebenso schnell wieder hochzuziehen, dann lässt man ihn an dem Seil mehreremale auf- und niederschnellen. Eine Ohnmacht hinderte vorläufig die Fortsetzung der Tortur. Am 3. April werden alle bisher angewandten Grade der Folter wiederholt und, da Samuel auch da noch für seine Unschuld und die der übrigen Gefangenen sich verbürgen will, lässt man ihn zweimal aus doppelter Armhöhe auf- und niederschnellen. Der Unglückliche ruft: „Herr Podestä, wo habt Ihr je gehört, dass wir Christenblut brauchten?" Der Prätor antwortet: „Von Juden, von deinesgleichen." Der Bischof hatte nämlich, das wissen wir aus zuverlässigen Quellen, eigens für diesen Prozess sich Protokolle ähnlicher Prozesse kommen lassen, und die dort gebuchten Aus-