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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-01-01 · N° 1. (1.1.1880) · p. Seite 5

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 1. (1.1.1880)
Date
1880-01-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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5 — wurden widerlegt. Derselbe enthalte die höchsten, reinsten, sittlichen Vorschriften. Die Jesuitenmoral dagegen laste gar viel zu wünschen übrig. — Weiter aber führt der Redner aus, daß er seinerseits überhaupt nicht zugeben könne, daß es sich in unserer Zeit mit dem sittlichen Leben auf Mischer Seite anders und schlimmer verhalte, als auf christlicher. Gefehlt werbe hier, wie dort — der Wucher finde sich in gleichem Verhältniß bei den Christen, wie bei den Juden, wofür recht drastische Beispiele angeführt wurden — und gute edle Menschen sind unter den Juden nicht seltener, als unter den Christen. Häßlich und gemein aber sei eS, den sittlichen Fehler des Einzelnen einer ganzen Coufesfion zur Last zu legen. Der Jude fei ein Mensch, wie alle andern Menschen und er, der Redner, fordere für ihn Gerechtigkeit. Aus der Provinz Posen. (Or.-Corr.) In vergangener Woche war der Provinz Posen seitens des Herrn Directors des Berliner orthodoxen Seminars die Ehre zugedacht, Bei' träge für das von ihin geleitete Seminar zeichnen zu dürfen Und können Städte wie Lista, Gnesru, Rawicz, Ostrowo rc. sich nicht in der Thal hochgeehrt fühlen, wenn Herr Dr. Hildesheuner in Person ‘lttXUS'l N1222 die freiwillig (?) zu zeichnenden Beiträge eincafsirt und einzeichnen läßt. Ja, erklärlich, wenn auch nicht entschuldbar, wäre ein derartiges Unternehmen bei einer Temperatur von 23 Grad Hitze, aber bei kalter Ueberlegung und 23 Grad Frost ist eine solche Rundreise mehr als — anstaunenswerth Aber, im Ernst, wir Posener haben durchaus keine Veranlassung uns über solche Besuche zu freuen und Hütte Herr Dr. Hildesheimer nur einen einzigen Blick in die Kaffe des hiesigen Jsr. Armenvereins zu werfen Gelegenheit gehabt und da die trostlose Leere gesehen, sein mildes Herz würde den horror vacui gewiß nicht haben überwinden können und Angesichts der Rathlosigkeit des ehrenwerlhen Vorstandes im Armenverein, dessen Hilfe täglich mehr sowohl von verschämten als unverschämten Armen in dringendster Weise in Anspruch genommen wird, hätte sich Herr Dr. Hildesheimer zweifelsohne veranlaßt gesehen, das hier zusammengeraffte Geld dem genannten Vorstände, der sich eben anschrckt mit einem Appell an die mildthätigen Herzen unserer bemittelten Gemeindemitglieder heranzutreleu. zum Zwecke der raschesten Vertheilnng auszuhändigen. Denn die Roth in zahlreichen Familien unserer Glaubensgenossen und die herrschende Kalamität der kleinern Kaufleule, die nur mit der größten Angrenzung sich über Wasser zu halten im Stande sind, ist hier größer, als es sich Herr Dr. Hildesheimer träumen lasten mag, und immer und wieder wird hier an die Thüren der Bemittelten und Halbbemiltelten gepocht und täglich werden sie an die Pflicht, dem armen Bruder aufzuhelfen und die Hand nicht zu verschließen, mit lausend Zungen gemahnt. Gewiß, es haben sich die hiesigen Schleppenträger des Herrn Dr. H., welche sich in seinem Glanze zu sonnen vermeinten, indem sie ihm als Begleiter die Wege zu denjenigen Gemeindemitgliedern, welche zu Leistungen für das Seminar heran gezogen werden sollten, ebneten, durchaus kein besonderes Verdienst um unsere Gemeinde erworben und chr Ester wäre einer bestern Sache würdig gewesen als der Ausfuhr des schwererworbenen Geldes nach Berlm. Das ist ja geradezu eine Brandschatzung der Gemeinde. Andererseits kann es weder der Würde eines Seminardireclors, noch der Sache selbst entsprechen, derartige „speculative" Rundreisen zu unternehmen. Unwillkürlich stieg die Frage in uns auf: Würde sich wohl ein Frankel dazu hergegeben haben? Das Jntereffanteste dabei aber ist, daß man im Jahresberichte auf diese abgenöthigten Gaben als auf Beweise , freiwilliger, dem Seminar gebrachter Opfer hinweist! Wahrlich der schönste und beste Zweck wird durch solche Mittelcheu verunziert! Leipzig. In Deffau befindet sich bekanntlich das Haus kn dem Moses Mendelssohn am 9. September 1729 geboren wurde und seine ersten Jugendjahre verlebte. Damit die Stätte auf würdige Weise erhalten bleibe und eine Bestimmung in Mendelssohn's Sinne erlange, wurde von Marianne, Franz und Ernst Mendelssohn in Berlin bei Gelegenheit seiner 150jährigen Geburtstagsfeier nachfolgende, Stiftung errichtet, welche die Stifter der jüdischen Gemeinde in Deffau mit dem Wunsche und in der zuversichtlichen Hoffnung übergaben, daß sie die Verwaltung in einem Geiste führen werde, welche der humanen Gesinnung Moses Mendelssohn's und seinem edlen Wirken entspricht, damit das Andenken an ihn, der durch sein Leben und seine Schriften so reichen Segen, verbreitet hat, auch in dieser Stiftung gesegnet bleibe. Die Stiftungsurkunde lautet: Die Unterzeichneten haben eine Stiftung unter dem Namen „Mo es Menoelssohn-Stift.ung" zu Dessau mit einem Capital« von Dreißigtausend Mark errichtet. Die Verwaltung der Stiftung wird dem Vorstande der jüdischen Gemeinde in Deffau übertragen, welcher dabei nach folgendem Statut zu verfahren hat. § 1. Zweck der Stiftung. Die Moses Mendelssohn-Stiftung zu Deffau hat den Zweck, das Geburtshaus Moses Mendelssohn's in Deffau zu erwerben, zu restauriren, einzurichlen und ihm dadurch eine würdige Bestimmung zu geben und zu erhalten, daß in demselben 2—4 in vorgerücktem Alter stehende Männer jüdischen Glaubens (siehe § 3) freie Wohnung und soweit es die Mittel gestatten Unterhalt finden § 2, Vermögen. Das Eingangs gedachte Capital von M. 30,000 bildet die Substanz des Stiftungsvermögens. Aus demselben werden zunächst der Ankauf, die Reparatur und die Einrichtung des Hauses bestritten, womit der Vorstand der jüdischen Gemeinde in Deffau betraut wird, der sich jedoch über die Höhe der dafür zu verwendenden Beträge nttt dem Vorsitzenden des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes in Leipzig zu verständigen hat. Der alsdann verbleibende Theil wird nach den Grundsätzen für pupillarische Zwecke zinsbar angelegt. Sollte, in Voraussicht, daß die Stiftung möglicher Weise einmal einen größeren Umfang annimmt, eines der Nachbarhäuser zu einem Preise erstanden werden können, der bei Vermischung eine angemessene Verzinsung ergiebt, so soll die Anlage eines Theils der Gelder in dieser Weise nicht ausgeschlossen sein. — Die Entscheidung über den Erwerb des Hauses unterliegt aber der Genehmigung der Stifter.. Die Zinsen sollen zur Unterhaltung, Reinigung rc. des Hauses dienen und der hierfür nicht zur Verwendung gelangende Rest derselben zur Beihilfe für die darin Aufgenommenen, wobei der Vorstand der jüdischen Gemeinde in Dessau nach Bedürfniß und bestem Ermessen zu verfahren hat. Etwaige spätere Zuwendungen werden zum Stiftungsvermögen , gesch agen, sofern die Geber nicht anders bestimmen. §. 3. Aufnahme. Zur Aufnahme eignen sich solche Männer jüdischen Glaubens, welche derselben von dem Vorstande der jüdischen Gemeinde in Deffau für würdig befunden werden und das 60. Jahr überschritten haben. Rabbinern und Gelehrten, (und zwar vorzugsweise Ersteren) soll, wenn Vacanzen vorhanden, bei sonst gleicher Qualification der Vorzug gegeben werden. Die Stifter oder Einzelne derselben haben ein Vorschlagsrecht, und sollen die von ihnen zur Aufnahme Empfohlenen andern Bewerbern vorgehen. Mit Ausnahme dieser Kategsrie unterliegt die Aufnahme der Genehmigung des Ausschuffes des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes in Leipzig. 8 4. Entlassung der Aufgenommenen. Die Entlassung der Aufgenommenen kann durch den Vorstand der jüdischen Gemeinde in Deffau, wenn sie sich nach dem Dafürhalten desselben des Verbleibes in dem Hause ' unwürdig gemacht haben, und zwar ohne Angabe von Grün»

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