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B'nai B'rith · 1924-03-01 · 3 (3.1924) · p. Seite 86

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Journal
B'nai B'rith
Volume
3 (1924)
Issue
3 (3.1924)
Date
1924-03-01
Page
Seite 86 (sequence 24)
Language
German
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86 Umschau. Genfer Deklaration über Kindesrechte. Die Genfer Deklaration faßt in 5 kurzen Sätzen die Rechte zusammen, welche den Kindern zuerkannt werden und in allen zivilisierten Ländern Berücksichtigung finden müssen. Sie stellt sich als Ergebnis der Tätigkeit der „Union Internationale de Secours aux Enfants" dar, von der sie ausgegangen ist und richtet sich als Programm an alle, die bereit sind, auf dem Gebiete der Kinderhilfe mitzuarbeiten. Die angeführte Organisation wurde im Jahre 1920 gegründet und hat die Aufgabe, den Kindern aller Länder ohne Unterschied der Nationalität, Rasse oder Konfession zu helfen und sie zu beschützen. Sie umfasst 50 angegliederte Komitees und erfreut sich der Unterstützung aller Kirchen. Innerhalb von vier Jahren hat sie 80 Millionen Goldfrancs eingenommen und mehr als eine Million Kinder in etwa 40 Ländern unterstützt. In dieser Deklaration der Kindesrechte, der sogenannten Genfer Deklaration, welche im Jahre 1923 am 17. Mai vom Exekutivkomitee der internationalen Kinderhilfe beschlossen wurde, erklären Männer und Fraun aller Nationen, daß sie sich dessen bewußt sind, daß die Menschheit dem Kinde ohne Unterschied der Stammes- und Staatsangehörigkeit und des Religionsbekenntnisses, ihr bestes schuldet. Die 5 Punkte der Deklaration lauten: I. Jedes Kind hat Anspruch auf normale und geistige Entwicklung. II. Das hungrige Kind muß gespeist, das kranke gepflegt werden; das geistig zurückgebüebene Kind ist nach Möglichkeit zu fördern; das verwahrloste Kind muß auf den richtigen Weg gebracht werden; die Waisen und die verlassenen Kinder sollen aufgenommen und versorgt werden. III. In Zeiten der Not hat zuerst das Kind Anspruch auf Hilfe. IV. Das Kind muß befähigt werden, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, muß aber zugleich gegen jegliche Ausbeutung geschützt werden. V. Das Kind muß zu tätiger Menschenliebe erzogen werden. Von der Großioge für Rumänien I. O. B. B., Marea Loja „Zion" No. IX Bei der am 8. Januar 1924 stattgefundenen Generalversammlung wurden nachstehende Brüder in das Generalkomitee gewählt: Oberrabbiner Dr. I. Niemirower als Großpräsident, Senator Dr. S. Weisselberger und Adolf Goldstein als Vizepräsidenten Dr. A. Erdreich als Mentor, Marcel Goldmann als Ehrensekretär, B. B. Bercovici als Schatzmeister, Dr. H. Solomovici und Adolf Schwarz als Generalinspektoren des Distriktes und Jaques Cretzescu, K. Kempner, Ignatz Roller und Albert Steiner als Beisitzende. Sekretär des Generalkomitees ist Br. D. M. Bucov, an dessen Adresse: Bukarest, Boulevard Pache 11 alle für die Großloge bestimmte Korrespondenz zu leiten ist. Von unsern Brüdern: Sterbefälle: Grünwald Ignatz, gestorben am 21. Feber 1924. Eingetreten in die w. Bohemia am 17. März 1894. Geboren am 21. Nov. 1840. Gottlieb Max, gestorben am 22. Feber 1924. Eingetreten in die w. Praga am 27. Dez. 1919. Geboren am 3. März 1876. Dr. Soyka Alfred, gestorben am 23. Feber 1924. Eingetreten in die w. Praga am 25. Mai 1903. Geboren am 20. Oktober 1871. Aus tritte: Ernst Ney, aus der w. Moravia. Ohne Abgangskarte. Berichtigung zur Tabelle : R e - Präsentanten der Logen: S. 55. Als Repräsentanten der Loge ,,A 1- 1 i a n z" für das Jahr 1924 wurden gewählt: Die Expräsidenten Br. Dr. Philipp Schneider und Br. Dr. Karl Strass. In W o o n s o c k e t R. J. in den vereinigten Staaten Nord-Amerikas wird am 16. März die Installierung einer neuen Loge unseres Ordens erfolgen. Zum 1. Präsidenten der neuen Loge wurde Br. Siegmund B e r g e r gewählt, ein Sohn unseres Bruders Heinrich B e r g e r der w. „M o r a v i a". Die lieben Brüder werden ersucht, allfällig entbehrliche Exemplare unserer Zeitschrift zurKomplettierung der betreffenden Jahrgänge dem Sekretariate der Großloge zur Verfügung zu stellen. Benötigt werden besonders: 1922 : Jänner, Feber, März, April, Mai, Juni. 1923: Jänner, Feber.

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