Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 11 (11.1902)
- Date
- 1902-11-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9756662-9602426-9602693--0530-9602700- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
7 verurteilt worden ist, sagte der Staatsanwalt Ranzow, dass derselbe am 24. März gar keine erheblichen Bekundungen gemacht habe, dass er am 2. Mai plötzlich erheblich mehr wusste, am 8. Juni noch mehr wusste und am meisten bekundete, nachdem er ins Zuchthaus abgeführt worden war. Man wird nicht fehlgehen, wenn man alle diese verleumderischen Depositionen auf Rechnung jenes antisemitischen »Ueberwachungskomitees« setzt, welches in Könitz genau mit denselben Mitteln arbeitete, Wiedas antisemitische »Rechtskomitee« in Polna. Hier wie dort fehlt jener »wohlunterrichtete Redaktionkollege« nicht, welcher als Spezialist in Ritualmord-Angelegenheiten gilt. Man weiss, wie Zeugen abgehört, präpariert und Protokolle fabriziert wurden, man erinnert sich jener Expedition des Herrn Hans Arnold Schwer nach Gross-Meseritsch, wo er den Bruder Leopold H i 1 s n e r s, Itzig H i 1 s n e r betrunkenmachte, um ihm belastende Angaben zu entlocken. Der erste Staatsanwalt Settegast gab ausdrücklich an, dass in Könitz dafür Stimmung gemacht wurde, dass man sich nicht an die Behörden wenden solle, und der Kriminalinspektor B r au n sagte aus: »Aus allem geht hervor, dass gerade die Antisemiten es waren, die manche Spur nicht verfolgt wissen wollten.» Das alles trifft .auch für Polna zu. Wir haben hier nur in grossen Umrissen aui die merkwürdige Gleichartigkeit der Vorgänge in der Konitzer und in der Polnaer Affäre hinweisen können. Zur Kennzeichnung des antisemitischen Ueberwachungs - Komitees in Könitz sagte der Kriminalinspektor Braun: »In meiner einunddreissigjährigen Praxis sind mir und meinen Kollegen bei den Ermittlungen in Mordsachen niemals Hindernisse bereitet worden, aber jedesmal, wenn die antisemitische Bewegung eingreift, kommen solche Hindernisse.« Nur in einem, dem entscheidendsten Punkte, ist Könitz mit Polna nicht zu vergleichen. In Preussen hat die antisemitische Hetze nicht vermocht, die Justiz zu einem Fehlurteil zu bewegen, in Oesterreich hat nach unserer Ueberzeugung die Verurteilung nicht den wahren Schuldigen getroffen. In Preussen sind die Hetzer und Verleumder bestraft worden, in Oesterreich nicht. Die Erfahrungen aber, welche der gegen die Redakteure der »Staatsbürger-Zeitung« geführte Prozess über die furchtbaren Wirkungen einer gewissenlosen Agitation, die in eine von Aberglauben, Vorurteilen und Bosheit erfüllte Bevölkerung hineingetragen wurde, nach sich ziehen kann, sollten die Hüter der Justiz auch in Oesterreich dazu bestimmen, sich das Milieu, in welchem die beiden Hilsner-Prozesse durchgeführt werden mussten, und jene Spuren, welche durch die Einwirkung der