Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936) - farbig
- Issue
- 24 (11.6.1936)
- Date
- 1936-06-11
- Page
- [Seite] (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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Gerichtsurteile Nach einem Bericht der „Königsberger Allgemeinen Zeitung" vom 5. Juni 1936 verurteilte das Sondergericht in Königsberg den 31jährigen Franz Skibitzki aus Gilgenburg zu neun Monaten Gefängnis, weil er sich fälschlich als Mitglied und Amtswalter der NSDAP ausgegeben hatte, als er sich über einen Zugführer beschwerte, um dessen Maßregelung zu erreichen. Skibitzki fuhr von Osterode nach Gilgenburg und pöbelte im Eisenbahnabteil einen verwachsenen Herrn an, den er für einen Juden hielt, und wurde auch handgreiflich gegen ihn. Tatsächlich war aber dieser Volksgenosse kein Jude, sondern ein Amtswalter der DAF. Selbst als dieses dem Skibitzki mitgeteilt wurde, hörte er mit seinen Beschimpfungen nicht auf. Schließlich sah sich der Zugführer genötigt, Skibitzki auf einer Station aus dem Zuge herauszusetzen. Nunmehr beschwerte sich S. über den Zugführer und maßte sich dabei die Bezeichnung eines Amtswalters an. Vor Gericht entschuldigte er sich, er habe den angepöbelten Volksgenossen für einen Juden aus Gilgenburg gehalten und ihn mit diesem verwechselt. . Das Gericht führt in den Urteilsgründen aus: Die Judensrage zu lösen ist ausschließlich Sache des Staates und der Obrigkeit. Der Führer hat ausdrücklich jede Einzelaktion gegen die Juden verboten. Selbst wenn also der Mann im Eisenbahnabteil ein Jude gewesen wäre, so würde der Angeklagte kein Recht gehabt haben, ihn ohne weiteres zu beleidigen. Die Niedrigkeit der Gesinnung gehe aber daraus hervor, daß er den Versuch gemacht habe, dem Beamten, der sich ganz korrekt benommen habe, eins auszuwischen, und ihn als Judenbeschützer zu bezeichnen. Das Urteil ist rechtskräftig, der Angeklagte wurde zur Verbüßung seiner Strafe in Haft genommen. * Der Einzelrichter in Paderborn hat die zunächst durch Strafbefehl über den jüdischen Metzger Süßmann aus Altenbeken verhängte viermonatige Gefängnisstrafe bestätigt. Vierzehnjährige Jungen hatten beobachtet, daß der Angeklagte ein Kälbchen nach verbotener ritueller Vorschrift ohne vorherige Betäubung geschlachtet hat. Gegen den Strafbefehl hatte der Verurteilte Einspruch erhoben mit der Begründung, er habe, wie gewöhnlich, in seiner Schlächterschürze einen kleinen Hammer zur Betäubung bei sich geführt. Dies sei von den Knaben übersehen worden. Das Tier hätte sich auch gewehrt, wenn es nicht betäubt gewesen wäre. Richter und Staatsanwalt nahmen an, daß das Tier sich nicht wehren konnte, weil seine Beine sestgebunden waren. Vor der Badesaison Da der Zutritt zu den städtischen Luft- und Strandbädern in Frankfurt a. Main fortan nur noch Ariern gestattet ist, hat der Frankfurter Oberbürgermeister das Strandbad Niederrad den Mitgliedern der beiden Frankfurter Gemeinden, den jüdischen Schulen und Sportvereinen zur Benutzung freigegeben. Den Benutzern werden sämtliche Vergünstigungen (Erwerbsloseneintrittspreise, Straßenbahnermäßigung usw.) wie bei den übrigen städtischen Strandbädern gewährt. Die Verwaltung des Bades liegt in Händen städtischer Beamter. Berufsschutz für Pressestenographen Der Präsident der Reichspvessekammer hat nach Meldung der Tagespreise mit Wirkung vom 1. Juni 1936 eine Anordnung erlassen, die den Schutz des Berufs der deutschen Pressestenographen regelt. Jeder Pressestenograph muß nach der Anordnung vom 15. Dezember 1933 als Mittler von Kulturgut der Reichspressekammer durch den Reichsverband deutscher Pressestenographen (RD PS) angehören. Er muß die für seine Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung gemäß 8 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes besitzen und insbesondere für sich und seine Ehefrau den Nachweis der Abstammung von Vorfahren deutschen oder artsverwandten Blutes bis zum Jahre 1800 erbringen. Der deutsch-niederländische Reiseverkehr Nach dem neuen, mit Holland abgeschlossenen Reiseverkehrsabkommen, dürfen in Deutschland wohnhafte Personen für nichtgeschäftliche Reisen Reisekreditbriefe. Reiseschecks, Hotelkupons usw. im Werte von höchstens 500 NM je Monat erwerben. Die Regelung tritt am 15. I u n i 1 9 3 6 in Kraft. Im Krankenhaus der Jüdischen Gemeinde Berlin wurde ein Froher Nachmittag von den körperbehinderten Künstlern Danny Grün und Jonnh Schwersenz veranstaltet. Ferner wirkten Kapellmeister L e w i n und M. Treiger mit. Wegen des großen Anklanges, den dieser Nachmittag fand, sollen Veranstaltungen dieser Art wiederholt werden. .Aus den Familien Apotheker Meherowitz (Königsberg i. Pr.) beging am 6. Juni seinen 70. Geburtstag. — Adolph R e h f e l d t (Berlin W 50) feiert am 11. Juni seinen 80. Geburtstag. — Arthur Friedländer (Berlin-Steglitz) wird am 13. Juni 60 Jahre alt. — Siegfried Heckscher (Leipzig) begeht am 15. Juni seinen 70. Geburtstag. — Hermann Fleischer (Beuchen O.-S.) vollendet am 15. Juni sein 60. Lebensjahr. — Max Cohn (früher Landsberg O.-S., jetzt Berlin)' feiert am 16. Juni seinen 80. Geburtstag. ■— Dr. Hans Lindenber«g, der Vorsitzende der Ortsgruppe Rostock des C.-V., feierte am 10. Juni das Fest der silbernen Hochzeit. — Max Heide (Schönlanke/Ostbahn) ist am 29. Mai im 86. Lebensjahr gestorben. — Benedikt Cahn, der langjährige Gemeindevorstand und Ehrenvorsitzende des Shnagogenrats Speyer, ist am 2. Juni gestorben. — Frau Minna Steeg (Essen-Werden) verstarb im Alter von 70 Jahren. Bankier Louis Jaeobh, Dortmund, ist am 3. Juni im Alter von nicht ganz 60 Jahren einem langen, schweren Leiden erlegen. Seine weit über den Durchschnitt hinaus ragende Begabung, sein hoher Bildungsgrad und die ungewöhnliche Eindringlichkeit seiner Arbeitsweise sicherten ihm auf allen Gebieten, denen er seine Kräfte lieh, einen Platz an hervorragender Stelle. Er war Mitbegründer und Vorstandsmitglied der am Kuxenhandel interessierten Bankgeschäfte Rheinlands und Westfalens, stellvertretender Präsident der (inzwischen eingegangenen) Kaufmannsgilde, Handelsrichter usw. Auch im E.-V. zu Dortmund war er lange Jahre hindurch im Vorstande tätig. Der C.-V. wie auch seine Heimatgemeinde, deren tatkräftiger Vorsteher er mehrere Jahre hindurch gewesen ist, verlieren in ihm eine wertvolle führende Persönlichkeit. Einssethandel im Reich ALLENSTEIN Kaufhaus L. Hirschfeld Das Haus der guten Qualitäten \ ALTENBURG r Hanfbaus M. 1 $. Cihn Immer führend ANNABERG LJacibymh. Bernhard Chaskel Spezialhaus f. Damenkleidung B R A N D E N B U R G a. H. M. Canitzer t Söhne Das Hans der guten Qualitäten DORTMUND / Schuhhaus Samson — Westenhellwes 28 — ESSEN // <£) •MMfJeunsen. msraaasmsnmm=dBsnssamaunia«Ki!iiaisa UMBECKER ST9J9/A3 IHII1HUII iqpuiuuiu Wenn Sie gut bedient sein wollen so machen Sie ihre Einkäufe bei den Inserenten der G-V.-Zeitung FRANKFURT a. 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