Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936) - farbig
- Issue
- 22 (27.5.1936)
- Date
- 1936-05-27
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Wann und wo finden Sie Rat? Linksrhein KSln Aachen Bonn Koblenz Kreuznach Trier Agrippinahaus, Breitestrasse ü2 bis 96, III, Zimmer 76—78, Montag bis Freitag 10—13 Uhr. Gemeindehaus am 9. und 23. Juni, 16—18% Uhr. Gemeindehaus, Tempelstrasse, am 15. Juni, 17%—19y2 Uhr. Sprechstunde am 1. Juni füllt aus. Hotel Continental, am 2. und 16. Juni, 1514—18% Uhr. Gemeindehaus, Adolf - Hitler- Platz 11, am 10. und 24. Juni, 10—12^ Uhr. Im Büro von Rechtsanwalt Dr. Voremberg, Adolf-Hitler- Strasse 9, am 3. und 17. Juni, 101/2—13 Uhr. Hess.-Ji assaii und Hessen Frankfurt a. 11. Steinweg 9, Zimmer 75—77 (Tel.: 254 03), Montag, Mittwoch, Freitag, 11—13 Uhr. Mainz Albinistr. 12, II (Tel.: 318 57), Montag bis Freitag, 16—18 Uhr. Fulda Hotel Kaufherr, 4. Juni, 10 bis 12 Uhr. Bad Ems Braubacherstr. 17 bei Rabbiner Dr. Laupheimer, 10. Juni, 10% Uhr. A us der C. ■ V. mBewegung Brandenburg Hebet das Thema „Jüdisches Schicksal — Jüdische Aufgaben" sprach Amtsgerichtsrat a. D. Dr. Fritz Goldschmidt (Berlin) in den Ortsgruppen F r a n k s u r ta. O„ F o r st N.-L. und Brandenburg. Er beleuchtete das Wechselnde und Konstante im Ablauf jüdischer Geschichte und jüdischen Schicksals und behandelte von den Gegenwartsaufgaben sowohl die Fragen der Auswanderung als auch die Fragen der rechtlichen und wirtschaftlichen Betreuung der in Deutschland lebenden Juden. Die drei Veranstaltungen waren recht gut besucht; die Ausführungen des Referenten wurden mit großem Interesse ausgenommen. RheinIand*WestfaIen Zu Beging der sommerlichen Jahreszeit hat der Landesverband seine Versammlungstätigkeit mit dem Ergebnis abgeschlossen, daß im vergangenen Winterhalbjahr in allen großen Ortsgruppen und in einer Reihe kleinerer, jeweils mindestens eine C.-V.-Veranstaltung stattgefunden hat. Dr. Ernst Plaut, Essen, sprach noch über „Gegenwartsaufgaben des C.-V." am 28. April in einer von Dr. Krombach geleiteten, den großen Saal des Jugendheims bis auf den letzten Platz füllenden Gemeindeversammlung in Essen und am 12. Mai über das gleiche Thema in Düsseldorf,^ am 14. Mai in M. - G l a d b a ch, am 19. Mai in einer Mitgliederversammlung in Wuppertal. Sämtliche Veranstaltungen, die unter Leitung der Ortsgruppenvorsitzenden Philipp P r e u ß, Düsseldorf, Richard Kaufmann, Gladbach, Rechtsanwalt Hans Goldschmidt, Wuppertal, standen, erfreuten sich eines sehr guten Besuches. Der Redner gab einen Abriß der Geschichte der Juden in Deutschland und kam dann ausführlich auf die tatsächliche Lage und die Rechtsfragen zu sprechen, die sich den Juden innerhalb der einzelnen Berufskategorien stellen. An einer Fülle von Beispielen entwickelte er die vielfältige Tätigkeit . des C.-V. aus allen in Frage kommenden Gebieten. Die Versammlungsleiter gedachten in warmen Worten des Heimgegangenen Ludwig Holländer und verliehen den alle beseelenden Gefühlen angesichts der Lage der Juden in Palästina herzlichen Ausdruck. Am 20. Mai sprach Dr. Kurt S t e i n b e r g, Essen, in einer Gemeindeversammlung in Recklinghausen unter Leitung des Ortsgruppen- und Gemeindevorsitzenden Ludwig Hirsch über C.-V.- Arbeit in Grundsatz und Praxis." Auch diese Veranstaltung war von den Gemeindemitgliedern stark besucht. Südwestdeutschland Unter Vorsitz von Rechtsanwalt Dr. Elbert fand am 23. Mai in Mannh eim eine Versammlung der Ortsgruppe Mannheim des C.-V. statt. Dr. Alfred Hirschberg sprach über „Jüdisches Schicksal — jüdische Aufgabe". Am 24. Mai versammelten sich in Karlsruhe die Vertreter der badenschen Ortsgruppen des C.-V. Rechtsanwalt Hugo Stein, der Landesverbandsvorsitzende, gedachte einleitend Ludwig Holländers, lieber „Die Arbeit des C.-V." berichtete Dr. Alfred Hirschberg. Im Rahmen einer Mitgliederversammlung stellte sich der neue Vorsitzende der C.-V. - Ortsgruppe Stuttgart, Otto N e h, vor, aus der Dr. Rudolf H. Heimansohn und Dr. Alfred Hirschberg über „Die Arbeit des C.-V." berichteten. Während Heimansohn einen instruktiven Einblick in die Kleinarbeit gab und die aus ihren Erfahrungen beruhenden allgemeinen Grundsätze ableitete, stellte Dr. Hirschberg die C.-V. - Arbeit in den großen Rahmen der allgemeinen jüdischen Tätigkeit in Deutschland und arbeitete die geistige Position heraus, von der wir aus- und zu der wir hinstreben. Zw Lage der jüdischen Rechtsanwälte Bei Rücksprachen in den Sprechstunden der Juristisch-Wirtschaftlichen Beratungsstellen des C.- V. ist immer wieder die Erfahrung zu machen, daß in jüdischen Kreisen die Auffassung zu finden ist, der jüdische Anwalt sei vor Gericht oder sonstigen Behörden nicht in der Lage, in gleicher Weise wie sein arischer Berufsgenosse die Parteien zu vertreten. So kommt es, daß jüdische Menschen glauben, ihren bisherigen Anwalt, wenn dieser Jude ist, nicht mehr mit ihrer Vertretung betrauen zu dürfen, und bei den Beratungsstellen nach einem geeigneten nichtjüdischen Anwalt Nachfragen. Nach der im September 1935 erlassenen „Judenverordnung der Deutschen Rechtssront" ist es sogar — unbeschadet der für die dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen und der Deutschen Rechtsfront angehörenden Mitglieder der NSDAP geltenden Bestimmungen — allen Amtswaltern des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen und der Deutschen Rechtsfront sowie denjenigen Mitgliedern der Reichsfachgruppe Rechtsanwälte des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, die zu Leitern von NS-Rechtsbetreuungsstellen bestellt sind, auch insoweit als sie der NSDAP nicht angehören, bei Vermeidung ehrengerichtlicher Strafen verboten, vor Gericht oder vor anderen staatlichen oder privaten Stellen die Vertretung von Juden, oder jüdischen Firmen gegen einen deutschen Volksgenossen oder eine deutsche Firma zu übernehmen. Andererseits ist eine Ausschaltung jüdischer Anwälte lediglich für die Erbhofgerichte gesetzlich angeordnet. In der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Patentanwaltschaft vom 1. Oktober 1933 (RGBl. I. S. 699) ist ausdrücklich bestimmt: „Jeder Rechtsanwalt und Patentanwalt, der auf Grund der Gesetze vom 7. und 22. April 1933 in seinem Beruf verblieben ist, bleibt nicht nur im vollen Genuß seiner Berufsrechte, sondern hat auch Anspruch auf die Achtung, die ihm als Angehörigen seiner Berufsgemeinschaft zukommt. Kein Rechtsanwalt oder Patentanwalt darf in der gesetzmäßigen Ausübung seines Berufes gehindert oder beinträchtigt werden." Diese Vorschrift gilt nicht nur für die Zivil¬ und Strafgerichte, sondern auch für die Verwaltungsgerichte und Verwaltungsbehörden. Einzelne Arbeitsgerichte haben zwar jüdische Anwälte als Vertreter abgelehnt. Diese Entscheidungen sind aber bisher von den Landesarbeitsgerichten in überwiegender Zahl zugunsten der Zulassung jüdischer Anwälte abgeändert worden. Bezüglich der Versicherungs- und Versorgungsbehörden ist durch eine kürzlich ergangene Entscheidung klargestellt worden daß jüdische Anwälte nicht abgelehnt werden können. Auch vor den Erbgesundheitsgerichten können jüdische Anwälte jüdische Parteien vertreten. Ferner sind jüdische Anwälte auf Grund höchstrichterlicher Rechtsprechung für jüdische Parteien zu Vormündern, Pflegern und Testamentsvollstreckern bestellt worden.' Bei der Vertretung vor den Finanzgerichten (Steuersachen). Devisenstellen und den Kassenzulassungsbehörden der Aerzte und Zahnärzte haben sich keine Schwierigkeiten ereben. Das Gesetz zur Verhütung von Mißräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1478) schränkt die Tätigkeit der Anwälte — also auch der jüdischen Anwälte — in keiner Weise ein. Die jüdischen Anwälte haben sich den jüdischen Gemeinden zur unentgeltlichen Beratung unbemittelter Gemeindeangehöriger zur Verfügung gestellt. Jedes Gemeindemitglied, bei dem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer solchen Hilfe vorliegen, ist in der Lage, sich durch Vermittlung des zuständigen Wohlfahrtsamts an den jüdischen Anwalt zu wenden. Es ist zu hoffen, daß die so oft hervorgetretenen irrigen Auffassungen über die Möglichkeit, sich der Hilfe eines jüdischen Rechtsanwalts zu bedienen, sich nicht weiter ausbreiten werden. Rasse und Volk Vom 16. bis 19. Mai wurde in Leipzig der Deutsche Juristentag 1936 abgehalten. An die feierliche Erössnungskundgebung schlossen sich in ununterbrochener Folge Veranstaltungen an, darunter Vorträge über „Das Recht in der Wirtschaft", „Recht und Gemeinschaft". „Partei und Staat" und über das Thema „Rasse und Volk". Hierzu führte der geschäftssührende Direktor des Reichsausschusses für Bolksgesundheit, Dr. R u t t - k e (Berlin), nach dem Bericht der „Frankfurter Zeitung" vom 19. Mai 1936 aus, die Zielsetzung des Nationalsozialismus für seine Rechtsgestaltung sei: ständige Sicherstellung einer ausreichenden Zahl erbgesunder, für das deutsche Volk rassisch wertvoller, kinderreicher Familien. . Nachdem Rechtsanwalt Dr. M ö ß m e r (München) das Thema „Rasse und Familie" behandelt hatte, sprach Professor Dr. Lange (Breslau) über „Nasse und Erbe". Er betonte, nach jetzigem Erbrecht sei der Erblasser allmächtig, die Erben ohnmächtig. Der Bruch mit einem übersteigerten Individualismus und Materialismus schaffe auch dem Erbrecht neue Grundlagen und Wertungen. Die Willkür des Erblassers müsse ihre Grenze im Pflicht- und Gemeinschaftsgedanken finden. Dann behandelte der Strafrechtler Professor Dr. D a h m . (Kiel) das Thema: „Rassenverrat, Volksverrat, Treubruch". Rassenverrat sei Verrat am deutschen Volke, weil er die blutmäßige Grundlage des völkischen Lebens zerstöre und damit den Bestand der artgleichen Gemeinschaft in Frage stelle. Ein Deutscher, der sein Volk beschimpfe oder verleumde, mache sich des Volksverrats schuldig, ebenso wer die Ehre und das Ansehen des. deutschen Volkes vor der Welt herabsetze. Alle Verbrechen des Volksverrats als solche könnten nur von Deutschen begangen werden, denn ein Ausländer könne sich nicht als Verräter aus einer Gemeinschaft ausschließen, der er von vornherein gar nicht angehöre. Landgerichtsrat Barth sprach darauf über „Rechtssicherheit und Gerechtigkeit". Nach der neuen Auffassung vom Recht gehe es bei der Rechtssicherheit um dre Sicherheit und Gewährleistung des Wohles der Volksgemeinschaft. Die Rechtsordnung müsse im Einklang mit dem Volksgewissen gestaltet werden. Gerechtigkeit bedeutete den Eingang mit dem völkischen Rechtsgewissen. Willkür, Rechrsbruch und Ungerechtigkeit würden das Vertrauen des Volksgenossen zur Führung erschüttern. Den abschließenden Vortrag hielt Staatssekretär Dr. Freister (Berlin) über „Rasse als Träger und Ziel des deutschen Volksrechtes". Veranstaltung der Kinder- und Jugend-Alijah In einer vielseitigen Veranstaltung, die unter dem Motto „UnsereJugendhat eineZükunft" stand, legte die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendalijah Rechenschaft ab über ihre Tätigkeit. Rabbiner Dr. Leo B a e ck zeigte in einer einleitenden Ansprache den tiefsten Sinn der Jugendalijah auf, indem er den Glauben an die Kinder dem Glauben an die Zukunst des Judentums gleichstellte. Die Tatsache, daß wir unsere Kinder hinausschicken, sei zugleich ein Beweis dafür, daß unsere alte Gemeinschaft die Kraft hat, noch einmal zu beginnen; indem die Kinder drüben das Land aufbauen, bauen sie so auch uns selbst auf. Dr. Edgar Freund sprach sodann „lieber unsere Jugend — hier". Er schilderte Umfang und Bedeutung der Kinder- und Jugendalijah. Jedes Jahr können von den 6000 schulentlassenen Jugendlichen im allgemeinen 1000 Kinder von der Jugendalijah ausgenommen werden. In einem vierwöchigen Vorbereitungslager wird eine außerordentlich verantwortungsvolle Auswahl nicht nur nach körperlicher Gesundheit, sondern vor allen Dingen nach der psychischen Eignung für das Leben im Lande getroffen. Bei dieser Auswahl wirkt die Jugend selbst maßgebend, wenn auch natürlich nicht entscheidend mit. Die Jugend der Jugendalijah kommt meist aus den Bünden und stellt eigentlich eine Fortsetzung der chaluzischen Idee dar, so wie sie vor 1933 in den zionistischen Bünden geformt wurde. Die Hilfe, die ihr die Freunde und Gönner der Jugendalijah zukommen lassen, wird von der Jugend selbst nicht als Unterstützung in irgendeinem philanthropischen Sinne empfunden. Die Jugend wächst frei und glücklich 'heran, und rechtfertigt so vielleicht den Ausspruch Martin Bubers, daß sie eine „Glückchance der Menschheit" ist. Eva Stern ergänzte dieses Referat durch eine Schilderung der Jugend in P a l ä st i n a. Da sie selbst eben erst von einer Palästinareise zurückgekehrt ist, war ihre Schilderung besonders lebensvoll und wirklichkeitsnahe. Der unmittelbarsten Sorge aller Eltern, deren Kinder drüben leben, begegnete sie mit der Feststellung, daß die Jugend, die nur in festen jüdischen Siedlungen untergebracht sei, ungefährdet lebe, und daß unter der L)bhut der „Mutter der Jugendalijah", Miß S z o l d, für ihre Sicherheit unbedingt gesorgt sei. Von den Sorgen der letzten unruhigen Wochen ging Eva Stern zu einer Schilderung des Lebens bis zu dieser Zeit über, von dem sie ein außerordentlich eindrucksvolles und erfreuliches Bild entrollte. In starker und ernster Beziehung zur Arbeit und zum jüdischen Wissen werden aus den Kindern, die hinübergeschickt werden, sehr rasch reife, nachdenkliche und selbständige Menschen. Nach der zweijährigen Ausbildungszeit werden die meisten von ihnen von den landwirtschaftlichen Siedlungen mit größter Freude ausgenommen, da es sich um ausgezeichnete, gut ausgebildete junge Menschen handelt. Gegenwärtig werde auch der Versuch einer Kollektivsiedlung der Jugendalijah gemacht, aber in keinem Fall werde daraus die einzige Form der Unterbringung dieser jugendlichen Menschen entstehen. Im Unterschied zu der Einwanderung der Alten, die das Land brauchen, und die nur unter Anspannung vieler Kräfte des Jischuws drüben zu absorbieren sind, sei die Jugendalijah eine Gruppe, die nicht nur ihrerseits das Land braucht, sondern die auch das Land selbst braucht. Die Erfolge seien so befriedigend, daß sie zu weiterer umfassenderer Arbeit ermutigen. Nach den Referaten gelangte der Jugendalijah-Film „Aufbruch der Jugend" zur Aufführung, der von geschmackvollen Rezitationen von Edith Herrn st adt-Oettingen eingeleitet wurde. Der Film, der von Lou San« bauet geschaffen und von Eva. Stern bearbeitet wurde, zeigte ohne falsche künstlerische Prätentionen das Leben der jüdischen Jugend aus Deutschland, wie es sich in Palästina ge- -staltet. In ungekünstelten, schönen Bildern führte er in bunter Folge ernste Arbeit auf dem Felde, bei d'en Büchern und fröhliche Feierstunden vor. Zum Beginn der Veranstaltung und während der Aufführung sang der Schulchor der Schule Rykestraße, ergänzt durch einige Kinder der Ka i s e rd a mm-S ch u l e, unter dem Chorleiter Schreiber hebräische Lieder, die jeweils passend zu den Bildern ausgewählt waren. E. R.-J. KALENDER Juni 1936 Ssiwan 5696 6. Sonnabend 16. Wochenabschnitt: B’haalotcha 4. B. M. 8—12 Haftara: Sach. 2,l±—4,7 Pirke Awoth II 13. Sonnabend 23. Wochenabschnitt: Sch’Iach l’cha 4. B. M. 13—15 Haftara: Jos. 2 Neumondsweihe Pirke Awoth III 18. Donnerstag 28. Jom Kippur Katan 20. Sonnabend 30. Wochenabschnitt: Korach 4.B.M. 16—18 Haftara: Jes. 66 1. Tag Rosph Chodesch Pirke Awoth IV Tammus 5696 21. Sonntag 1. 2. Tag Rosch Chodesch 27. Sonnabend 7. Wochenabschnitt: Chukkath 4. B. M. 19—22,1 Haftara: Richter 11,1—33 Pirke Awoth V Neues Leben auf dem Balkan In Bulgarien, wo ungefähr 45 000 Juden leben, deren Geschichte bis in die Frühzeit des Landes zurückreicht, haben sich neue bedeutsame Entwicklungen vollzogen, über die Adalber.t Forstreutet in einer Studie „Bulgarien und seine kulturpolitische Zeitwende" („Nationalsozialistische Monatshefte", 7. Jahrgang, Nr. 74) berichtet. Kaum jemand — erklärt Forstreuter — weiß zum Beispiel, daß Bulgarien eine echte und rein nationale Bauernrevolution hinter sich hat, die nur deshalb scheitern mußte, weil unter .dem Einfluß bolschewistischer Störungen vom Osten her ein geschichtlich notwendiger Prozeß umgefälscht wurde. Der gewaltsame Tod des Bauernführers Stambuljisky war nur das Gleichnis eines zu frühen und darum unzeitgemäßen Versuchs, Bulgarien seine vom Völkerschicksal vorgesehene Form zu geben. Bezeichnend ist, daß der Faschismus gerade in Bulgarien nicht recht hat Fuß fassen können. In den praktischen Dingen ist der Bulgare sehr, nüchtern. Das positive Beispiel entscheidet. Die Vorbereitungen und Planungen für einen nationalen Rundfunk sind weit vorgeschritten. Eine reiche Literatur über Volkstum und Brauchtum wird im Lande verbreitet. Die Wirtschaftsfragen untersucht man nicht mehr allein vom Standpunkt der gängigen Wirtschaftslehren, sondern mehr und mehr unter steter Berücksichtigung der gesamten Leistungsfähigkeit des Volkes. Kurzum, überall geht man vom Eigenwertigen aus Und vergleicht mit den großen europäischen Zeitideen. Sehr fesselnd ist es, die heutigen Urteile über ehemalige politische Führer zu hören. Man sucht Stambuljisky gerecht zu werden. Heute erst ahnt man, daß er, abgesehen von der russischen Ideologie, in seinem Handeln artgerecht war. Man kritisiert die autoritäre Form nur nach dem Maßstab der großen Führerpersönlichkeit. Im Gefühl des Volkes wird die Zeitwende deutlich empfunden. In den Gedanken der intellektuellen Schicht wird noch mit Spitzfindigkeiten gespielt. Dort, wie überall, zeigt es sich, daß der im ausgehenden Zeitalter befangene Mensch nur schwer die ganze Freiheit des Denkens und Neuordnens gegenüber alten Dingen gewinnt. Männer machen die Geschichte überall, und ein jugendliches Volk mit schöpferischen Kräften begabt, prüft eifersüchtig, wo die starken Führernaturen heranwachsen. Der Balkan braucht sie. Bulgarien mittendrin, getragen von einer fühlbaren Welle großer Frühgeschichte, wird sich immer mehr und mehr bewußt, daß eine neue Ordnung der Dinge Persönlichkeiten großen Maßstabes nötig hat. F. F. Im 14. Bande der neuen, mit Unterstützung des Kantons Zürich erscheinenden Monumentalausgabe von Gottfried Kellers Werken veröffentlicht der Herausgeber, der langjährige Schweizer Universitätsprofessor Jonas F r ä n k e l, zum ersten Male Gedichte Kellers in ihrer ursprünglichen Fassung. Postschlüsse nach Uebersee Vorbemerkung: Diese Uebersicht erscheint wöchentlich. Sie ist ohne Gewähr. Postschluss für Luftpostsendungen ist in Berlin beim Postamt C 2, in Frankfurt/Main beim Bahnpostamt 19 oder Flughafen. Einwurf bei anderen Postämtern oder in anderen Orten bis zu 1 Tag früher als hier vermerkt. Nordamerika a) Seeweg 1.6. ab Berlin; 1.6. ab Hamburg 19 Uhr („Aquitania“ 3.6. ab Cherbourg) 9.6. an New-York 5. 6.; 5.6. „ 19 Uhr („Bremen“ 6.6. „ Bremen) 12.6. „ 8. 6.; 8.6. .. 19 Uhr („Normandie“ 10. 6. .. Le Havre) 15. 6. b) Luftweg 29.5. ab Berlin; 30.5. ab Köln (Flughafen) 10 Uhr; 30.5. ab Cherbourg (Schiff); 4.6. an New-York (Zuschlag. auf Auslandsporto 15 Pf. für je 20 g; Leilvermer\ „Mit Luftpost ab Köln zum Dampfer') Südamerika a) Seeweg 29. 5. ab Berlin; 30.5. ab Hamburg 8 Uhr (Schiff 2. 6. ab Lissabon) 15. 6. an Rio; 19.6. an Buenos Airc: 1.6.; 2.6 .. .. 9 Uhr (Schiff 4.6. Genua) 16.6. „; 19.6. .. 3. 6. ,. .. : 4.6. „ .. 19 Uhr (Schiff 6.6. „ Boulogne) 22.6. .. . 26.6. „ b) Luftweg 30. 5. ab Berlin 9 Uhr; ab Frankfurt/M^in 13 Uhr (Französische Luftpost), Laufzeit 5 Tage 1.6. „ ., 21 Uhr; „ „> 21 Uhr (Deutsche Luftpost), „ 3 „ (Zuschlag auf Auslandsporto nach Brasilien 1,25 RI\f für je 5 g, nach Argentinien 1,50 RI Südafrika a) Seeweg | 2.6. ab Berlin; 3.6. ab Köln 21 Uhr; 5.6. ab Southampton (Schiff), Laufzeit ca. 15 Tage b) Luftweg 30. 5. ab Berlin 10 Uhr 15 Min.; ab München 13 Uhr, Laufzeit 8—9 Tage 3.6. „ „ 10 Uhr 15 Min.; „ „ 13 Uhr, „ 8—9 „ (Zuschlag auf Auslandsporto 35 Pf. für je 5 g) Palästina a) Seeweg 29. 5. ab Frankfurt/Main 19 Uhr; 30. 5. ab München 9 Uhr (Schiff 31. 5. ab Neapel), ' 30.5. ,, Berlin 16 Uhr; 31.5. „ „ 9 Uhr (Schiff 2.6. „ Piräus), ' 2. 6. „ Frankfurt/Main 19 Uhr; 3.6. „ „ 9 Uhr (Schiff 4. 6. „ Brindisi b) Luftweg 29. 5. ab München 18 Uhr Laufzeit bis Jaffa 2 Tage 30 5. „ Berlin 6 Uhr; 30.5. ab München 18 Uhr, „ Jaffa 2 „ 31.5. ,, Berlin 10 Uhr ,, ,, Jaffa 2 „ 2.6. „ München 18 Uhr „ Jaffa 2 „ 3.6. „ Berlin 6 Uhr „ „ Jaffa 2 „ 4. 6. „ Berlin 10 Uhr; 4.6. ab München 18 Uhr, ,, „ Jaffa 2 „ (Zuschlag auf Auslandsporto 10 Pf. für je 5 g, mindestens /5 F.