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Ha- Meʾasef · 1810-01-01 · Deutsche Zugabe zu dem vierten Heft des zweiten Jahrgangs der Hebräischen Zeitschrift: המאסף (der Sammler) · p. Seite 16

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ha- Meʾasef
Volume
(1809-1810) תקע (1809)
Issue
Deutsche Zugabe zu dem vierten Heft des zweiten Jahrgangs der Hebräischen Zeitschrift: המאסף (der Sammler)
Date
1810-01-01
Page
Seite 16 (sequence 20)
Language
Hebrew, German
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16 *-«ג legen und geprüft werden, ob er seine Pflichten in der neuangetretenen Laufbahn kenne, und ob sein Vater sich der ihm obliegenden Pflichten gegen den jungen Weltbürger mit Redlichkeit nach seinen Pflichten entledigt habe; ob er mit Wahrheit nach der von Rabbi Eleasar *) eingeführten Formel sagen könne: Dank, daß ich mich heute der Schuld entledigt habe, die mir als Vater oblag. Im entgegengesetzten Falle müßte der Katechet abgewiesen, zu keinem bürgerlichen Gewerbe zugelassen, und der Vater desselben verantwortlich gemacht werden, bis er ihn seinem Zwecke naher gebracht hätte. Auch sollten bei dieser Gelegenheit die übrigen Aeltern von den Volkslehrern feierlich er-- mahnt und mit den Pflichten der Erziehung ihrer Kinder bekannt gemacht werden. Was frommt es dem Jünglinge, wenn er einige Wochen vor seinem Eintritt in das männliche Alter ein oder zwei Capitel, oft ganz unpassende Stellen, aus dem Pentateuch lernt, und sie der Gemeinde an dem für ihn so wichtigen und heiligen Lage singend vorlesen zu können? Was frommt es^der Gemeinde und noch mehr, was frommt es dem *) Medresch Rabus tm ersten Buche׳

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