Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 273 (sequence 279)
- Language
- German
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273 Verhandlungen über Erleichterungen der Kontrolle und der Landung der Reisenden. Die Organisierung der Gruppen im Auslande geschah hingegen in Eile, so daß sie die Reise zum Teil unter sehr schlechten Bedingungen, in Schiffen, die eine Gefahr für die Reisenden bedeuteten, machten und von den Gesellschaften und Reisebüros ausgenützt wurden. Die Palästina- Ämter haben die Reisen dieser Gruppen nicht organisiert. Die Touristenbewegung, die im Frühjahr 1932 begann, hörte auch später nicht auf und tausende von Touristen kamen, in Gruppen organisiert oder einzeln, um das Land zu besuchen oder zu erkunden, ob für sie eine Möglichkeit bestehe, einzuwandern. Mit dem Wachsen der Touristenbewegung ergriff die Palästina-Regierung Maßnahmen, um das Eindringen von „Scheintouristen" ins Land zu verhindern. Hundert© von Reisendem, die als Touristen ins Land kamen, wurden in den Schiffen, mit denen sie kamen, zurückgesandt, trotzdem sie ordnungsmäßige Visa hatten, aber verdächtigt wurden, sie wollten im Lande bleiben. Dies führte zu einer starken Erbitterung und die Touristen bewegung ging in den letzten Monaten stark zurück. III. Die Organisierung der Einwanderung. 1. Die Zusammensetzung der Kommissionen der Palästina-Ämter. Der 17. Zioriistenkongreß nahm Resolutionen an, die eine entscheidende Veränderung in der Zusammensetzung der Komitees der Palästina-Ämter bedeuteten, und beauftragte das Zionistische Aktionskomitee, Richtlinien für die Ausführung dieser Beschlüsse auszuarbeiten. Die Palästina-Ämter, die aus Vertretern der Parteien paritätisch zusammengestellt waren (Rechtsparteien und Arbeiterflügel), sollten nach den Beschlüssen des 17. Zionistenkoingresses reorganisiert werden; diese Beschlüsse wurden folgendermaßen formuliert: 1. Die Zusammensetzung der Palästina-Ämter erfolgt nach dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die die verschiedenen Parteien des betreffenden Landes bei den Kongreßwahlen erhalten haben. 2. Jede Hachschara betreibende Partei, die bei den Kongreßwahlen im betreffenden Lande mindestens 50% der zur Erlangung eines Mandates erforderlichen Stimmenzahl erhalten hat, ist berechtigt, einen Vertreter in das Palästina-Amt zu entsenden. 3. Die Zahl der Vertreter einer Partei darf 50 % der gesamten Mitgliederzahl eines Palästina-Amte s nicht überschreiten. In der Sitzung des Zionistischen Aktionskomitees im August 1932 wurde über die Durchführung der Reorganisation der Palästinaamts-Kommissionen gesprochen und gewisse Beschlüsse gefaßt, die bis zum 15. September 1932 ausgeführt werden sollten. Das Immigrationsdepartement der Jewish Agency versandte am 4. September 1932 ein Zirkular an die Palästina-Ämter mit detaillierten Anweisungen über die Organisierung der Palästina-Ämter, entsprechend den gefaßtein Beschlüssen. Die Durchführung der Beschlüsse führte aber in einigen Ländern! zu Zwistigkeiten, da die verschiedenen Parteien die Kongreßbeschlüsse verschieden auslegten. In den meisten Fällen intervenierte das Immigrationsdepartement 18