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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 271

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 271 (sequence 277)
Language
German
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271 4. Einwanderung von Verwandten auf Grund unserer Zertifikate. Das Emwanderungsdepartement hat durch die statistische^ Abteilung der Jewish Agency eine Umfrage unter den Verwandten, die in der Periode 1930' bis Juni 1931 auf Grund unserer Zertifikate ins Land kamen, veranstaltet, um zu ermitteln, in welchem Maße die Verwandtein dieser Kategorie, an die ein Teil der Arbeiterzertifikate verausgabt wurde, wirklich auf den Arbeitsmarkt kamen. Die Umfrage wurde im Zusammenhang mit unserem Widerstand gegen die Einbeziehung von Verwandten (insbesondere der Bräute, die auf Anforderung ihrer Bräutigame einwandern) in die Arbeiterkategorie veranstaltet. 377 Fälle werden untersucht (von 400 verseif çît ten Fragebogen), 172 männliche und 205 weibliche Fälle, davon 253 in der Stadt und 124 in den Kolonien. Von den Mädchen waren 29 Bräute, 20 davon hatten geheiratet, von den übrigen hatten weitere 20 ebenfalls geheiratet. Die Untersuchung bewies, daß 20% der Verwandten (Männer) in der Ländwirtschaft Arbeit fanden und 50% in Industrie, Gewerbe und Bau. Von den weiblichen Verwandten waren 1-34 (65 %) in Arbeit (vor allem Nähen und Hausarbeit) beschäftigt, 34 im eigenen Haushalt tätig, 32 wohnen bei ihren Verwandten, ohne Arbeit zu suchen. Es zeigte sich, ,daß diese? Einwandererin der ersten Zeit bei ihren Verwandten große Hilfe fanden. Gegen 70% der jungen Leute wohnen bei ihren Verwandten, von den Mädchen etwa 90%. 30% der jungen Leute und 60 % der Mädchen werden von den Verwandten, die die Einwanderungsbewilligung für sie erhielten, unterstützt. Die Exekutive der Jewish Agncy stützte sich bei den Verhandlungen über die zukünftigen Einwanderungsbedingungen auf die Resultate dieser Untersuchung. ..... 5. Legalisierung von Touristen und riiehtregistrierten Einwanderern. Die Palästina-Regieirung hat nach langen Verhandlungen der Forderung der Jewish Agency und des Waad Leumi der Knesseth Jisrael betreffend dauernde Aufenthaltsbewilligung für Einwanderer, die ohne Visa ins Land kamen, und für Touristen, die ohne Bewilligung hn Lande blieben, stattgegeben. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Palästina-Regierung vom 1. August 1931 veröffentlicht, die Registrierung begann aber tatsächlich erst im Oktober 1931, da erst zu dieser Zeit die Verhandlungen mit der Regierung über Auslegungen und Einschränkungen dieser Verordnung beendet waren. Die Registrierung der obgenannten Kategorien zwecks Legalisierung wurde im Einvernehmen mit den Gemeindevertreteoi der Kolonien und Kibbuzim durchgeführt. Um die Einwanderer in den Kolonien zu registrieren, besuchten Regierungsbeamte in Begleitung unserer Beamten zentral liegende Siedlungen und empfingen dort die Gesuche der Einwanderer aus den umliegenden Siedlungen. Der Termin für die Abgabe der Legalisierungsgesuche wurde auf den 17. November 1931 (vor der Volkszählung in Palästina) festgesetzt, und wurde dann bis zum 15. Dezember 1931 verlängert. Bis zu diesem Tage wurden folgende Gesuche überreicht:

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