B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 5 (5.1925)
- Date
- 1925-05-01
- Page
- Seite 122 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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122 Tagung der Großloge für den cechosl. Staat am 25. und 26. April 1925. Der Tagung der Großloge, welche am 25. April um 19.15 Uhr im Prager Logenheime eröffnet wurde, ging eine Sitzung des Generalkomitees von 14.15 bis 19.30 Uhr desselben Tages voran. In diesem Generalkomitee wurden folgende Gegenstände beraten, resp. beschlossen: 1. Subventionen wurden bewilligt, und zwar im Betrage von Kc 1500.— für die Universitätsbibliothek in Jerusalem und von Kc 3000.— für den Brudertag in Karlsbad. 2. In Angelegenheit der Gründung neuer Logen in Mä hr en wurde beschlossen, die Zustimmung zur Ernennung von Gründungsbrüdern für Proßnitz unter folgenden Modalitäten zu erteilen: a) Diese Loge erhält einen eigenen Rayon mit Ausschluß von Olmütz. b) Über den Rayon haben sich die Brüder von Proßnitz und Olmütz zu einigen. c) Es werden alle Brüder von Proßnitz zu Gründungsbrüder)i ernannt. d) Die Olmützer Brüder verbleiben bis auf weiteres in der Loge „Moravia", sind mit diesen Modalitäten einverstanden und erklären sich bereit, weiter an der Vorbereitung einer Logengründung in Olmütz zu arbeiten. Als Gründungsbeitrag wurde aus dem Dr. Hammerschlag- und Dr. Blochfonde eine Summe von Kc 25.000.— bewilligt. 3. Abgrenzung des Rayons der Logen „Silesia" und „Ostravia'*. Als Rayon der Loge „Ostravia" wurde der Kreisgerichtssprengel von Mähr. Ostrau bestimmt. Die Städte Friedek, Mistek, Oderberg und Teschen verbleiben jedoch im Rayon der Loge „Silesia". 4. Der Antrag der Loge „Allianz" auf Gründung von Seminarkursen für neueingeführte Brüder wurde nach längerer Debatte in der allgemeinen Fassung angenommen, daß den Logen nahezulegen sei, der Instruierung der jungen Brüder ein besonderes Augenmerk zuzuwenden und diese je nach den besonderen Verhältnissen jeder Loge durch Kurse, Jungbrüderkomitees u. ä. dem Ordensgedanken näher zu bringen. 5. Bezüglich des Entwurfes einer Mustergeschäftsordnung für die Logen wurden lediglich die allgemeinen Grundzüge dahin festgelegt, daß diese in folgende Hauptstücke zu zerfallen hätte: a) Verhältnis der Logen zu der Großloge. b) Verhältnis der Logen zueinander. c) Verhältnis zwischen Loge und Bruder. d) Organe der Loge. Die nähere Durchführung wurde dem Gesetzeskomitee überlassen. 6. Ein Antrag der Loge „Karlsbad" auf Neuregelung der Ballotage und der Sammlungen (beides durch Abgehen von Bruder zu Bruder) fand nicht die Genehmigung des Generalkomitees.