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Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone · 1947-11-30 · 16 (30.11.1947) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
Volume
2 (1947/48)
Issue
16 (30.11.1947)
Date
1947-11-30
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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November mit 33 gegen 13 Stimmen bei 10 Stimmenthaltungen den Plan zur Teilung Palästinas in einen jüdischen und arabischen Staat angenommen. Für die Teilung stimmten u. a. die USA., Rußland und Frank* reich. Sämtliche arabischen Staaten stimmten gegen den Plan. Großbritannien enthielt sich der Stimme. Nach dem Plan sollen die beiden Staaten ab T Oktober 1848 selbständig werden. Die britischen Truppen sollen sich bis September 1948 aus Palästina zurückziehen. Jerusalem wird international werden und unter der Verwaltung eines von der UNO eingesetzten Gouverneurs stehen. „ . Lehawincha ejt ascher jikreh leamchak beachrith hatjamim, ki od chason lajamim.“ — Nun aber komme ich, daß ich dich unterrichte, wie es deinem Volk hernach gehen wird; denn das Gesicht“ wird erst nach etlicher Zeit geschehen. (Daniel 10, 14). Die Entscheidung ist gefallen. Der 29. November ist ein Tag von nicht zu vergleichender Bedeutung in der jüdischen Geschichte. Das, was sich an diesem Tag vollzog, bedeutet für un§er jüdisches Leben ein ne,vier Inhalt, ein «teuer. Charakter: ■ ■■ > Die Bildung einer „Medina Iwrith“, eines jüdischen Staates in Erez Israel. Voller Spannung und ungeduldiger Erwartung verlebten wir die Tage, die* diesem Beschluß der UNO vorangingen. Trotzdem wir einigen Grund zum Optimismus hatten, wußten wii nicht, ob die' zum Präzedenzfall gewordene Palästinafrage tatsächlich. im Sinne der UNO-Kommission entschieden wird oder nicht Wir wußten — und wir hatten in den letzten Wochen und Monaten Beweise dafür, daß durch die verflossenen. Ereignisse die meisten maßgebenden Mitglieder de’* UNO sich längst davon überzeugt hatten, wie notwendig die Schaffung des jüdischen Staates sei, wie notwendig es sei, daß unserem Volk endlich auch die Unabhängigkeit gegeben wird, die andere Völker längst besitzen. In einem Augenblick, in dem wir schon im Begriff standen, den Glauben an ein Weltgewissen aufzugeben, wurde die Palästinafrage von dem Forum der UNO übernommen, und damals hatten wir zum ersten Mal wieder Anlaß, uns zu freuen. In den langen Wochen der Verhandlungen hegten wir noch Zweifel, ob die1 Vorschläge der Kommission und der zuktzt gefaßte einstimmige russisch-amerikanische Beschluß von der Vollversammlung angenommen werde, da immer noch zu befürchten war, daß die in London herausgegebene Losung: „Um keinen Preis jüdischen Staat“ sich doch noch durchsetzen würde. Heute wissen wir, daß diese Befürchtungen zerstreut sind. Heute wissen wir, daß Gerechtigkeit und Völkerrecht dich noch die Oberhand über Machtpolitik haben. Während dieser Tag für du ganze Welt ein Sieg der Gerechtigkeit bedeutet, ist er für uns viel mehr. Er bedeutet die Verwii’klichung eines beinahe 2000jährige n Traumes, eines Traumes, der nie aufgehört hat, zu existieren, und der durch all' die Jahrhunderte hindurch den jüdischen Geist und das jüdische Leben ninMiiiüiminiiHiimiiimtnnmiiiimiiimiiiiiimimiiintiMinmmimmiuniifimimmuna LETZTE NACHRICHTEN Bei den Juden in Palästina wurde der Beschluß der UNO-Vollversammlung mit großem Jubel auf genommen. In Tel Aviv kam es zu Zwischenfällen zwischen Juden und Arabern, wobei 6 Juden getötet und zahlreiche verletzt wurden. Das, Arabische Hohe Komitee rief aus Protst gegen die UNO-Entscheidung einen dreitägigen Generalstreik aus, der am Dienstag beginnt. Alle Araber -wurden aufgefordert, jüdische Geschäfte zu boykottieren. Jeder Araber, der mit Juden freundschaftliche Beziehungen aufrecht erhält, wurde zum Verräter erklärt Weiter erklärte das Arabische Hohe Komitee die UNO-Entscheidung für null und nichtig. Auch in den) D.P.-Lägern in Deutschland fanden Freudenkundgebungen statt. Die jüdische Gemeinde Berlins veranstaltet am Dienstag «inen Dankkottesdienst. befrachtete. Der Traum der Verwirklichung des jüdischen Staates in Erez, das Sehnen nach Zion hat im Laufe unserer Geschichte die verschiedensten Formen angenommen. Der Drang nach Erez Israel hat in den Zeiten, größter Bedrängnis und nationaler Not psychologisch Weckende Momente erzeugt und den Messianismus wachgerufen. Wir bezeichneten hartnäckig immer wieder die Länder, in denen wir leben mußten, als Galuth — als Exil und fanatisch glaubten wir an einen Schiwat Zion, einer Rückkehr nach Palästina. Und dieser Wunsch war kein abstraktes Hoffen; es folgte immer ein praktisches Handeln. Schon im Talmud finden wir folgenden Satz: „Kol hakoneh baith beerez isräel, Kowim alaw ono äfilu beschabath“ — wer ein Haus in Palästina kauft, der darf den Vertrag sogar an einem Sabbath abschließen. Wenn wir die religiöse Bedeutung in den Zeiten des Sabbath, in den .Zeiten des Talmuds berücksichtigen, dann leuchtet es uns ein, daß der „Jischuw —Erez Israel“ die Rückeroberung des palästinensischen Boden von einer viel größeren Bedeutung war. Seit Jahrhunderten wurde von unseren Menschen nichts uriversucht gelassen, um legal der illegal wieder den Boden des heiligen Landes zu betreten. Die Opfer, die von unserem Volk gebracht worden sind,4 sind unermeßlich. ln unseren Jahrzehnten wurde damit begonnen, unseren Wunsch nach Palästina durch praktische Aufbauarbeit jüdischer Pioniere zu verwirklichen. Die tatsächliche Verwirklichung aber, d. h. die Notwendigkeit einer schnellen Schaffung dieses jüdischen Staates wurde den Völkern der Welt erst durch die jüngsten Ereignisse vor Augen geführt: Der Uebergang vom Humanismus zum Nationalismus, die Ausartung zum Barbarismi 1 'te unglaublichen Opfer, die von unserem Volk gefordert wurden, zeigten der Welt mit aller Eindeutigkeit die dringende Notwendigkeit einer schnellen Lösung unserer Frage. Wir wollen und müssen am heutigen Tage der vielen Millionen Toter gedenken, die heute noch unter uns weilen könnten, wenn man unserem Volk zur rechten Zeit sein Land und seine Freiheit gegeben hätte. Der heutige Tag, der 16. Kislew 5708 wird mit goldenen Buchstaben in unsere Geschichte eingetragen werden. Unser Blick wird von diesem Tage an klar und mutig ir .die Zukunft sehen. Dieser Tag ist für uns ein Feiertag von doppelter Bedeutung: der Tag der Lösung unseres Flüchtlingsproblems und das Ende unserer Heimatlosigkeit und zuletzt der Tag der Erfüllung unseres alten Traumes, des Traumes der Wiedergewinnung unserer nationalen Heimat und Selbständigkeit in Palästina. . B. Z. Wir wollen uns an diesem Tage daran erinnern, daß einer der führenden Männer der englischen Militärregierung .bei der Einweihung des jüdischen Erholungsheims in Bad Harzburg' mit einem Rite1auf aie "-ufteche Fahne die Anwesenden aulgefordert Lut, wenn der Tag kommen -wird, an dem die Juden Palästina wieder ihr eigen nennen können, einmal darüber nachzudenken, inwieweit Eng-, lancj der Schrittmacher war. Wir wollen uns am heutigen Tage, am Tage der Bekanntgabe der bedeutungsvollen Entscheidung ' der UNO daran erinnern, daß ohne Englands Mithilfe trotz aller Ereignisse seit 1917 die Schaffung eines Judenstaates heute wahrscheinlich noch nicht möglich gewesen wäre; — und deshalb wollen wir nicht versäumen, auch unseren Blick mit Dankbarkeit auf die englische Fahne zu richten. Gesetze für die US.- and die französische Zone Nachdem der süddeutsche Länderrat keine Einigung über ein deutsches Restitution $* gesetz erzielt hatte, erließ die amerikanische Militärregierung für Deutschland mit Wirkung vom 10. November für die vier Länder der amerikanischen Zone das Gesetz Nr. 59 (Rückerstattungsgesetz). Nach dem Gesetz soll in größtmöglichem Umfange und auf schnellstem Wege identifizierbares Eigentum an Sachen und Rechten den Personen zurückgegeben werden,denen es in der Zeit zwischem dem 30.Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus rassischen oder religiösen Gründen, wegen ihrer Staats* angehörigkeit oder wegen ideologischer und politischer Opposition gegen den National* Sozialismus unrechtmäßig entzogen wurde. Gemäß den Bestimmungen sollen die Objekte ihren f üheren Eigentümern oder deren Rechtsnachfolgern auch dann zu* kommen, wenn die Interessen anderer Personen, die keine Kenntnis von der unrecht* mäßigen Wegnahme hatten, dabei unberücksichtigt bleiben. (DENA.) Auch der französische Oberbefehlshaber in Deutschland, General Pierre Koenig, hat einen Erlaß über die Rückerstattung von Vermögenswerten unterzeichnet, die zwischem dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 den rechtmäßigen Besitzern auf Grund ihrer Nationalität, Rasse, Religion, Gesinnung oder politischen Tätigkeit gegen das nationalsozialistische Regime entzogen wurden. Der Erlaß, der am 10. November in Kraft getreten ist, unterscheidet zwischen Entzug von Vermögenswerten ohne Zustimmung ihrer Besitzer und solchen Aktionen, die mit scheinbarer Zustimmung erlolgten. Im ersten Fall muß die Nichtigkeit der Maßnahme von einem zu diesem Zweck gebildeten Gerichtshof festgestellt werden; im zweiten ist eine Am uüierung auszusprechen. Ein gegenseitig er Vergleich auf dem Rechtswege ist nicht ausgeschlossen. Der Erlaß trägt dem guten Glauben oder der Böswilligkeit des Erwerbers Rechnung. Das Handeln im guter* Glauben wird jedoch keinesfalls von der Pflicht der Rück* erstattung be reien. Gewinne, die die Erwerber aus dem Besitz gezogen haben, sollen in jedem Land einem Fonds für Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus zur Verfügung gestellt werden. Das gleiche geschieht mit dem Ertrag, der aus der Veräußerung von Vermögenswerten entsteht, die inzwischen verstorbenen Personen gehört haben und von denen keine Erben zu ermitteln sind. (DENA.) Rückgabe in derUS.-Zone Die wichtigsten Bestirnmungen Zweck des am 10. November erlassenen Gesetzes Nr. 59 ist, solchen Personen, deren Besitz in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 wegen ihrer Rassezugehörigkeit, Religion, Nationalität, politischen Anschauungen oder wegen politischer Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zu Unrecht entzogen wurde, diesen Besitz, soweit er sich feststellen läßt und greifbar ist, so rasch und so weit wie möglich zurückzuerstatten. Derart enteigneter Besitz soll dem früheren Besitzer oder seinem Rechtsnachfolger auch dann zurückgegeben werden, wenn dadurch die Interessen anderer Personen benachteiligt werden, die von der unrechtmäßigen Konfiszierung nichts wußten. Bestehende gesetzliche Bestimmungen zum Schutze des „guten Glaubens“ von Käufern sind, so heißt es in dem Gesetzeserlaß, nicht zu berücksichtigen, wenn sie die Rückerstattung vereiteln würden, außer wenn das Gesetz selbst anderes verordnet Als konfiszierter Besitz gilt derjenige, den eine dazu berechtigte Person als Ergebnis folgender Maßnahmen verloren oder trotz legaler Rechtsansprüche nicht erhalten hat: 1. Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, wie Drohungen oder Ausübung von Druck, unrechtmäßige Wegführung und so weiter; 2. Beschlagnahmung durch Regierungsverordnungen oder den Mißbrauch eines solchen Aktes; 3. Beschlagnahmung infolge von Maßnahmen der NSDAP, ihrer Gliederungen oder angeschlossenen Verbände, vorausgesetzt, daß sie aus den anfangs angeführten Gründen slattfanden. Als Konfiszierung im Sinne des Gesetzes gelten auch Beschlagnahmung, Zwangs verwalr?h .verfügter Verzicht und Transferierungen, die vom Staate oder von einem durch ihn emä’hnten .Treuhänder verfügt wurden. Besonders von folgenden Fällen :st anzunehmen, daß sie unter das Gesetz fallen: 1. jede in der obengenannten Zeitspanne erfolgte Transferierung und jede Aufgabe von Besitz seitens einer Person, die aus den angegebenen Gründen der Verfolgung direkt ausgesetzt war; 2. jede Transferierung und jede Aufgabe von Besitz seitens einer Person, die aus den erwähnten Gründen durch Maßnahmen cus Staates oder der NSDAP, völlig aus .dem kulturellen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands ausgeschaltet werden sollte. Berechtigt zur Forderung auf Rückerstattung ist jede Person, deren Besitz konfisziert Kampf gegen Gräber Anfang,November wurde der jüdische Friedhof in'Brühl bei Köln geschändet. 23 Grabsteine wurden umgestürzt und zum Teil zerstört. v * * 13 Jugendliche im Alter von 8 bis 14 Jahren haben vor der Polizei eingestanden, auf dem jüdischen Friedhof in Oranienburg Verwüstungen und Verunreinigungen, über die in der vorigen Nummer des „Gemeindeblattes“ berichtet wurde, angerichtet zu haben. (DPD.) wurde, oder ihr interessierter Nachfolger. Die Rechte von juristischen Personen .'der nichteingetragenen, aufgelösten Gesellschaften können von einer Nachfolgeorganisation wahrgenommen werden, die die Militärregierung ernennen wird.. Einzeln^ Partner aufgelöster Gesellschaften können die Forderung im Namen. ihrer Firma geltend machen. Für die Wahrnehmung der Rechte ohne Erben verstorbener Personen wird ebenfalls eine Nachfolgeorganisation gebildet werden, die in allen den Fällen bis zum 31. Dezember ±943 einen Rückerstattungsantrag stellen kann, in denen von keiner anderen Seite innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Anspruch erhoben wurde. Rückerstattungspflichtig ist oer gegenwärtige Besitzer der enteigneten Werte oder der konfiszierten Besitzerträge. Der Ansprucherhebende kann unter Aufgabe alter anderen Forderungen von der Person, die seinen Besitz zuerst erwarb, die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem wertgemäßen Preise des Besitzes nebst Zinsen verlangen. Enteigneter Besitz, der *n öffentliche Hand überging, unterliegt der Rückerstattungspflicht nicht, wenn er tugenblicklich öffentlichen Zwecken dient, die noch als gesetzlich gelten. Als Ausgleich für die Rückerstattung soll der' ursprüngliche Besitzer dem Rückerstatter die tatsächlich erhaltene Kaufsumme zu-

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