Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
- Volume
- 1 (1946-1947)
- Issue
- 14 (25.10.1946)
- Date
- 1946-10-25
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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FÜR DIE NORD-RHEINPROVINZ UND WESTFALEN NUMMER 14 ’ , v . ' 25. OKTOBER 1946 ' >' V; 1. JAHRGANG Recht und Rechtsgestaltung Von Justizminister Kremer . N Die Ereignisse der vergangenen 12 Jahre haben mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, wohin ein Recht , führt, das im Staate die letzte Rechtsquelle erblickt. Es ist an sittliche Normen gebunden, und ein Verstoß gegen die allgemeinen Sittengesetze der Menschheit macht ein Gesetz, nichtig. Die Aufgabe, die der deutschen Gesetzgebung gestellt ist, besteht also nicht zuletzt darin, die zerrissenen Fäden zwischen der Gesetzesnorm und deh sittlichen Geboten wieder anzuknüpfen. Auch im Volke muß das Bewußtsein dafür gestärkt werden, daß es ein Recht ohne Sittlichkeit' nicht gibt. Wenn beispielsweise der Gesetzgeber Menschen wegen ihres Glaubens oder ihrer Rasse verfolgt, wenn er die Freiheit der Staatsbürger in einem Maße beschränkt, das nicht durch die Notwendigkeiten, der Gemeinschaft-geboten ist, oder wenn Staatsorgane selbst die Lüge oder die. Verleumdung der politischen Gegner auf den Schild heben, dann werden dadurch die Fundamente des Staates unteigraben. Eine demokratische Gesetzgebung muß so ausgeriqntet sein, daß der Anspruch der einzelnen Staatsbürger auf Recht und Freiheit in das richtige Verhältnis gesetzt wird zu dem Staatszweck, das Wohl aller Staatsbürger gleichmäßig zu fördern; dabei ist anzustreben, dem einzelnen Menschen die größtriiögiichste Freiheit zu gewähren; vor allem müssen die Rechte der politischen Minderheiten geachtet werden. Wenn man heute nach einem Kriterium für das Vorhandensein, einer demokratischen Staats Verfassung sucht, dann wird man es darin finden, ob die politische Minderheit sich einer Freiheit erfreut, die ihre Rechtsstellung unangefochten läßt. Auf dem Gebiet des Redits ist die unabdingbare Voraussetzung für ein demokratisch' gestaltete» Rechtsleben der unabhängige Richter. Wo Richter wegen ihrer Urteile abberufen werden können, ist die Freiheit des einzelnen Staatsbürgers und damit auch die demokratische Staatsverfassung bedrdht. Alle diejenigen Parteien, die der Demokratie innerlich' verpflichtet sind und dieses Wort nicht nur als billiges Schlagwort für die Massenpropaganda gebrauchen, müssen dahör an einem unabhängigen Berufsrichtertum festhaltcn, das über den politischen Parteien und den jeweiligen Regierungen steht. Die Arbeit des Gesetzgebers wird sich in einem Augenblick, in dem die wirtschaftliche Not Deutschlands, alles andere überschattet, nicht mit weittragenden Reformen befassen können. Sie wird einmal die. Gesetze, die, aus nationalsozialistischen Gedanken erwachsen sind, beseitigen oder ändern und alsdann die Aufgaben in Angriff nehmen, die sich aus der wirtschaftlichen Notlage der Jetztzeit ergeben. Reformen auf dem Gebiet des Rechts von grundlegender Bedeutung werdeh einstweilen noch zurückgestellt 'werden müssen, bis sich die staatlichen Verhältnisse konsolidiert haben. . In der britischen Besatzungszone-ist die Gesetzgebung zum Unterschied von der amerikanischen Zone in einem obersten Zentralamt für Justiz in Hamburg zusammengefaßt. Durch dieses Zentralamt ist eine einheitliche Rechtsetzung für -die gesamte britische Zone gesichert. Hoffentlich läßt sich in naher Zukunft eine einheitliche Gesetzgebung für alle vier Besatzungszonen ermöglichen. Jede Rechtsgestaltung innerhalb einer Zone bedroht die Rechtseinheit, und der vorsichtige Gesetzgeber wird von seinem Gesetzgebungsrecnt schon ausdiesem Grunde nur sparsamsten Gebrauch machen. In der britischen Besatzungszone wird die Aufgabe der Länder-Justizministerien auf. dem Gebiete der Zonengesetzgebung darin bestehen, die Gesetzentwürfe des Zentralamtes zu begutachten und selbst Anregungen für eine zonale Gesetzgebung nach dort zu übermitteln. Auf diese Weise wird sich entsprechend den föderalistischen Grundsätzen, hach denen der. künftige deutsche Staat auf gebaut werden soll, eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Länder- und Zentralinstanzen schon im ersten Stadium der 'staatsrechtlichen Entwicklung des neuen Reiches anbahnen. Jedes Gesetz ist in seiner Auswirkung von der Handhabung durch den Richter abhängig. Die Theorie eines lückenlosen Gesetzrechts haben sowohl Rechtslehre als Rechtsprechung auf gegeben.. Die rechtschöpferische Tätigkeit des - Reichsgerichts unter dem Gesichtspunkt von Treu: und Glauben ist dafür Beweis. Mit dieser Feststellung aber ist die Bedeutung der Richterpersönlichkeit gerade in einem demokratischen StaatsWesen, in dem die Rechtsprechung neben der Rechtsetzupg und der Verwaltung als selbständiger Bestandteil der Staatsgewalt steht, klär gekennzeichnet. Das Volle wird die Güte des Rechts nicht an Hand der abstrakten Rechtssätze überprüfen, sondern an dem Verständnis, das es für seine. Anliegen bei den Jtichtöm. findet. Die Aufgaben des Richters erfordern, daß nur. wirklich gereifte und im Leben bereits bewährte Juristen zu Richtern ernannt wei« den. Die Stellung des deutschen Richters wird entsprechend seiner Bedeutung für die Volksgesamtheit gehoben werden müssen. Die politischen Parteien müssen bei aller Kritiit, die sie an diesem oder jenem Punkt der Justiz übeiji mögenv peinlich darauf achten, daß sie dadurch nicht das Vertrauen zum demokratischen Staat untergraben. Die Rechtsprechung muß außerhalb der Kampflinie der politischen Parteien stehen. Sie darf sich. nicht ' von parteipolitischen Grundsätzen, gleich in welcher Formulierung sie auftreten, ebensowenig von Fragen des Glaubens, der Rässe oder Klasse beeinflussen lassen. In der Rechtspraxis steht im Augenblick die Tätigkeit der Strafgerichte im Vordergrund, da sich infolge des Zusammenbruchs des deutschen Staates die Bindung an das Gemeinwohl aufs äußerste gelockert hat. Die Verbrechen nehmen ständig zu und werden durch die: ungeheure' wirtschaftliche Notlage gefördert. Es ist eine Aufgabe der Religionsgemeinschaften aller Bekenntnisse, an der sittlichen Gesundung Hes Volkes mitzuarbeiten. Die Pflicht der Straijustiz'aber ist es,' gegen wirkliche Verbrecher unnachsichtig vorzugehen ijnd so zu verhindern, daß das, was unserem deutschen Staate noch verblieben ist, mehr und mehr zerfällt. Der Rechtsbrecher muß wissen', daß ihn eine kraftvolle Justiz unnachsichtig straft. Gerade in Notzeiten wie den heutigen muß die Straf justiz hart und unerbittlich sein. Das schließt nicht aus, daß der Richter diejenigen Rechtsbrecher, die nur unwesentlich gegen Gesetze verstoßen haben und deren Taten sich, aus einer Notlage erklären lassen, milde behandelt. Allerdings wäre es verfehlt, unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Notlage nunmehr alles zu entschuldigen. Die Zivil-Gerichtsbarkeit steht infolge des Richtermangels noch stark im Hintergrund. Aber auch ihr Funktionieren ist für ein gesundes Gemeinschaftsleben wesentlich. Wenn ein Rechtsstreit nicht schnell erledigt, werden kann, so bedeutet das eine Störung des Rechtsfriedens. Im übrigen muß erwa*rtet werden, daß mit zunehmender Konsolidierung des deutschen Wirtschaftslebens Rechtsstreitigkeiten, die heute in Wirklichkeit von Verwaltungsinstanzen entschieden werden, wieder den Gerichten Vorbehalten bleiben. Doch das ist eine Frage der künftigen gesamt-deutschen Gesetzgebung. Die. Landesjustizverwaltung steht in ihrem Bereich vor schwierigen Aufgaben, zu deren Erfüllung die Mitarbeit äller demokratischen Kräfte unabhängig von ihrem parteipolitischen Standpunkt erforderlich ist.Die vornehmste Aufgabe jeder Landesjustizverwaltung ist es, unter Berücksichtigung der landschaftlich bedingten Sonderheiten an einer, wirkungsvollen Ausgestaltung der deutschen Rechtseinheit mitzuarbeiten.