Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936) - farbig
- Issue
- 8 (20.2.1936)
- Date
- 1936-02-20
- Page
- [Seite] (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Juristische Wochenschau Kündigungsrecht In der E.-V.-Zeitung vom 23. Januar 1936 hatten wir ein Urteil des Arbeitsgerichts Kassel veröffentlicht, in welchem der Kündigungswiderrufsklage eines gekündigten Mischlings stattgegeben worden war. Nunmehr hat das La n de s arb e i ts g er i ch t Berlin in einer Entscheidung vom 18. Dezember 1935 („Arbeitsrechtsprechung" vom 30. Januar 1936) ausgesprochen, daß die Nürnberger Gesetze und die dazu ergangenen Verordnungen den deutsch-jüdischen Mischlingen die ihnen bisher verbauten Bewegungs- und Erwerbsmöglichkeiten wieder eröffnen wollen, und daß demzufolge auch eine gegen einen deutsch-jüdischen Mischling lediglich wegen seiner Abstammung gerichtete Kündigung nicht ohne weiteres gutgeheißen werden könne. Das Landesarbeitsgericht stellt fest, das von der Firma behauptete Vorgehen der Arbeitsfront, daß sie Aufträge derselben nur erhielte, wenn sie keine Nichtarier beschäftige, richte sich nur gegen volljüdische Arbeitgeber, nicht aber auch gegen Mischlinge. In diesem Urteil wird dann Bezug genommen auf die grundsätzliche Entscheidung des Reichsgerichts (veröffentlicht in der C.-V.-Zeitung vom 5. Dezember 1935), in der betont ist, daß die Gesetze, welche auf eine Entfernung von Nichtariern aus bestimmten' Berufen abzielen, weder di r e k t noch entsprechend aus privatwirtschaftliche Dienstverhältnisse ohne weiteres angewendet werden könnten. * Nach einem Bericht der „Frankfurter Zeitung" vom 14. Februar 1936 hat das Arbeitsgericht Frankfurt die fristlose Entlassung eines Lehrlings bestätigt, der wegen unrichtiger Angaben über seine Abstammung seine Lehrstelle verloren hatte. Der Lehrling war in die Deutsche Arbeitsfront infolge unrichtiger Angaben über seine Abstammung ausgenommen, jedoch später, als sich die Unwahrheiten herausstellten, aus den Listen wieder' gestrichen worden. Das Arbeitsgericht hat die fristlose Entlassung unter Hinweis auf die' arglistige Täuschung des Lehrlings bestätigt." Arbeitsrecht im Saarland In einer Anordnung vom 31. Januar 1936 (RGBl. S. 97) bestimmt der Reichsarbeitsminister unter anderem, daß auch im Saarland die Abstimmung über die Listen der Vertrauensmänner und ihrer Stellvertreter am 3. und 4. April 1936 stattfinde. Als spätester Zeitpunkt für den Erlaß einer Betriebsordnung wird der 1. Oktober 1936 festgesetzt. Schutzwürdigkeit im Vollstreckungsrecht Aus Grund des Gesetzes zur Verhütung des Mißbrauchs von Vollstreckungsmöglichkeiten vom 13. Dezember 1934 stellte ein Schuldner den Antrag auf Einstellung der Zwangsversteigerung seines Grundstückes und auf Aufhebung der Zwangsverwaltung. Nach einer in der „Juristischen Wochenschrift", 1935 S. 3659 veröffentlichten Entscheidung lehnte das Landgericht Hamburg den Antrag ab mit der Begründung, der Schuldner habe eine außerordentlich hohe Vorstrasenliste undsei deshalb nicht schutzwürdig im Sinne des Vollstreckungsrechtes. Der' Schutz des Gesetzes vom 13. Dezember 1934 könne nur einem Schuldner zugebilligt werden, dessen Persönlichkeit und Charakter in jeder Beziehung bedenkensrei erscheinen. Auch die Tatsache, daß der Hauptgläubiger Nichtarier sei, berechtige nicht zu einer anderen Auffassung, da der Schulder sich selbst bis in die letzte Zeit hinein durch einen nichtarischen Anwalt habe vertreten lassen. Die Bezeichnung „Modenmeister“ Ein Kaufmann, der in einem offenen Ladengeschäft den Einzelhandel mit Herrena r t i k e l betreibt, wurde in das Handelsregister unter der Bezeichnung „Modenmeister" eingetragen. Die Industrie- und Handelskammer Berlin hatte, wie in deren Wirtschaftsblatt mitgeteilt wird, diese Eintragung beanstandet, mit der Begründung, daß die erwähnte Bezeichnung den Anschein erwecke, als ob — was tatsächlich nicht der Fall ist — der Träger dieser Firmenbezeichnung eine ordentliche Meisterprüfung in einem der handwerklichen Modefächer, abgelegt habe. In dem auf Veranlassung der Industrie- und Handelskammer hin eingeleiteten Verfahren wurde nunmehr die nachfolgende Entscheidung des Landgerichts Potsdam (7 T 9/35 vom 14. Januar 1936) erwirkt: „Der Kaufmann 1, der ein offenes Ladengeschäft mit modernen Herrenartikeln, Schirmen, Stöcken und Handschuhen in $ betreibt, hat seine Firma unter dem Namen „Modenmeister 3c" und, nachdem dies von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin beanstandet war, unter dem Namen „Modenmeister Inh. 3£" im Handelsregister eintragen lassen. Hiergegen im Handelsregister eintragen lassen. Hiergegen hat die Industrie- und Handelskammer zu Berlin Beschwerde erhoben, indem sie die Bezeichnung „Modenmeister" beanstandet. Die Beschwerde ist nach 8 126 RFGG formell zulässig. Sie ist auch sachlich begründet. Auch durch die zweite Fassung des Firmennamens kann im Publikum der Eindruck erweckt werden,- daß der Inhaber eine Meisterprüfung in einem der mit seinen Verkaufsartikeln zusammenhängenden Handwerksfächer abgelegt habe. Deshalb ist der Name geeignet, eine Täuschung über die Art des Geschäfts und über die Verhältnisse des Geschäftsinhabers herbeizuführen , und verstößt deshalb gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit (8 18 HGB). Gemäß 88 142, 143 RFGG, 8 -37 HEB, 8 10 DGKG war daher wie geschehen zu entscheiden." Ein Verbot, „Du“ zu sagen Wie die „Nationale Rundschau" in Ulm berichtet, hat der Polizeidirektor in Ulm verboten, daß jüdische Viehhändler deutsche Bauern beim Viehhandel, namentlich aber auf Viehmärkten mit „Du" anreden. Diese Unsitte werde künftig als grober Unfug bestraft werden. Die Erziehung von Mischlingen In einem Beschluß hat sich das Kannnergericht — „Frankfurter Zeitung" vom 15. Februar 1936 — mit dem Fall beschäftigt, daß eine st a a t e n - lose Jüdin ihr uneheliches von einem arischen Beamten empfangenes Kind bei einer arischen Familie in Pflege gegeben hatte. Alsdann hatten die Pflegeeltern ■ den Antrag gestellt, der Mutter das Sorgerecht für das Kind zu entziehen. Das Kammergericht hat den Antrag a b g e l e h n t. In dem Beschluß heißt es, wenn das Kind weiter bei den Pflegeeltern bliebe) so würde das Familienband mit der natürlichen Mutter für alle Zeiten zerschnitten bleiben. Das würde für das Kind sich um so nachhaltiger auswirken, als es nichtarisch sei und es infolgedessen auch vom nationalsozialistischem . Standpunkt aus unerwünscht wäre, wenn das Kind bei den arischen Pflegeeltern in einer Umgebung aufwachse, in die es rassenmüßig nicht gehöre. Deshalb könne der Mutter nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn sie bestrebt sei, das Kind rechtzeitig in den Kreis seiner Artgenossen Zurückzuführen und in der jüdischen Religion zu erziehen, die seiner Rasse entspreche. Börsen- und Wirtschaftskalender 1936 Dieser von der „Frankfurter Zeitung" heraus-, gegebene und von ihrer Handelsredaktion bearbeitete Kalender erscheint auch in diesem Jahr wieder mit bemerkenswerter Pünktlichkeit. Was ihm neben seinem regelmäßigen, für Fachleute des Bankwesens und Wirtschaftler überhaupt nahezu unentbehrlichen Inhalt eine besondere Bedeutung gibt, sind die jeweiligen Bearbeitungen aktueller Fragen der Wirtschaft. So finden wir dieses Mal zwei außerordentlich interessante große Darstellungen über die n ä h r st ä n d i s ch e Marktregelung und über den st ä n d i - schen Ausbau der Wirtschaft überhaupt. Hier werden irr gedrängter und übersichtlicher Kürze die Entwicklung auf diesem Gebiet und ihr aktueller Stand geschildert. Daneben enthält das Buch auf den neuesten Stand ergänzt die üblichen Rubriken, die sich. mit dem Aktien- und Börsenwesen und anderen Wirtschastsfragen befassen. Hier dürfte u. a. auch ein Auszug aus den deutschen Devisenvorschriften (Stand Mitte Januar 1936) sowie die Einkommenssteuersätze besonders interessieren. Eine Uebersicht aller Währungen und Geldzeichen, aller Maße und Gewichte und ihrer Umrechnungsmöglichkeiten, der Post- und Fernsprechgebühren und vieles andere ergänzen den fachlichen Inhalt des Bandes. Vielen wird auch eine Zusammenstellung der deutschen Industrie- und Handelskammern, der Deutsch-ausländischen Handelskammern im Reich, der Deutschen Handelskammern im Ausland und der deutschen amtlichen Vertretungen im Ausland sehr willkommen sein. Nicht vergessen werden darf die Uebersicht über alle Nachschlage- und Standardwerke sowie der Neuerscheinungen aus dem Gesamtgebiet der wirtschaftlichen Wissenschaft und der Praxis. Alles in allem ist der Börsen- und Wirtschaftskalender für 1936 wieder ein Handbuch, das die bewährte Tradition der früheren Jahrgänge (es erscheint bereits im 73. Jahrgang) mit Erfolg sortsetzt. hw. Die „Wirtschaftskurve“ Die „Wirtschaftskurve", die im Societäts-Verlag Frankfurt a. Main unter Mitwirkung der „Frankfurter Zeitung" herausgegeben wird, ist eine Wirtschaftszeitschrift besonderer Art. Schon die Tatsache, daß sie nur viermal im Jahre erscheint, ermöglicht ihr einen gewissen Abstand vom aktuellen Geschehen, den sie durch eine grundsätzlichere Behandlung von Einzelsragen nutzt und damit ihre besondere Stellung neben den öfter erscheinenden Zeitschriften rechtfertigt. Ihre Schriftleitung versteht diese Mittelstellung gut auszubauen. Vor uns liegt Heft III des Jahrganges 1935/36. Es ist im besten Sinne aktuell, denn die beiden großen Einleitungsaufsätze beschäftigen sich mit den Methoden und den Auswirkungen der Völkerbundssanktionen gegen Italien. Im ersten ungezeichneten Aufsatz werden die Probleme vom Standpunkt des Völkerbundes bzw. der Sanktionsstaaten her beleuchtet, während uns der zweite von Nikolas Benkiser (Rom) die Sanktionsahwehr Italiens mit allen ihren mannigfaltigen Folgen auf' die innerwirtschaftlichen Verhältnisse und die Außenhandelsbeziehungen dieses Landes schildert. Sowohl diese' Gegenüberstellung als auch die Klarheit der Gedankenführung und die gute Gliederung der/Arbeiten bieten eine ausgezeichnete Einführung iw diese heute im besten Sinne des Wortes weltbewegenden Ereignisse. Von besonderem Interesse ist übrigens eine tabellarische Uebersicht über die „Angriffsflächen" Italiens, die einen ausgezeichneten Einblick in die für die ganze Sanktionsfrage entscheidenden Rohstofsprobleme des Landes bietet. Daneben enthält das-Heft zahlreiche andere grundsätzliche Beiträge, von denen als besonders interessant noch ein großer Aufsatz von Dr. Otto Suhr über „Das deutsche Tankstellennetz" hervorgehoben sei. Aufsätze zur Wirtschaftslage, kürzere Betrachtungen über Spezialgebiete sowie Darstellungen der Wirtschaftsentwicklung außerdeutscher Länder vervollständigen den Textteil, dem sich die seit langem bewährten ausgezeichneten wirtschaftsstatistischen Tabellen anschließen. Iw. Notizbuch des Kaufmanns Durch eine Berichtigung zur 5. Bekanntmachung über die Aenderung der Z u st-ä n d i g - keit von Ueberwachungsstellen werden laut Tagespresse Stearinteer aus die „Ueberwachungsstelle für Mineralöl", Handschuhe, Strümpfe und Socken auf die „Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle", Posamentierwaren auf die „Ueberwachungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete" übertragen. * In der Zeitschrift „Die Deutsche Volkswirtschaft" (Heft 3) schxeibt Ministerialrat Professor Dr. H. Hunke, Ständiger Vertreter des Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft in einem Aufsatz „Die Bilanz des Werberates der deutschen Wirtschaft im Jahre 1935" m a. folgendes: „Die Entwicklung des W e rbeumsatzes ist in Anbetracht der rotardierenden Momente mehr als befriedigend verlaufen. Daß der Umsatz des Jahres 1935 erheblich über dem des Vorjahres liegt — Ende des Jahres waren es sogar 15 Prozent — ist ein unbestreitbarer Erfolg. Man darf dabei nicht vergessen, daß in diesen Zahlen nicht die Umsätze der bisher unkontrollierten Werbung enthalten sind. Man muß hinzufügen, daß in verstärktem Maße Werbungstreibende, vor allem jü-i dische Firmen, sich in diese Werbung (Prospekte^ Postwurfsendungen usw.) zurückgezogen haben. Der Ausstellungs - und Messer ausschuß der deutschen Wirtschaft (Berlin W 35, Tirpitzuser 56) errichtet auch in diesem Jahr auf den ausländischen Messen in Mailand (12. bis 27. April), Posen (26. April bis 3. Mai), Zagreb (29. August bis 8. September), Utrecht (8. bis 17. September) und Saloniki (6. bis 27. September) besondere Auskunftsstellen. Die Kundenwerbung erfolgt durch Auslegung von Katalog- und Prospektmaterial und durch Heraus» gäbe von Werbeheften in fremder Sprache. Die nach Firmengröße gestaffelten Beitragssätze für die Einreihung des Werbematerials beginnen bei 35 RM. Einsethandel im Reich ALTENBURG ANNABERG FRANKFURT a. M. MONSTER i. W. Kaufhaus M.&S. Cohn] Immer führend J uacobyinh. Bernhard Chaskel Spezialhaus f. Damenkleidung EMMA BLUM REINECKSTRASSE 3 Wäsche, Wollwaren, Strümpfe V____J HESSE BRANDENBURG a. H. STERKRADE Anzeigen in dec „C.:'U.=ZeUmgf‘ -xentiecen sich! 1M. Ctnitzer t Sohne 1 I Das Haus der guten Qualitäten | MMeWsM BREMEN DRESDEN Louis Gurau Bremen Handschuhe - Herrenartikel BRESLAU Breslau Hauptgeschäft: OhlauerStraße5/6 Filiale: Schuh-Etage, Ring 22,1.-3. Stock Fahrstuhl. Stoffe »fet» gut und preiswert Seiden* u.Woll- Die grosse Auswahl bei Hechts- Breslau — Ring 29 Goldmann Dresden . 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