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Central-Verein-Zeitung · 1936-04-09 · 15 (9.4.1936) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936) - farbig
Issue
15 (9.4.1936)
Date
1936-04-09
Page
[Seite] (sequence 23)
Language
German
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Die neuen Devisenbestimmungen für die Palästina-Auswanderung Von Rudolf Gräupner (Berlin) Durch einen neuen Nunderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung sind die Bestimmun-, gen für die Palästina-Auswanderung zusammengefaßt und in wesentlichen Teilen gegenüber der bisherigen Regelung abgeändert worden. Oer IKreis der Palästina-Auswanderer Bei der Stellung eines Antrages auf Transfer nach Palästina hat der Antragsteller zu versichern, daß er Jude im Sinne des Nürnberger Reichsbürgergesetzes ist und sich zur jüdischen Volksgemeinschaft rechnet. Zweifelsfragen können sich hierbei ergeben, wenn Ehepaare aus Mischehen nach Palästina auszuwandern beabsichtigen. Antragsteller und Empfänger der Devisengenehmigung ist nach den neuen Bestimmungen grundsüßlich immer der Ehemann. Ist also der Ehemann Jude, die Ehefrau jedoch deutschblütig, so ist ohne Zweifel anzunehmen, daß aus die Genehmigung für den Ehemann auch die Ehefrau und die Kinder mit nach Palästina auswandern können. Ist jedoch der Ehemann deutschblütig und die Ehefrau jüdisch, so könnte nach dem formellen Wortlaut der neuen Bestimmungen eine Genehmigung eigentlich nicht erteilt werden, da die Genehmigung immer dem Ehemann zu erteilen' ist. Es ist jedoch anzunehmen, daß die Devisenstellen auch in diesen Fällen die Auswanderung solcher Familien nach Palästina genehmigen werden. Bei der Auswanderung nach Palästina spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Auswanderungslustige die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, besessen hat oder niemals Deutscher war. Erwerb des Vorzeigegeldes Bei der Auswanderung nach Palästina ist mit Ausnahme von Ehepaaren, die auf gemeinsames Zertifikat einwandern können, für jede über 18 Jahre alte Person ein eigenes Zertifikat erforderlich. Da auch nach der Neuregelung die Zuteilung des Vorzeigegeldes leider noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, kann die Genehmigung zum Erwerb des Vorzeigegeldes im Gegensatz zu der bisherigen Handhabung der meisten Devisenstellen schon an Personen erteilt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ncueinschränkung für Kapitalisten-Einwanderer über 55 Jahre entsteht dadurch, daß diese die Genehmi- S zum Erwerb des Vorzeigegeldes nur erhalten m, wenn das Palästinaamt Berlin eine Bescheinigung erteilt hat, daß der Antragsteller zur Mitwirkung an dem Aufbau Palästinas geeignet ist. Personen über 55 Jahre können jedoch ohne diese Bescheinigung des Palästinaamtes über das Sonderkonto I nach Palästina transferieren. In dem neuen Runderlaß ist auch die Frage der Weiterwanderung geregelt worden. Nach der bisherigen Praxis der Devisenstellen konnten Personen, die bereits aus Deutschland in ein anderes Land ausgewandert waren, und nun aus diesem Land in ein anderes Zielland weiter wandern wollien, keinerlei Devisengenehmigung zum Transfer aus Deutschland mehr erhalten. Für die Werterwanderung nach anderen' Ländern als Palästina hat der große grundlegende Auswanderer-Runderlaß vom 2.' Januar 1936, der übrigens auch ergänzend für die Palästina- Auswanderung gilt, keine Transferierungen vorgesehen. Lediglich für eine Weiterwanderung nach Palästina ist nunmehr eine Möglichkeit geschaffen worden. Die Devisenstelle kann ihnen die Genehmigung zum Erwerb des Vorzeigegeldes erteilen, wenn sie außer der Inanspruchnahme der Freigrenze noch keine Werte transferiert haben, wenn sie bei ihrer Auswanderung auch über keine im Ausland befindlichen Mittel verfügten, und wenn schließlich das Palästinaamt Berlin bescheinigt, daß sie die ernste Absicht der Weiterwanderung nach Palästina haben. Unter Freigrenze, die den Erwerb des Vorzeigegeldes für Weiterwanderer nicht hindert, ist die Freigrenze von 10,— RM, aber auch wohl die neu geschaffene Freigrenze von 1000 RM zur Mitnahme in Waren oder zur Verfügung über im Ausland .befindliche Vermögensteile zu verstehen. Weiterwanderer bedürfen im Gegensatz zu den eigentlichen Auswanderern keines Gutachtens der Auswandererberatungsstelle. Diese neue Möglichkeit wird insbesondere für diejenigen Juden von Bedeutung sein, die bereits zu einer beruflichen, insbesondere landwirtschaftlichen Vorbereitung auf Palästina Deutschland verlassen hatten und bisher meistens von den Devisenstellen keine Genehmigung zum Erwerb des Vorzeigegeldes erhielten. Weiterwanderer nichtdeutscher Staatsangehörigkeit genießen jedoch diese Vergünstigung nur, wenn sie bereits vor 1918 in Deutschland oder in den im Versailler Vertrag abgetretenen Gebieten ansässig waren. Durch den neuen Erlaß ist nunmehr auch klargestellt worden, daß Palästina-Auswanderer, die von dort bereits ansässigen Angehörigen angefordert werden, auch das Vorzeigegeld erwerben können, wenn der anfordernde Verwandte im Ausland über nicht mehr als den Gegenwert von 25 000 RM verfügt. Genehmigungen zum Erwerb des Vorzeigegeldes müssen nicht notwendigerweise auf den Normalbetrag von 1000 Pfd. Sterl. lauten. Kann jemand ohne dies Vorzeigegeld auswandern, z. B. infolge Anforderung, so kann er auch einen geringeren Betrag im Wege des Vorzeigegelderwerbs durch die Neichsbank nach Palästina transferieren. In dem allgemeinen Auswanderer- Runderlaß vom 2. Januar 1936 ist die Freigabe ausländischer Wertpapiere und von Lebensversicherungen in Fremdwährung des Auswanderers geregelt. Verfügt ein Palästinaauswanderer über solche transferierbaren Werte, so sollen ihm zunächst diese sreigegeben werden, und erst in zweiter Linie soll für den noch fehlenden Restbetrag bis zur Höhe von 1000 Psd. Sterl. eine Genehmigung zum Erwerb von Vorzeigegeld erteilt werden. Transferierung des Vorzeigegeldes Bei dem Genehmigungsverfahren zum Erwerb des Vorzeigegeldes hat sich an der bisherigen Regelung nichts geändert. Nach Erteilung des verbindlichen Vorbescheides zum Erwerb des Vorzeigegeldes, hat der Auswanderer sich zur Zuteilung des Vorzeigegeldes bei der Reichsbank vormerken zu lassen und erhält wie bisher von der Reichsbank eine Vormerkungsnummer. Bei dem Abruf der vorgemerkten Beträge und der Transferierung dieser Vorzeigegelder ist jedoch nunmehr die Palästina-Treuhandstelle eingeschaltet worden, die bisher nur für die Transferierung über Sonderkonto I und II tätig war. Die Palästina- Treuhandstelle kann also nunmehr besser als bisher den Gang des gesamten Transfergeschäfts mach Palästina beobachten und bearbeiten. Die Zuteilung der Vorzeigegelder erfolgt von jetzt an auch durch die Palästina-Treuhandstelle, der auch die letzten Beweise über die Abmeldung aus Deutschland und der Einreiscsichtvermerk vor der Zuteilung des Vorzeigegeldes vorzulegen sind. Der Auswanderer muß sich deshalb auch nach der Erteilung der Reichsbankvormerkungsnummer mit der Palästina-Treuhandstelle in Verbindung setzen. Bei dieser Gelegenheit sei gleich bemerkt, daß der neue Nunderlaß nicht die vielfach erhoffte Beschleunigung des Palüstina-Transserverfahrens bringt. Alle Transferierungen nach Palästina, auch die des Vorzeigegeldes, sind von der Höhe der Ausfuhr deutscher Waren nach Palästina abhängig. Die Transferstellen müssen zur Transferierung aller Beträge den palästinensischen Importeuren Preisvergütungen gewähren, um den Preis der deutschen Waren den der Waren von Ländern mit abgewerteter Währung auszugleichen. Die hierdurch entstehenden Verluste muß natürlich der Transserent tragen. Infolgedessen entsteht jetzt auch bei der Transferierung des Vorzeigegeldes nach Palästina ein Verlust von etwa 28 Prozent, d. h. zum Erwerb des Vorzeigegeldes von 1000 Pfund Sterling muß der Auswanderer in Reichsmark etwas mehr als 17 000 RM aufwenden. Auch nach diesem neuen Transferverfahren werden im Moment etwa nur 60 Vorzeigegelder im Monat zugeteilt werden können. Da augenblicklich etwa die Nummer 980 zugeteilt wird und Vormerkungen bereits bis zur Nummer 4600 erteilt worden sind, so dürften die letzten jetzt e in g e t r a g e n e n V o r m e r k e r e r st etwa in 4K bis 5 Jahren zum Erwerb des Vorzeigegeldeskommen. Freigabe von Sperrguthaben zum Erwerb des Vorzeigegeldes Auch ein bereits Ausgewanderter kann nach den neuen Bestimmungen noch das Vorzeigegeld erwerben und hierzu sein eigenes Auswanderersperrguthaben verwenden. Die bei dem Transfer entstehenden Verluste und Transferkosten können ebenfalls mit Genehmigung aus diesem Sperrguthaben bezahlt werden. Ausgewanderte, die sich bereits in Palästina befinden, können, wenn sie über keine eigenen Mittel verfügen, das Vorzeigegeld auch erwerben, wenn ihnen dieses von einem aus gewanderten Angehörigen aus einem Sperrkonto schenkweise zur Verfügung gestellt wrrd. Voraussetzung ist hierbei nur, daß es sich um em eigenes Sperrguthaben des Schenkers handelt, und daß eine Bescheinigung des Finanzamts des Schenkers beigebracht wird, daß diese Schenkung nicht als Kapitalflucht des Schenkers anzusehen rst. Aus dieser Bestimmung des Runderlasses läßt sich Wohl auch folgern, daß auch noch rn Deutschland befindliche Personen, die nach Palästina auswandern wollen, das Vorzergegeld erwerben können, wenn ihnen ein bereits ausgewanderter Angehöriger dieses aus seinem eigenen Sperrguthaben schenkweise zur Verfügung stellt. v Die übrigen Bestimmungen des neuen Palastina-Erlasses, insbesondere der Transfer über Sonderkonto I, sollen in weiteren Aussätzen erläutert werden. Der Hilfsverein für jüdische Nerven- und Gemütskranke in Deutschland e. V. hielt seine diesjährige Mitgliederversammlung unter dem Vorsitz von Rabbiner Dr. K o b e r in K ö l n ab. Der Vorsitzende erstattete den Tätigkeitsbericht. Der Verein hat seine Tätigkeit auch im vergangenen Jahre ungekürzt aufrechterhalten können und etwa 4§ Kranke in den Israelitischen Kuranstalten zu Sayn betreut, trotzdem das Vermögen des Vereins hierdurch weiter sehr erheblich in Anspruch genommen werden mußte. Nur mit äußerster Anstrengung und durch großherzige Spenden wrrd es möglich sein, das heute besonders notwendige Hilfswerk zugunsten der jüdischen Nerven- und Gemütskranken in Deutschland auch werterhm durchzuführen. Da der bisherige 1. Vorsitzende, Dr. med. Joseph, nach Palästina übergesiedelt ist, wurde Professor Kisch erneut zum 1. Vorsitzenden gewählt. Der Verein zur Förderung der Interessen der israelitischen Taubstummen in Deutschland e. V. (jetzt: Selbsthilfegruppe der jüdischen Gehörlosen in Deutschland) kann Ostern auf ein 40jähriges Bestehen zurückblicken. Erwin Kaiser, Berlin, ist zugleich 30 Jahre Vorsitzender. Der Jüdische Kulturbund, Berlin, teilt mit, daß infolge der Feiertage die Zahlstellen an mehreren Tagen geschlossen bleiben, und in diesem Monat ausnahmsweise die Z a h l st e l l e n bis einschließlich Donnerstag, den 16. April 1936, offen bleiben, um den Mitgliedern die Möglichkeit der Zahlung von Beiträgen ohne Zuschläge zu belassen. Im Wohnheim deS jüdischen Frauenbundes Berlin finden junge Menschen billige und gute Unterkunft bei ritueller Verpflegung. Anfragen sind zu richten an Frau Jenny Abrahamsohn, Berlin N24, Auguststraße 14/15 (Tel.: D2 9171). Jüdisches Rentnerheim für Kassel. Wie wir auS der Kasseler Israelitischen Gemeinde hören, ist die Errichtung eines Wohnheims für Alleinstehende und Ehepaare, die ihren Haushalt aufzügeben beabsichtigen, geplant. Geboten werden soll Wohnung (Zimmer möglichst mit fließendem Wasser), Verpflegung, Bedienung, Zentralheizung und Beleuchtung. Naturgemäß kann nur eine beschränkte Zahl von Personen, die bereit sind, sich an den Gründungskosten zu beteiligen, ausgenommen werden. Der monatliche Durchschnittspensionspreis soll voraussichtlich mit 125 RM bis 130 RM angesetzt werden. A. SCHÄFER MÖBELTRANSPORT Möbeltransporte, Umzüge, Lager Häuser, Spezia I ität: Ausland - Vom Palästina-Amt empfohlen Ubersee Berlin-Wilmersdorf Wilhelm saue 36 Tel.: H 6 7236. Gegr. 1851 Einseihandei int Ileiclt ANNABERG l. jacoby mti. Bernhard Chaskel Spezialhaus f. Damenkleidung DÜSSELDORF ALTENBURG FRANKFURT a.M. KÖNIGSBERG i. Pr. MÜNCHEN ' r Kaufhaus M .t S. Cohn 1 Immer führend J r KUNDEN AUS AUEN GAUEN DEUTSCHLANDS ■ ■ BEWEISEN UNSERE LEISTUNGSFÄHIGKEIT 1 ffl, £adekdotW Kaufhaus fUr HEINRICH COHEN München, Löwengrube 23 Neueste Modestoffe /P^ustäv 1 ( WTDTUICD FRANKFURT AM. DAS HAUS DER MODISCHEN SPEZIALITÄTEN! 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