Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 10 (1898)
- Issue
- 105 (5.1898)
- Date
- 1898-05-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 105. Mittheilungen der Oesterr.-Israel. Union. 3 Aus dem Protokolle der am Samstag den 23. April 1898 stattgefundenen XII. Generalversammlung der „Oesterr.-Israel. Union". Vorsitzender: Präsident Wilhelm Ann in g er. Schriftführer: Socretär Josef Fuchs. Unter reger Betheiligung seitens der Mitglieder, sowie zahlreicher Gäste, unter welchen man die Herren Landesschulrath Dr. Gustav K o h n, die Cultusvorsteher Dr. G r ü n f e 1 d, kais. Rath Wilhelm P o 11 a k und Dr. Marcus Spitzer, Ortsschulrath S. H e i t, den Präsidenten des „Politischen Volks Vereines" Dr. Fialla, Consul Arnold Marek, den Vicepräsidenten des „Wiener kaufmännischen Vereines" Isidor Popper u. A. bemerkte, eröffnete der Vorsitzende die Versammlung und ertheilte dem Secretär Herrn Josef Fuchs das Wort zur Verlesung des nachstehenden Rechenschaftsberichtes: „Geehrte Versammlung! Als wir Ihnen vor Jahresfrist den Bericht über unsere Thätigkeit in dem abgelaufenen Vereinsjahre erstatteten, haben wir am Schlüsse desselben unserer Ansicht dahin Ausdruck gegeben, dass wir Juden in Oesterreich trotz der vielen Misserfolge, die wir erlebt, dennoch keinen Grund haben, eine Politik der Entsagung zu treiben, dass es aber für uns Juden geboten erscheine, in unserer Haltung zu den verschiedenen politischen Parteien und Körperschaften besondere Reserve zu beobachten. Aus dieser Reserve sind wir auch in dem vorigen Jahre unserer Vereinsthätigkeit nicht herausgetreten. Denn die allgemeinen politischen Verhältnisse, sie haben sich nicht nur nicht entwirrt, sondern sind seit der Erlassung der Sprachenverordnungen noch viel complicirter geworden und der nationale Hader, der eine Scheidung der Parteien nach rein politischen Grundsätzen unmöglich macht, ist zu einer Höhe der Erbitterung emporgewachsen, welche unser ganzes constitutionelles Leben in Frage stellt. In diesem nationalen Kampfe nach der einen oder anderen Seite Partei zu ergreifen, würde für uns Juden einen Act der Selbstvernichtung bedeuten. Wir haben daher unser Augenmerk in umso höherem Maasse jener unserer statutarischen Aufgaben zugewendet, welche uns